Master Data

Registry
Register court Traunstein HRB 17879
Registered
8/30/2007
Industry
Wholesale of audio and video equipmentWholesale of electrical household appliancesTrade of electricity
Purpose
Dienstleistungen und Handel im Bereich Computer- und Unterhaltungselektronik, Veranstaltungs- und Showtechnik, Messebau und Baggerverleih

History

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Management

NameRole
Alfred Hutterer
since 8/30/2007
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Alfred Hutterer jun.
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Alfred Hutterer
Filzenstr. 19, 83059 Kolbermoor
€25,100
100.00%

Financial Report

Alf Power GmbH

Kolbermoor

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 160.834,00 137.316,49
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 104,00 1,00
II. Sachanlagen 160.730,00 137.315,49
B. Umlaufvermögen 56.335,60 63.443,36
I. Vorräte 15.217,50 14.625,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.862,70 18.769,76
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -1.655,40 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.255,40 30.048,60
C. Rechnungsabgrenzungsposten 776,03 844,06
Bilanzsumme, Summe Aktiva 217.945,63 201.603,91

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 132.677,77 129.976,06
I. gezeichnetes Kapital 25.100,00 25.100,00
II. Bilanzgewinn 107.577,77 104.876,06
B. Rückstellungen 5.400,65 5.902,03
C. Verbindlichkeiten 75.184,21 65.725,82
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 75.184,21 30.439,89
D. Passive latente Steuern 4.683,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 217.945,63 201.603,91

Anhang

zum Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Firma
Alf Power GmbH, Kolbermoor

I. Allgemeine Angaben:
Der Jahresabschluss der Alf Power GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes, der entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes, aufgestellt. Die Änderungen durch das BilMoG wurden erstmals für das Berichtsjahr angewandt. (Artikel 66 Abs. 3 EGHGB) Dabei wurden die Vorschriften der Artikel 66 und 67 EGHGB beachtet. Insbesondere die Erleichterungen für das Geschäftsjahr des Übergangs gem. Artikel 67 EGHGB werden in Anspruch genommen. Insbesondere werden für das Übergangsjahr 2010 die Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte für bestimmte Bilanzpositionen nach alter Rechtslage Art. 67 Abs. 1-5 EGHGB in Anspruch genommen. Durch die entsprechenden Vereinfachungsregelungen bezüglich der Änderungen der Handelsrechtlichen Vorschriften durch das BilMoG stellt die Schlussbilanz zum 31.12.2009 daher die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 im Sinne des BilMoG dar. Die Bewertungsvorschriften gem. § 252 bis § 256 HGB und die Gliederungsvorschriften des HGB wurden beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im HGB werden in Anspruch genommen.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen; Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:
Soweit Änderungen in der Wahl von Bewertungswahlrechten im Berichtsjahr vorgenommen wurden bzw. durch die gesetzlichen Änderungen durch das BilMoG vorgenommen werden mussten, wird dies im Folgenden erläutert.
Bilanz - Aktiva
1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen: Das abnutzbare Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden für Vermögensgegenstände, die vor dem 01.01.2010 erworben wurden, gem. Art. 67 Abs. 4 EGHGB entsprechend der historischen Festlegung fortgeführt. Die Planmäßigen Abschreibungen für Vermögensgegenstände, die ab dem 01.01.2010 erworben wurden, werden gem. § 253 Abs. 3 HGB  nach der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu Anschaffungskosten von  € 410,00  wurden im Jahr des Zugangs (angelehnt an § 6 Abs. 2 EStG und entsprechend IDW FN 2007, S. 506) voll abgeschrieben. Gem. § 6 Abs. 2a EStG und § 254 HGB-alt  wurde für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von € 150,01 bis € 1.000,00 in den Vorjahren ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Diese Behandlung wird gem.  Art. 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt.
2. Vorräte: Die Vorräte wurden mit den Einkaufspreisen in die Inventur aufgenommen. Teilwertabschreibungen waren nicht vorzunehmen. 
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Einzelwertberichtigungen wurden soweit notwendig zum Bilanzstichtag vorgenommen.
4. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten: Der Ausweis der Bestände erfolgte mit dem Nennbetrag. Zinsen und Nebenkosten wurden periodengerecht abgegrenzt.
5. Aktive Rechnungsabgrenzungen: Für Aufwendungen die im Berichtsjahr oder früher getätigt wurden und eine spätere Rechnungsperiode betreffen, wurden Aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Bilanz - Passiva
1. Eigenkapital: Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.100,00.
2. Sonstige Rückstellungen: Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Die Restlaufzeit beläuft sich auf bis zu einem Jahr.
3. Passive Latente Steuern wurden entsprechend der handelsrechtlichen Vorschriften berechnet und gebildet.
4. Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Sonstige Angaben:
Name des Geschäftsführers: Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herr  Alfred Hutterer jun., Kolbermoor geführt.  Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Verbindlichkeiten gem. § 285 S. 1 Nr. 1 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
Der Personalaufwand des Geschäftsjahres gliedert sich nach § 285 S. 1 Nr. 8b HGB in Verbindung mit § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB wie folgt:
Löhne und Gehälter: € 34.153,00; Soziale Abgaben: € 785,28;
Angaben nach § 285 S. 1. Nr. 9c HGB: Zum Abschlussstichtag bestand keine Forderung gegen über dem Geschäftsführer.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.

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