Accelink
Technologies Europe GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
2,00 |
| I.
Sachanlagen |
2,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.537.314,35 |
5.638.020,53 |
| I.
Vorräte |
83.714,00 |
2.220.191,71 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.289.449,49 |
2.802.001,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.164.150,86 |
615.827,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
329,37 |
| Aktiva |
5.537.316,35 |
5.638.351,90 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.204.386,88 |
1.421.406,68 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.321.406,68 |
1.318.348,16 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
217.019,80 |
-3.058,52 |
| B.
Rückstellungen |
411.508,62 |
403.928,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.921.420,85 |
3.813.016,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.921.420,85 |
3.813.016,60 |
| Summe
Passiva |
5.537.316,35 |
5.638.351,90 |
Anhang
Accelink Technologies Europe GmbH
Düsseldorf
Registergericht Düsseldorf
HRB 66407
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A.
Allgemeine Angaben
1.
Generalnorm
Der Jahresabschluss der Accelink Technologies Europe
GmbH wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften und der ergänzenden
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw.
275 HGB, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
Anwendung findet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft alskleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Davon-Vermerke in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Angaben, die wahlweise in der Bilanz
bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
vorgenommen werden können, sind aufgrund der
Klarheit und Übersichtlichkeit insgesamt im
Anhang aufgeführt.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Allgemeine Erläuterungen
Bei der Bilanzierung werden die generellen Ansatz-
und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis
256a HGB sowie die besonderen Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften beachtet.
Insbesondere erfolgte die Bewertung der
Vermögensgegenstände unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going-concern-Prämisse) gem. § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB.
2.
Währungsumrechnung
Kurzfristige Vermögensgegenstände und
Schulden mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
angesetzt.
Vermögensgegenstände und Schulden mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ebenfalls
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet, jedoch unter Beachtung von Realisations-,
Imparitäts- und Anschaffungskostenprinzip.
3.
Anlagevermögen
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer, bewertet.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen.
Die planmäßigen Abschreibungen
werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis zu EUR 250,00 wurden in
voller Höhe als Aufwand erfasst.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
über EUR 250,00 bis zu EUR 800,00
werden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang
unterstellt wird.
4.
Umlaufvermögen
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten
werden neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten
auch angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie der durch die Fertigung
veranlasste Werteverzehr des Anlagevermögens
einbezogen.
In die Herstellungskosten werden angemessene Teile
der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie
Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs,
für freiwillige soziale Leistungen und für die
betriebliche Altersversorgung einbezogen, soweit sie auf
den Zeitraum der Herstellung entfallen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zum Nominalwert bilanziert. Erkennbare Ausfallrisiken
wurden durch angemessene Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Die (übrigen) sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
bilanziert.
5.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Sie werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei werden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinsätze der vergangenen
sieben Geschäftsjahre, welche von der Deutschen
Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden, abgezinst.
6.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
7.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen
Erträge werden periodengerecht nach dem
Realisationsprinzip erfasst.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme
der Leistungen bzw. im Zeitpunkt ihrer
Verursachung ergebniswirksam.
Zinserträge und -aufwendungen werden
entsprechend ihrer Entstehung erfasst.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2023 ergibt sich aus dem
Anlagengitter auf der nachfolgenden
Seite:
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Fristigkeit der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stellt sich zum
31. Dezember 2023 wie folgt dar:
|
Gesamt-
|
davon mit
einer Laufzeit
|
|
betrag
|
bis zu
|
von mehr als
|
|
31.12.2023
|
1 Jahr
|
1 Jahr
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
4.185
|
4.185
|
0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
105
|
0
|
0
|
|
4.289
|
4.185
|
0
|
Zum 31. Dezember 2022 stellte sich die
Fristigkeit wie folgt dar:
|
Gesamt-
|
davon mit
einer Laufzeit
|
|
betrag
|
bis zu
|
von mehr als
|
|
31.12.2022
|
1 Jahr
|
1 Jahr
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
2.753
|
0
|
0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
49
|
0
|
0
|
|
2.802
|
0
|
0
|
3.
Eigenkapital
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt
gem. § 272 HGB unter
Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die
Bilanz wurde ohne Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
4.
Verbindlichkeiten
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten stellt sich zum
31. Dezember 2023 wie folgt dar:
|
Gesamt-
|
davon mit
einer Laufzeit
|
|
|
betrag
|
bis zu
|
von 1 bis
|
über
|
Gesicherte
|
|
31.12.2023
|
1 Jahr
|
5 Jahre
|
5 Jahre
|
Beträge
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen
|
|
|
|
|
|
und Leistungen
|
3.921
|
3.921
|
0
|
0
|
0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
|
3.921
|
3.921
|
0
|
0
|
0
|
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten stellte sich
zum 31. Dezember 2022 wie folgt dar:
|
Gesamt-
|
davon mit
einer Laufzeit
|
|
|
betrag
|
bis zu
|
von 1 bis
|
über
|
Gesicherte
|
|
31.12.2022
|
1 Jahr
|
5 Jahre
|
5 Jahre
|
Beträge
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen
|
|
|
|
|
|
und Leistungen
|
3.810
|
3.810
|
0
|
0
|
0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
3
|
3
|
0
|
0
|
0
|
|
3.813
|
3.813
|
0
|
0
|
0
|
5.
sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v.
TEUR 0 (i. Vj. TEUR 3) entfallen mit
TEUR 0 (i. Vj. TEUR 1) auf Verbindlichkeiten
aus Steuern und mit TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0)
auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit.
D.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1.
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für
Unterstützung
Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
i. H. v. TEUR 10 (i. Vj. TEUR 12)
betreffen mit TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0)
Aufwendungen für Altersversorgung.
E.
sonstige Angaben
1.
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt gem. § 285 Nr. 7 i. V. m.
§ 267 Abs. 5 HGB 1 (i.Vj. 1).
Zu Geschäftsführern/Vorständen waren
im Geschäftsjahr 2023 bestellt:
Frau Hui Xu
, Wuhan/ China
Düsseldorf, den 11. Juni 2025
Accelink Technologies
Europe GmbH
|
Die
Geschäftsführung
|
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Die Geschäftsführung: Xu, Hui
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.06.2025
festgestellt.
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