GDF
GmbH
Fredersdorf-Vogelsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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1.029.890,00
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708.857,00
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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777,00
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4,00
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II. Sachanlagen
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1.029.113,00
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708.853,00
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B. Umlaufvermögen
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3.773.218,81
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3.327.745,84
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I. Vorräte
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1.248.839,42
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817.663,72
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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1.418.703,22
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1.561.781,82
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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1.105.676,17
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948.300,30
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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39.166,97
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36.946,12
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Summe Aktiva
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4.482.275,78
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4.073.548,96
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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3.192.323,30
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2.793.556,36
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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|
25.000,00
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II. Gewinnvortrag
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2.768.556,36
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2.613.335.34
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III. Jahresüberschuss
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398.766,94
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155.201,02
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B. Rückstellungen
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788.330,05
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679.598,78
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C. Verbindlichkeiten
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765.552,43
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600.393,82
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davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
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742.091,93
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559.362,48
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davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
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23.460,50
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41.031,34
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D. Passive latente Steuern
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96.070,00
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Summe Passiva
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4.842.275,78
|
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4.073.548,96
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Anhang für
das Geschäftsjahr 2024
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die GDF GmbH hat ihren Sitz in
Fredersdorf-Vogelsdorf. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt/Oder unter HRB 11119 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte mit durchschnittlichen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Die
Herstellungskosten enthalten neben dem Fertigungsmaterial
und den Fertigungslöhnen die Gemeinkosten
einschließlich bilanzieller Abschreibungen soweit
diese durch die Fertigung veranlasst sind. Den Risiken aus
längerer Lagerdauer oder eingeschränkter
Verwertbarkeit wird durch angemessene Abschläge
Rechnung getragen.
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet
(§ 256 Abs. 1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln
vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen. Hinsichtlich
des allgemeinen Kreditrisikos ist eine
Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus Liefer-
und Leistungsverkehr in Höhe von 1 % gebildet worden.
Liquide Mittel sind zum Nennwert bewertet.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Bei der Bewertung werden erwartete Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem
laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 HGB). Die Preis- und Kostensteigerungen
orientieren sich an der Teuerungsrate und wurden über
die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit
Sätzen zwischen 1% und 2% berücksichtigt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagenspiegel - als Bestandteil des Jahresabschlusses -
dargestellt.
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von €
742.091,93 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von €
23.460,50 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
V. Sonstige Angaben
Die Summe der beschäftigten Arbeitnehmer betrug
im Jahresdurchschnitt 134.
Fredersdorf-Vogelsdorf, den
03. Februar 2025
gez.
Hartwig Bruns
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 03. Februar 2025
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