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Register court Kiel HRB 11265 KI
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Datdesign UG (haftungsbeschränkt)
Registered
11/19/2009
Industry
Manufacture of plastic packing goodsPre-press and pre-media servicesManufacture of builders’ ware of plastic
Purpose
Herstellung und Vertrieb von Werbemitteln

History

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Management

NameRole
Andreas Knaust
since 12/1/2011
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

Identified persons (3)

NameOwnership
48.00%
Ulrike Leppin
48.00%

Shareholders
Beta

2 of 3 shareholders visible

Name
Location
Share
Angelika Prof. Dr. Leppin
Seestraße 4
48.00%
Ulrike Leppin
Pölitzerweg 37 b
48.00%

Financial Report

Dat Design GmbH

Pohnsdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 20.790,93 9.205,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10.694,00 0,00
II. Sachanlagen 10.096,93 9.205,00
B. Umlaufvermögen 90.235,66 77.166,30
I. Vorräte 40.670,00 15.228,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.127,13 51.885,63
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.438,53 10.052,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.051,76 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 113.078,35 86.371,30

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 3.203,28 20.649,25
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 4.350,75 18.468,41
III. Jahresfehlbetrag 17.445,97 -14.117,66
B. Rückstellungen 3.520,66 3.675,83
C. Verbindlichkeiten 106.354,41 62.046,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 113.078,35 86.371,30

Anhang


A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, sofern vorhanden, nachfolgend gesondert angegeben.


II. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden, sofern vorhanden, wie folgt bewertet:

1. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
2. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
3. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
4. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
5. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen teilweise zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. In den übrigen Fällen wurden die Abschreibungen linear vorgenommen.
6. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 150,00 bis EUR 1.000,00) wurden in einem Sammelposten über fünf Jahre abgeschrieben.
7. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Unfertige und fertige Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Für veraltete Erzeugnisse wurden ausreichende Bewertungsabschläge vorgenommen. Die Erzeugnisse wurden verlustfrei bewertet.
8. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
9. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bzw. bei Sachleistungs- und Sachwertverpflichtungen mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
10. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
11. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Latente Steuern wurden in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung oder -entlastung nachfolgender Geschäftsjahre angesetzt, soweit zeitliche Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz bestanden.

B. Erläuterungen zur Bilanz
Folgende Positionen sind zu erläutern:

1. Von den Verbindlichkeiten haben keine eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
2. Von den Verbindlichkeiten sind keine durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern hatte die Gesellschaft nicht.

C. Ergänzende Angaben
Vom 01.01.2012 bis zum 31.11.2012 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Kaufmann Herrn Andreas Knaust geführt.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde festgestellt und genehmigt am 11.12.2013
 
Andreas Knaust

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.03.2013 festgestellt.

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