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Register court Hannover HRB 217468
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Kanwischer Verwaltungs GmbHOFL-Future GmbHCavistra Verwaltungs GmbH
Registered
10/14/2003
Industry
Buying and selling of own non-residential real estateActivities of real estate agencies relating to non-residential real estateAgents involved in the sale of wine, sparkling wine and spirits
Purpose
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften sowie die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen im Bereich Marketing und Produktvertrieb; Vornahme aller Geschäfte im Sinne des § 34c GewO: Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft von ausländischen Investmentanlagen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermitteln, Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes betreiben, Bauvorhaben a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden und b) als Bauherr im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten und durchführen; Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsmakler im In- und Ausland, Handel mit Edelmetallen ohne Verarbeitung.

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Financial Report

OFL-Future GmbH

Neschwitz

Jahresabschluss zum 31.12.2013

Bilanz zum 31.12.2013

    31.12.2013   31.12.2012
    Euro   Euro 
AKTIVA        
A. Anlagevermögen    2.553,81   3.726,67
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    1,00   1,00
II. Sachanlagen    2.552,81   3.725,67
B. Umlaufvermögen   65.573,30   77.887,49
I. Forderungen und sonstige Vermögens-gegenstände    64.260,08   76.751,93
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   1.313,22   1.135,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten    43,85   59,50
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   55.759,50   43.488,48
Summe Aktiva    123.930,46   125.162,14
    31.12.2013   31.12.2012
    Euro   Euro
PASSIVA        
A. Eigenkapital    0,00   0,00
I. Gezeichnetes Kapital    30.000,00   30.000,00
II. Kapitalrücklage    6.250,00   6.250,00
III. Verlustvortrag    -79.738,48   -9.101,88
IV. Jahresfehlbetrag   -12.271,02   -70.636,60
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag    55.759,50   43.488,48
B. Rückstellungen    49.534,44   51.020,15
C. Verbindlichkeiten    74.396,02   74.141,99
Summe Passiva    123.930,46   125.162,14

Anhang zum 31.12.2013

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 wurde nach HGB-Vorschriften, III. Buch, erstellt.

Nach den in § 267 HGB genannten Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen im Sinne des § 288 HGB wird Gebrauch gemacht.

Im Einzelnen:  

I. § 284 Abs. 2 HGB

Nr. 1:

Ansatzwahlrechte und Bilanzierungshilfen wurden nicht in Anspruch genommen.

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar und in Gebrauch - um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der beweglichen Wirtschaftsgüter vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung auf betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. 

Sonderabschreibungen nach § 7g, III EStG wurden nicht in Anspruch genommen.

Forderungen, Wertpapiere und flüssige Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt.

Eine Anschaffungsrücklage nach § 7g, IV EStG wurde weder gebildet noch aufgelöst.

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in ausreichender Höhe gebildet.

Verbindlichkeiten wurden zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.  

Nr. 2:

nicht einschlägig

Nr. 3:

Unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit ergaben sich keine angabepflichtigen Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Nr. 4:

Hier wurde von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht; § 288 HGB.

Nr. 5:

Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert.

II. § 285

Nr. 1a:

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren wurden in Höhe von 26.619,20 € passiviert.

Nr. 1b:

entfällt

Nr. 2 bis einschließlich Nr. 9:

Hier wurde von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht; § 288 HGB.

Nr. 3:

Die Gläubiger zu den Verbindlichkeitskonten 753, 1802 und 1803 haben gegenüber der Berichtigungsgesellschaft den qualifizierten Rangrücktritt erklärt. Diese Darlehen sind also nur noch ranggleich mit den Ansprüchen der Gesellschafter auf Einlagerückgewähr. Sie sind deshalb in einer Überschuldungsbilanz  nicht zu passivieren.

Nr. 10:

Geschäftsführer: Christian Kanwischer, Kaufmann

Nr. 11:

Angabepflichtige Beteiligungen bestehen nicht.

Nr. 11a:

Die Kapitalgesellschaft fungiert als Komplementärin nicht.

Nr. 12:

Hier wurde von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht; § 288 HGB.

Nr. 13:

Ein immaterieller Firmenwert war nicht abzuschreiben.

Nr. 14:

Angaben zu Mutterunternehmen entfallen.

Nr. 15:

Angaben zu einer Komplementärgesellschaft entfallen.

Nr. 16:

Eine Entsprechenserklärung nach Aktiengesetz ist nicht angezeigt.

Nr. 17 und 18:

Hier wurde von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht; § 288 HGB.

Nr. 19, 21, 22 und 29:

Hier wurde von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht.

Nr. 23, 24, 25, 26, 27 und 28:

nicht einschlägig

Bautzen, im Dezember 2014 

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Christian Kanwischer

Angaben zur Feststellung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.01.2015.

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