Rudolph
Logic Systems GmbH
Sarstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
152.116,00 |
111.946,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.643,00 |
3.297,00 |
| II.
Sachanlagen |
148.473,00 |
108.649,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.454.068,61 |
1.610.833,14 |
| I.
Vorräte |
308.311,46 |
435.336,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
555.826,22 |
456.626,25 |
| III.
Wertpapiere |
453.365,96 |
359.592,87 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
136.564,97 |
359.277,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.798,57 |
5.383,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.611.983,18 |
1.728.162,72 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.164.132,56 |
1.201.659,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.113.003,37 |
1.150.530,26 |
| B.
Rückstellungen |
181.226,84 |
268.926,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
266.623,78 |
257.576,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.611.983,18 |
1.728.162,72 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2007
Allgemeine Angaben
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen wird
nur insoweit Gebrauch gemacht, als die
Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses dadurch keine
Einschränkung erfährt.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Rudolph Logic Systems GmbH
Konsolidierung wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen
waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Im Berichtsjahr 2005 wurde aufgrund von
Wertminderungen eine Teilwertabschreibung der immateriellen
Anlagewerte sowie des Sachanlagevermögens auf den
beizulegenden Wert gebucht. Aufgrund der nicht dauernden
Wertminderung wurde im Berichtsjahr eine Zuschreibung auf
die fortgeführten Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu
Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Sämtliche ausgewiesenen Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Liquide Mittel wurden zum Nennwert bilanziert.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben
des Geschäftsjahres, die zu Aufwand im folgenden
Geschäftsjahr führen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen in fremder Währung sind, soweit der
Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles darunter lag, mit
dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Verbindlichkeiten in fremder Währung sind,
soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles
darüber lag, mit dem Kurs am Bilanzstichtag
bewertet.
§§ 268 Abs. 5 Satz 1, 285 Nr. 1 HGB
Aufgliederung der Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
davon aus Steuern: Euro 10.332,12 (Euro 16.348,09)
§ 42 Abs. 3 GmbHG
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen die folgenden Forderungen:
Forderungen gegen Frau Dr. Claudia Rudolph
Verpachtung von 79.338,19 Euro
§ 285 Nr. 10 HGB
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Der Geschäftsführung gehörten im
Berichtsjahr an:
Herr Dr. Michael Loddoch, Diplom Physiker
Unterschrift der Geschäftsleitung
Rudolph Logic Systems GmbH Konsolidierung
Sarstedt, den 24.06.2009
gez.
Dr. Michael Loddoch, Geschäftsführer
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