Schmidt
& Partner GmbH
Bad
Lobenstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
177.572,00 |
200.643,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
177.568,00 |
200.639,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
352.164,03 |
257.813,85 |
| I.
Vorräte |
35.003,14 |
46.876,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
55.301,25 |
58.090,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
261.859,64 |
152.846,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.352,31 |
0,00 |
| Aktiva |
531.088,34 |
458.456,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
449.783,13 |
402.173,41 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.565,00 |
25.565,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
5.112,92 |
5.112,92 |
| III.
Gewinnvortrag |
371.495,49 |
346.552,85 |
| IV.
Jahresüberschuss |
47.609,72 |
24.942,64 |
| B.
Rückstellungen |
24.487,98 |
17.865,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
56.817,23 |
38.418,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
56.817,23 |
38.418,44 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
7.000,00 |
|
| Passiva |
531.088,34 |
458.456,85 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Schmidt & Partner GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten
die folgenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Diese
richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung wie Einzelbewertung, Periodenabgrenzung,
Realisations-, Imparitäts-, Vorsichts-,
Wertaufhellungs-, Stetigkeits- und Going-Concern-Prinzip.
Posten in der Bilanz oder der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird gemäß
§ 253 Abs. 3 HGB zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei einer
voraussichtlich dauernden Wertminderung sind
außerplanmäßige Abschreibungen
vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen,
der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.
Da allgemeine handelsrechtliche
Bewertungsgrundsätze den steuerrechtlichen
Änderungen des § 6 Abs. 2 und Abs.2a EStG ab dem
Kalenderjahr 2008 nicht entgegenstehen, kommen diese
weiterhin zur Anwendung.
Im Berichtsjahr wurde von der Wahlmöglichkeit
Gebrauch gemacht, die geringwertigen Wirtschaftsgüter
bis 800 Euro Anschaffungskosten gemäß § 6
Abs. 2 EStG sofort abzuschreiben.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens werden gemäß §§
253 Abs. 4, 256 HGB zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen sind
vorzunehmen, soweit diese mit dem niedrigeren Börsen-
oder Marktpreis am Abschlussstichtag anzusetzen sind. Ist
ein solcher nicht festzustellen, ist auf den beizulegenden
Wert am Abschlussstichtag abzuschreiben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bewertet. Zweifelhafte, einbringungsgefährdete
Forderungen werden einzelwertberichtigt und vom
Forderungsbestand aktivisch gemindert. Uneinbringliche
Forderungen werden abgeschrieben.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden
gemäß § 249 Abs. 1 HGB für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind abzuzinsen.
Verbindlichkeiten werden gemäß § 253
Abs. 1 S. 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß
§ 250 HGB gebildet.
Besonderes Verzeichnis
Steuerliche Wahlrechte gemäß § 5 Abs.
1 S. 1 EStG wurden ausgeübt. Diese
Wirtschaftsgüter wurden in
besondere, laufend zu führende Verzeichnisse
aufgenommen (§ 5 Abs. 1 S. 2 EStG).
Sonstige Pflichtangaben
Zahl der Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7
HGB
Im Berichtsjahr beschäftigte die Gesellschaft
durchschnittlich 12 Arbeitnehmer, darunter 2 Aushilfen
(Vorjahr 14).
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
gemäß § 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Reinhard Schmidt, Geschäftsführer
Markus Schmidt, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Bad Lobenstein, den
09.09.2024
gez.
Markus Schmidt, Geser-GF
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.09.2024
festgestellt.
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