Master Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Carola Rönsch since 6/20/2016 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Marx GmbHBerthelsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz
AnhangA) Zusätzliche Angaben zur Ermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage I. Vermögenslage Die Vermögenslage ist hinreichend aus der Bilanz zum 31.12.2017 ersichtlich. Es liegen keine langfristigen Leasingverpflichtungen, Verpflichtungen aus begonnenen Investitionen, Verpflichtungen aus begonnenen Großreparaturen, Verpflichtungen aus notwendigen Umweltschutzmaßnahmen und sonstigen Verpflichtungen vor. II. Finanzlage Auch die Finanzlage ist hinreichend aus der Bilanz zum 31.12.2017 ersichtlich. Es liegen keine potentiellen Einzahlungen aus schwebenden Geschäften III. Ertragslage Die Ertragslage ist ausschließlich aus der Gewinn- und Verlustrechnung 2017 ersichtlich. B) Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Vorschriften. C) Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften I. Bilanzierungsvorschriften 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. 3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. II. Bewertungsvorschriften 1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. 4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Die einzelnen Posten sind wie folgt bewertet worden: a) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. b) Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. c) Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind auf den Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben worden. Soweit dieser nicht feststellbar war, ist auf den beizulegenden Wert abgeschrieben worden. d) Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibung auf Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. e) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. f) Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 6. Die von dem vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. 7. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden. D) Erläuterung zu einzelnen Posten der Bilanz I. Mitzugehörigkeit Es liegen keine Posten gem. § 265 III S. 1 HGB vor. II. Zusammengefasste Posten der Bilanz Im vorliegenden Jahresabschluss sind keine Posten gem. § 265 VII HGB zusammengefasst. III. Bilanzierungshilfen Keine Aktivierung von Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes (§ 269 HGB) und keine Bildung von Abgrenzungsposten für latente Steuern (§ 274 II HGB). IV. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zeigt nachfolgender Spiegel an:
V. Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag liegen keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 I HGB vor. VI. Sonstige Angaben 1. Organe a) Zusammensetzung (§ 285 Nr. 10 HGB) Geschäftsführerin: Frau Carola Rönsch, Berthelsdorf b) Es wurden keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsleitung gegeben (§ 285 Nr. 9 HGB). 2. Konzernzugehörigkeit Es liegt keine Konzernzugehörigkeit vor. (§ 285 Nr. 14 HGB) sonstige Berichtsbestandteile
Neustadt in Sachsen, 23.10.2018 gez. Carola Rönsch Geschäftsführerin
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