Herrle GmbHLiquidated

86751 Mönchsdeggingen, DEU

Master Data

Registry
Register court Augsburg HRB 17284
Registered
8/18/1999
Industry
Manufacture of power-driven hand toolsAgents involved in the sale of toolsManagement activities of other holding companies
Purpose
Organisation und Durchführung von Montage- Austausch- und Wartungsleistungen an Verbrauchserfassungsgeräten und anderer haustechnischer Geräte sowie Vertrieb solcher Geräte und allen Tätigkeiten, die den Gesellschaftszweck fördern.

History

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Management

NameRole
Helmut Herrle
since 7/24/2002
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

€25,000
100.00%

Financial Report

Herrle GmbH

Mönchsdeggingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 54.395,02 71.890,02
I. Sachanlagen 53.835,63 71.330,63
II. Finanzanlagen 559,39 559,39
B. Umlaufvermögen 17.603,35 13.965,17
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.428,14 13.856,69
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 175,21 108,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 500,00 500,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 86.781,22
Bilanzsumme, Summe Aktiva 72.498,37 173.136,41

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 4.041,71 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.217,70 -12.217,70
2. eingefordertes Kapital 12.782,30 12.782,30
II. Kapitalrücklage 90.000,00 0,00
III. Bilanzverlust 98.740,59 99.563,52
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 86.781,22
B. Rückstellungen 8.500,00 5.100,00
C. Verbindlichkeiten 59.956,66 168.036,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 72.498,37 173.136,41

Anhang


für das Geschäftsjahr 2017

Fassung für Offenlegungszwecke
 
A. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

1. Vorbemerkung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet.

Die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB wurden in 2016 erstmals angewandt. Alle geänderten Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurden vollumfänglich umgesetzt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB unter Beachtung der generellen  Bewertungsvorschriften der §§ 252- 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.

Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei vorausichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 410,00 € nicht übersteigen, werden im Wirtschaftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe  für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten gemäß § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet. Soweit erforderlich, erfolgt  eine Abschreibung auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.

B. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 268 Abs. 2 HGB wird nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr (Vj. 0 T€).

Im Berichtsjahr bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter (Vj. 0 T€).

3. Gezeichnetes Kapital

Von dem als gezeichnetes Kapital ausgewiesenen Stammkapital von 25.000,00 € sind 12.782,30 € einbezahlt. Das ausstehende Stammkapital ist zum Bilanzstichtag nicht eingefordert worden.

4. Rückstellungen

Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

5. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von unter einem Jahr und sind nicht gesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 3 T€ (Vj. 59 T€).

Die Darstellung zeigt die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und - soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:
  

Verbindlichkeiten
Gesamt-
davon mit einer Restlaufzeit
besicherte
Art der
 
betrag
in Jahren
Beträge
Sicherheit
 
 
bis 1
1-5
über 5
 
 
 
T€
T€
T€
T€
T€
Vermerk
 
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
 
gegenüber
 
 
 
 
 
 
Kreditinstituten
4
4
0
0
0
 
 
(5)
(5)
(0)
(0)
(0)
 
aus Lieferungen
 
 
 
 
 
 
und Leistungen
21
21
0
0
0
keine
 
(27)
(27)
(0)
(0)
(0)
 
gegenüber
 
 
 
 
 
 
Gesellschaftern
3
3
0
0
0
 
 
(59)
(59)
(0)
(0)
(0)
 
Sonstige
37
37
0
0
0
keine
 
(77)
(77)
(0)
(0)
(0)
 
Gesamt
65
65
0
0
0
 
 
(168)
(168)
(0)
(0)
(0)
 



Für die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden Kontokorrentkredite über insgesamt  5 T€ abgeschlossen.

C. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2017 keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet.

E. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführungsorgan

Zum Geschäftsführer ist bestellt:

Herr Helmut Herrle, Mönchsdeggingen, Maschinenbautechniker

2. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr im Durchschnitt 2,25 Mitarbeiter.

3. Lagebericht

Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt.

4. Ergebnisverwendungsvorschlag

Auf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird unter Hinweis auf § 325 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Mönchsdeggingen, 8. Mai 2018     

         gez. Helmut Herrle
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.05.2018 festgestellt.

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