MuseARTa
GmbH
Euskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 14.07.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.691,00 |
| I.
Sachanlagen |
29.691,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
788.242,12 |
| I.
Vorräte |
202.004,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
540.174,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.062,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.011,51 |
| Aktiva |
833.944,63 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
176.839,04 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
151.839,04 |
| B.
Rückstellungen |
171.895,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
485.209,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
485.209,73 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
171.360,78 |
| Summe
Passiva |
833.944,63 |
Anhang
MuseARTa GmbH, Euskirchen
Anhang zum 31. Dezember 2023
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft firmiert unter MuseARTa GmbH mit dem
Sitz in Euskirchen und ist beim Handelsregister des
Amtsgericht Bonn unter der Nummer HRB 28148 eingetragen.
Die Gesellschaft wurde am 14.07.2023 gegründet.
Beim Kalenderjahr 2023 handelt es sich um ein
Rumpfwirtschaftsjahr.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine
kleine Kapitalgesellschaft gemäß
§ 264 Abs. 1 i.V.m. § 267 HGB.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Gliederungsschemata der
§§ 266, 264c, 275 HGB erstellt, wobei
für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren zur Anwendung kommt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde gemäß der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften
des GmbHG beachtet.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die abnutzbaren immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen angesetzt. Planmäßige
Abschreibungen werden degressiv oder linear auf der Basis
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen,
wobei die steuerlich zulässigen
Abschreibungssätze zugrundegelegt werden, soweit diese
handelsrechtlich zulässig sind.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
- bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren
Gegenständen des Sachanlagevermögens - bei einer
voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne
von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG werden im Anschaffungsjahr
unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll
abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie
geleistete Anzahlungen sind mit den
Anschaffungskosten oder soweit nach dem Niederstwertprinzip
niedrigere beizulegende Werte zum Bilanzstichtag zu
berücksichtigen waren, mit diesen bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche
Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
berücksichtigt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nominalzahlbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden grundsätzlich nach § 253
Abs. 2 HGB abgezinst. Sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert bewertet.
3.
Angaben zu Posten der Bilanz
3.1
Anlagevermögen
Zur Aufgliederung der Entwicklung des
Anlagevermögens wird auf den nachfolgenden
Anlagenspiegel verwiesen.
4.
Sonstige Angaben
4.1
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Die Bilanz enthält folgende Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
TEUR
Ausleihungen in sonstige
Ausleihungen 0,0
Forderungen in
Lieferforderungen 0,0 in sonstige
Vermögensgegenstände 0,0
Verbindlichkeiten in
Lieferverbindlichkeiten 0,0
in sonstige Verbindlichkeiten 171,4
4.2
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 151.839,04
auf neue Rechnung vorzutragen.
Euskirchen, den 24. April
2025
Michael Kujanek Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2025
festgestellt.
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