M & R Immobilien GmbH
Same addressManagement of non-residential real estate on a fee or contract basis
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Roman Emil Meyer since 1/12/2021 | Liquidator |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 75.00% | |
| 50.00% |
Company ownership and partner structure
3 shareholders
GmbH structure
2 of 3 shown
Official financial statements and annual reports
pecunia 3 property GmbHEnnigerlohJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktivseite
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den § 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Bei der pecunia 3 property GmbH haben sich keine Umbewertungen aufgrund des BilMoG ergeben. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der pecunia 3 property GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen aktiviert. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken, die mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert sind. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussFinanzanlagen Das Finanzanlagevermögen besteht aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 2.028,24 €) und gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 11.050,57 €). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von über einem Jahr bestehen am Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: 0,00 €). Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 273.323,27 € (Vorjahr: 56.068,25 €), davon gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von 119.658,75 € (Vorjahr: 5.130,20 €). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht (Vorjahr: 0,00 €). Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Hinweis gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 HGB: Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss 2010 noch nicht festgestellt.
Ennigerloh, den 22. März 2012 Patrick Rehberger Roman Meyer |
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