BAUMEISTER
GmbH
Straubing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
144.663,73 |
64.702,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
1.905,00 |
| II.
Sachanlagen |
144.660,73 |
62.797,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.341.249,77 |
3.055.140,70 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
2.629.823,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
870.180,80 |
89.392,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
500.000,00 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
471.068,97 |
335.925,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.485.913,50 |
3.119.843,10 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
823.804,14 |
468.016,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,18 |
51.129,18 |
| II.
Bilanzgewinn |
772.674,96 |
416.887,69 |
| B.
Rückstellungen |
596.869,41 |
197.645,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
64.972,35 |
2.453.883,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
64.972,35 |
2.453.883,58 |
| D.
Passive latente Steuern |
267,60 |
297,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.485.913,50 |
3.119.843,10 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. Größenabhängige Erleichterungen
bei der Erstellung gemäß §§ 266 Abs.
1, 276, 288 HGB und bei der Offenlegung nach § 326
bzw. 327 HGB des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, die nicht entgeltlich erworben wurden,
wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im
Rahmen des § 249 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Das Aktivierungswahlrecht
für selbsterstellte immaterielle Wirtschaftsgüter
gemäß § 248 Abs. 2 HGB wurde nicht in
Anspruch genommen.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Bei den Herstellungskosten wurde
auf das Wahlrecht der zusätzlichen Aktivierung von
allgemeinen Verwaltungskosten, Aufwendungen für
soziale Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen,
betriebliche Altersversorgung, sowie Zinsen für
Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung
verwendet wird, soweit die auf den Zeitraum der Herstellung
entfallen, verzichtet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden mit
der linearen Methode und / oder mit der degressiven Methode
vorgenommen.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Dabei wurde auf das Wahlrecht
der zusätzlichen Hinzurechnung von allgemeinen
Verwaltungskosten, Aufwendungen für soziale
Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen,
betriebliche Altersversorgung, sowie Zinsen für
Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung
verwendet wird, soweit die auf den Zeitraum der Herstellung
entfallen, verzichtet. Soweit ein Börsen- oder
Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung
erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft
übernommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Die Gesellschaft hatte gegenüber dem
Gesellschafter eine Forderung (50% Beteiligung an der
"Heerstraße 24 Straubing GbR") über 200.000,00
Euro (Vorjahr: 87.000,00 Euro). Vertragsgemäß
erfolgt eine Verzinsung von 4% p.a. aus dem
Darlehensbestand.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden grundsätzlich vom
Mandanten nach üblicher kaufmännischer Weise mit
dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung
künftiger Preissteigerungen bis zum jeweiligen
Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die
Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr
als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach §
253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze
verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Rückstellungs
gebote gemäß § 249 Abs. 1 HGB
für Gewährleistung, Handwerkerrechnungen,
Personal insbesondere Tantieme, Jahresabschluss,
Archivierung, wenn das Unternehmen mit einer
Inanspruchnahme rechnen muss, sind berücksichtigt.
Die Pensionsrückstellung wurde mit dem nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen des
Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung von
Preis- und Kostensteigerungen, Abzinsungssatz der Deutschen
Bundesbank und Sterbetafeln angesetzt. Aufgrund der
laufenden Pensionen war eine Zuführung zu den
Rückstellungen erforderlich. Dabei wird das
Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB nicht in
Anspruch genommen und keine Neubewertung des erforderlichen
Zuführungsbetrag über 15 Jahre angesammelt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem künftigen
Erfüllungsbetrag ohne Abzinsung ausgewiesen.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Nr. 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine so genannte
kleine Kapitalgesellschaft handelt.
sonstige Berichtsbestandteile
Straubing, 29. Dezember 2017
gez. Baumeister Alfons, Makler
Geschäftsführer
einzelvertretungsberechtigt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2017 festgestellt.
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