Beckmann
GmbH
Flensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.875.462,00 |
2.406.456,44 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1.685,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.875.462,00 |
2.392.398,50 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
12.372,94 |
| B.
Umlaufvermögen |
283.334,57 |
2.277.085,06 |
| I.
Vorräte |
8.206,42 |
1.429.064,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
270.676,60 |
826.668,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.451,55 |
21.351,62 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
254.854,81 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.413.651,38 |
4.683.541,50 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
527.509,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
425.000,00 |
425.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-150.000,00 |
-150.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
275.000,00 |
275.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
46.807,00 |
46.807,00 |
| III.
Bilanzverlust |
576.661,81 |
-205.702,22 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
254.854,81 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
20.857,42 |
28.656,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.392.793,96 |
4.126.590,48 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
785,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.413.651,38 |
4.683.541,50 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den
31. Dezember 2015 wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften
(§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen
Vorschriften. Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig
an die Vorschriften für mittelgroße
Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der
Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1
Nr. 2 HGB) vorgenommen.
Die Beckmann GmbH ist Eigentümerin des
Grundstückes Liebigstraße 18 in 24941 Flensburg.
Das Grundstück ist mit einer Gewerbehalle nebst
Bürotrakt bebaut. Bis zum 31. Juli 2015 hat die
Beckmann GmbH einen Handel mit Haustechnik und
Küchen betrieben. Die Beckmann GmbH hat die
Geschäftsbereiche Haustechnik und Küchen geteilt
und veräußert. Mit Vertrag vom 01. August 2015
vermietet die Gesellschaft den Geschäftsbereich
Küchen an die Beckmann Küchen GmbH & Co. KG
und den Geschäftsbereich Haustechnik an die Wesemeyer
GmbH.
Es wurde eine
Rangrücktrittserklärung mit folgendem
Inhalt abgegeben:
"Die Jacob Sönnichsen AG tritt
vorsorglich zur Vermeidung einer eventuellen
Überschuldung oder eines Insolvenzgrundes der
Schuldnerin im Sinne des § 39 Absatz 2 InsO mit
allen gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüchen - gleich aus welchem Rechtsgrund sie
bestehen im Rang hinter alle gegenwärtigen und
künftigen Gläubiger gemäß §
39 Absatz 1 Nummer 1 - 5 InsO zurück, soweit die
Gläubiger nicht ebenfalls den Nachrang ihrer
Ansprüche vereinbart haben; mit ebenfalls in
diesem Sinne zurückgetretenen Gläubigern
besteht Gleichrang."
|
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
2. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
3. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
4. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in
€
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
205.340,00
|
Eine Verzinsung der Verbindlichkeiten erfolgte
vertragsgemäß.
5.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
6. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der
teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzverlust" in
Höhe von € 576.661,81 ist ein Gewinnvortrag
aus dem Vorjahr in Höhe von € 205.702,22
enthalten.
7. Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
8. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr beträgt im
Geschäftsjahr € 1.299.595,82.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt im
Geschäftsjahr € 705.914,94.
Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber
der VR-Bank erfolgte durch eingetragene Grundschulden
für das Betriebsgrundstück in Flensburg,
Liebigstr. 18 und durch selbstschuldnerische
Bürgschaften des Herrn Boy Meesenburg iHv. insgesamt
€ 525.000,00.
Für die Verbindlichkeiten gegenüber der
Union Bank wurden Bürgschaften als Sicherheit
gestellt. Die Jacob Sönnichsen AG bürgt mit
€ 100.000,00. Mit Veräußerungsvertrag
vom 11. September 2015 hat die BHU-Beteiligungs GmbH den
ausgeschiedenenen Gesellschafter Herrn Jens Schiller von
etwaigen Ausgleichsansprüchen der Gesellschaft
befreit. Zudem hat die bisherige Gesellschafterin, Jacob
Sönnichsen AG, auf etwaige Ausgleichsansprüche
aus dem Gesellschaftsverhältinis gegenüber Jens
Schiller verzichtet.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beziehen
sich lediglich auf das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
Geschäftsführer waren im abgelaufenen
Geschäftsjahr bis zum 10. September 2015
Herr Jens Schiller und ab dem 11. September 2015 Herr Boy
Meesenburg (§ 285 Nr. 10 HGB).
Flensburg, den 17.
März 2016
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gez. Boy Meesenburg
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sonstige Berichtsbestandteile
gez. Boy Meesenburg
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.03.2016 festgestellt.
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