Master Data

Registry
Register court Hamburg HRB 164119
Registered
11/25/2011
Industry
Management of non-residential real estate on a fee or contract basisManagement activities of other holding companiesFund management activities
Purpose
Die Verwaltung von eigenem und fremdem Vermögen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmungen.

History

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Management

NameRole
Marco Michael Nussbaum
since 8/19/2020
Managing Director

Financial Report

semper fi Ventures GmbH

Hamburg (vormals: Bremen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 1.725.595,12 1.722.963,01
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.648,00 1.648,00
II. Sachanlagen 146.476,00 120.501,00
III. Finanzanlagen 1.577.471,12 1.600.814,01
B. Umlaufvermögen 794.132,26 532.209,48
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 781.924,37 510.236,10
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.207,89 21.973,38
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.519.727,38 2.255.172,49

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 2.070.766,75 2.015.544,66
I. gezeichnetes Kapital 25.001,00 25.001,00
II. Kapitalrücklage 33.092,53 33.092,53
III. Gewinnvortrag 1.957.451,13 1.633.408,39
IV. Jahresüberschuss 55.222,09 324.042,74
B. Rückstellungen 82.237,88 30.000,00
C. Verbindlichkeiten 366.722,75 209.627,83
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.519.727,38 2.255.172,49

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 der semper fi Ventures GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Registergericht Hamburg unter 164119 (§ 264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

II. Angaben zur Generalnorm
Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zusätzliche Angaben gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB sind nicht erforderlich.

III. Ausweis und Gliederung
Darstellungsstetigkeit
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen wird weitestgehend beibehalten (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB).

Hinweise zu den Vorjahresbeträgen
Die Vorjahresbeträge in der Bilanz wurden aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 entnommen und werden in Euro angegeben (§ 265 Abs. 2 HGB).

Beziehungen zu Gesellschaftern
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG werden Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern im Anhang angegeben.

Untergliederung und Einfügung neuer Posten
Gemäß § 265 Abs. 5 HGB werden die Posten der Bilanz nicht weiter unterteilt.

Davon-Vermerke
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt (§ 284 Abs. 1 Satz 1 HGB). Gleiches gilt in Bezug auf etwaige Angaben zum Bilanzgewinn gemäß § 268 Abs. 1 Satz 3 HGB.

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
Diese werden gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden nachstehend die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.

Das Anlagevermögen wurde mit Anschaffungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt.
Die Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens erfolgen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB wurde nicht vorgenommen. Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten bilanziert und, soweit erforderlich, wertberichtigt.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert.

Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nominalwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Eine Abzinsung war aufgrund der Restlaufzeit nicht erforderlich.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen wurden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag (§ 256a HGB) bewertet. Bei Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden die §§ 253 Abs. 1 Satz 1, 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angewendet. Bei langfristigen Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten wird das Anschaffungskostenprinzip beachtet.

V. Erläuterungen zur Bilanz
Bilanz

Hinweis zur Darstellung des Anlagevermögens (Anlagengitter)
Auf die Erstellung eines Anlagengitters wurde gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.

Beziehungen zu Gesellschaftern
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 761.769,27 Euro (Vj. 505.085,31 Euro) enthalten.

Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht i.H.v. 180.000,00 Euro enthalten.

Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB)
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Angaben zu Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten, Pfandrechten oder ähnlichen Rechten (§§ 268 Abs. 5, 285 Nr. 1a, 1b HGB)

Postenbezeichnung
Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
17.973,85 Euro
0,00 Euro

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
30.757,12 Euro
0,00 Euro

Sonstige Verbindlichkeiten
317.991,78 Euro
0,00 Euro


Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: 0,00 Euro
Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert: 0,00 Euro

VI. Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB):
Im Geschäftsjahr 2018 wurde durchschnittlich folgende Arbeitnehmerzahl beschäftigt: 0

sonstige Berichtsbestandteile


Hamburg, 25.11.2022
gez. Marco Nussbaum


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.02.2022 festgestellt.

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