G. Horak
Optik GmbH
Landsberg
am Lech
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.467,00 |
20.311,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.467,00 |
20.311,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
142.114,75 |
139.637,24 |
| I.
Vorräte |
116.126,48 |
114.270,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.743,33 |
6.526,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.244,94 |
18.840,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.401,00 |
4.893,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
175.896,41 |
177.009,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
336.879,16 |
341.850,91 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
202.574,26 |
202.753,61 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.113,26 |
179,35 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
175.896,41 |
177.009,67 |
| B.
Rückstellungen |
3.856,51 |
3.990,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
333.022,65 |
337.860,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
150.787,15 |
155.119,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
336.879,16 |
341.850,91 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
zum Jahresabschluss
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wird nach handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften sowie ergänzenden
Regelungen des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt. Alle im Jahresabschluss ausgewiesenen
Beträge lauten auf Euro.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Geschäftsjahr weichen gegenüber dem Vorjahr nicht
ab.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB.
II.
Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
Die bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft
wird durch bestehende Rangrücktrittserklärungen
der Gesellschafter und vorhandene stille Reserven im
Anlage- / Umlaufvermögen abgedeckt. Es wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten werden die Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für
Fremdkapital sind in den Herstellungskosten nicht
enthalten.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten Euro 410,00 nicht übersteigen,
werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Finanzanlagenwerden ebenfalls mit ihren
Anschaffungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen
werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Auf das gesamte Anlagevermögen werden, soweit
erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten bei
Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
angesetzt. Es wird dabei das Niederstwertprinzip beachtet.
Für Bestände mit eingeschränkter
Verwertbarkeit wurden angemessene Bewertungsabschläge
vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag
abzüglich notwendiger Wertberichtigungen angesetzt.
Die Rückstellungen sind nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ermittelt und berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB
Haftungsverhältnisse gem § 251 i.V.m.
§ 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
95.000,00 Euro, im Vorjahr 65.000,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern beträgt 182.235,50
Euro, im Vorjahr 182.740,50 Euro.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen 168.902,38 Euro, im Vorjahr 173.235,17
Euro
gegenüber Kreditinstituten 121.849,41 Euro, im
Vorjahr 130.318,21 Euro
aus Lieferungen und Leistungen 19.536,82 Euro, im
Vorjahr 16.097,14 Euro
sonstige Verbindlichkeiten 27.516,15 Euro, im Vorjahr
26.819,82 Euro.
Die gegenüber der Gesellschafterin Gabriele
Horak bestehende Darlehensverbindlichkeit beträgt zum
31.12.2010 Euro 164.069,77.
Die gegenüber dem Gesellschafter Christoph
Horakbestehende Darlehensverbindlichkeit beträgt zum
31.12.2010 Euro 18.115,23.
IV.
Sonstiges
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung lag im Berichtsjahr
bei Gabriele Horak und Christoph Horak.
Die Geschäftsführerin: Gabriele Horak
/ Kauffrau
Der Geschäftsführer:
Christoph Horak / Kaufmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2011
festgestellt.
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