Victoria Mode-Handels-GmbHLiquidated

Bahnhofstraße 6, 48317 Drensteinfurt, DEU

Master Data

Registry
Register court Münster HRB 8281
Registered
6/19/1993
Industry
Retail sale of textilesWholesale of textilesActivities of holding companies
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist der Einzelhandel mit modischen Textilien, Accessoires und Modeschmuck. Die Gesellschaft kann sich an anderen gleichen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.

History

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Management

NameRole
Procura
Siegfried Kurzhals
since 9/20/2004
Managing Director

Financial Report

Victoria Mode Handels GmbH

Drensteinfurt

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

  31.12.2010
Euro
31.12.2009
Euro
A. Anlagevermögen    
I. Sachanlagen 5.942,50 7.521,50
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 154.906,31 121.049,44
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 68.447,24 82.560,82
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.560,12 4.563,21
SUMME AKTIVA 237.856,17 215.694,97

Passiva

   
  31.12.2010
Euro
31.12.2009
Euro
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 150.009,59 136.161,39
B. Rückstellungen 55.193,00 39.616,00
C. Verbindlichkeiten 7.088,99 14.352,99
SUMME PASSIVA 237.856,17 215.694,97

Anhang zum 31. Dezember 2010

I. Aufstellungs- und Gliederungsmethoden

Der Jahresabschluss der Victoria GmbH Konstanz für das Geschäftsjahr 2010 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Zum 1. Januar 2010 wurden aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG außerordentliche Aufwendungen in Höhe von Euro 7.185,00 bilanziert.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 HGB und bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde in Anwendung des Wahlrechtes nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Gegenüber dem Vorjahr sind keine Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen worden.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00 werden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00 werden im Jahre des Zugangs gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Soweit in den Vorjahren für solche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 im Jahr des Zugangs ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet worden ist, wird dieser über fünf Jahre linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von Euro 150,00 werden im Jahr des Zugangs gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 wird im Jahr des Zugangs gemäß § 6 Abs. 2a EstG ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Bewertung entspricht den Grundsätzen der §§ 255 Abs. 1 und 253 Abs. 4 HGB.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten bilanziert. Erkennbare Ausfallrisiken werden einzelwertberichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten bilanziert.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen Euro 51.071,00.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung zu tragen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden in den folgenden Fällen geändert:

-die Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden ab dem Geschäftsjahr 2010 separat ausgewiesen. In den Vorjahren erfolgte der Ausweis unter den Forderungen/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Eine Anpassung des Vorjahresausweises erfolgte nicht.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben Euro 29.746,86 (Vorjahr: Euro 25.172,51) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Bilanzgewinn/Bilanzverlust (§ 268 Abs. 1 HGB)

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser/vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag von Euro 136.161,39 einbezogen.

Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)

Vom Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres Euro 7.088,99 (Vorjahr: Euro 14.352,99) fällig.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren existieren nicht.

IV. Sonstige Pflichtangaben

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (§ 285 Nr. 24 HGB)

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:

Zinssatz 1,6 %
Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0,0 %
zugrunde gelegte Sterbetafeln Dr. Klaus Heubeck  

Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens von folgenden Personen geführt:

Siegfried Kurzhals, Kaufmann

 

Drensteinfurt, den 29. Juni 2011

Victoria Mode-Handels-GmbH

Geschäftsführung

Der Jahresabschluss wurde am 29. Juni 2011 festgestellt.

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