Iso Nord
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.833,00 |
68.249,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
52.831,00 |
68.248,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
428.550,15 |
172.944,95 |
| I.
Vorräte |
151.308,28 |
61.758,66 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
277.150,88 |
109.959,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
90,99 |
1.226,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
829,06 |
4.285,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
42.229,89 |
|
| Summe
Aktiva |
524.442,10 |
245.478,95 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
27.662,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.080,00 |
25.080,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.582,46 |
|
| III.
Jahresfehlbetrag |
69.892,35 |
-2.582,46 |
| IV.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
-42.229,89 |
|
| B.
Rückstellungen |
14.838,00 |
12.116,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
509.604,10 |
205.700,05 |
| Summe
Passiva |
524.442,10 |
245.478,95 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Iso Nord GmbH
mit Sitz Hamburg, Amtsgericht Hamburg HRB 176802) wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
wurde gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen
unverändert beibehalten (§ 265 Abs. 1 Sätze
1 und 2 HGB).
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, wurden überwiegend im Anhang dargestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Die
Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens
erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten
250,00 EUR aber nicht 800,00 EUR
übersteigen, wurden im Jahr der Anschaffung gem.
§ 252 Abs. 2 HGB (Wesentlichkeit) voll
abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. zu
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene
Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253
Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen
geminderte Verkaufspreise anzusetzen sind.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Bildung von
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde zusätzlich durch einen
pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand ausreichend
Rechnung getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzins der
letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von
0,00 EUR (§ 268 Abs. 4 HGB).
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von
182.015,03 EUR. Die Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betrugen 87.721,60 EUR
(§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR)
(§285 Nr. 1 HGB).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 0,00 EUR. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte
und Sicherungsübereignungen gesichert. Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in
branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalt
gesichert. Alle übrigen Verbindlichkeiten sind
ungesichert (§ 285 Nr. 1 HGB).
Erläuterungen zu den Posten der GuV
Die Geschäftsjahresabschreibung ist dem
Anlagenspiegel zu entnehmen, der dem Jahresabschluss
beigefügt ist.
Sonstige Pflichtangaben
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus
Vorschüssen und Krediten gegenüber den folgenden
Gruppen der Organmitglieder der Gesellschaft:
|
Stand |
Zugänge / |
Stand |
Ø-Zinssatz |
Ø-RLZ |
|
01.01.2022 |
Tilgungen (-) |
31.12.2022 |
% |
in Jahren |
Gesellschafter |
15.042,29 |
-9.439,43 |
5.602,86 |
4,00 |
1,00 |
Die vorgenannten Forderungen sind ungesichert.
Im Berichtsjahr beschäftigte das Unternehmen
durchschnittlich 6 Arbeitnehmer im Sinne des
§ 267 Abs. 5 HGB (§ 285
Nr. 7 HGB).
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 30.6.2023.
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