Master Data

Registry
Register court Düsseldorf HRB 94885
Registered
9/16/2021
Industry
Non-scheduled passenger transport by roadScheduled passenger transport by roadOn-demand passenger transport service activities by vehicle with driver
Purpose
Taxi- und Mietwagenverkehr.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Daniel Ninic
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Daniel Ninic
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Fehtisch GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 373.460,00 216.092,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 105.799,00 110.717,00
II. Sachanlagen 267.661,00 105.375,00
B. Umlaufvermögen 86.272,29 91.051,62
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 70.780,06 36.834,17
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.492,23 54.217,45
Summe Aktiva 459.732,29 307.143,62

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 91.857,93 48.267,13
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 23.267,13 -1.499,86
III. Jahresüberschuss 43.590,80 24.766,99
B. Rückstellungen 25.368,31 8.975,02
C. Verbindlichkeiten 342.506,05 249.901,47
Summe Passiva 459.732,29 307.143,62

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Das aktuelle Wirtschaftsjahr wird unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsansätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleich-terungen der §§ 266, 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit sie einer Abnutzung unterliegen, linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Zinsen werden bei den Anschaffungskosten nicht angesetzt.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit ausstehende Einlagen auszuweisen sind, geschieht dies saldiert mit unter dem Posten "gezeichnetes Kapital" auf der Passivseite (Nettoausweis).

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten Steuern.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag in Höhe von EUR 189.475,65 durch Sicherungsübereignungen bzw. Eigentumsvorbehalte gesichert.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Soweit Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführerorgane oder Gesellschafter ausgereicht wurden, werden diese nachfolgend näher erläutert. Der Darlehensstand zum Ende des Berichtsjahres betrug EUR 16.305,39. Der Zinssatz betrug 1%. Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführungsorgane oder der Gesellschafter wurden nicht eingegangen.

Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter beträgt gemäß § 285 Nr. 7 HGB

34 Personen.

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von EUR 38.500,39.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Sven Fehrisch.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Düsseldorf, den 28. Juni 2024

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.6.2024.

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