Leng Stretch GmbHLiquidated

50769 Köln, DEU

Master Data

Registry
Register court Köln HRB 57670
Registered
4/28/2006
Industry
Manufacture of testing machinesManufacture of plastic packing goodsManufacture of metal forming machinery
Purpose
die Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Maschinen und Anlagen zur Lösung von Verpackungs- und Materialflußproblemen.

History

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Management

NameRole
Oliver Bartels
since 5/24/2012
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
Hans-Joachim Siegfried AndreePSE Verpackungstechnologie GmbH+1
70.00%
Oliver BartelsPSE Verpackungstechnologie GmbH
30.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€25,000
100.00%

Financial Report

Leng Stretch GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktiva

Stand am 31.12.2010 Stand am 31.12.2009
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 81.551,00 63.898,00
II. Sachanlagen 14.684,00 18.012,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 80.852,19 118.775,12
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 103.427,19 86.641,97
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.569,19 4.440,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 406,52 0,00
283.490,09 291.767,28

Passiva

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 20.000,00 0,00
III. Verlustvortrag 5.288,36 6.013,54
III. Jahresfehlbetrag/-überschuss 24.032,36 725,18
15.679,28 19.711,64
B. Rückstellungen 2.600,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 265.210,81 271.055,64
283.490,09 291.767,28

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der LENG STRETCH GmbH, Köln zum 31. Dezember 2010 ist gemäß §§ 242 ff und §§ 264 ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags erstellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, und

soweit nutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von über 150,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR werden in einem Sammelposten erfaßt und bis zu 5 Jahre linear abgeschrieben. Bei Anlagegütern mit Anschaffungskosten bis zu 150,00 EUR wird ein Sofortabzug als Betriebsausgaben vorgenommen.

Die Entwicklungskosten der LS 200 / LS 350 wurden im Rahmen der §§ 246 Abs. 2i.V.m.

§ 255 Abs. 2a HGB mit den Herstellungskosten aktiviert und werden nach Fertigstellung in 2011/2012 planmäßig abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. In die Herstellungskosten der Erzeugnisse wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlaßte Abschreibungen einbezogen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nennwert bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko, Skontierungs- und Zinsverlust wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung getragen.

Die liquiden Mittel werden zum Nennwert bilanziert.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, mit dem Nominalwert eingestellt.

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt worden und berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren passivierungspflichtigen Risiken in angemessener Höhe. Von der Erleichterung des § 274a Abs. 5 HGB wurde Gebrauch gemacht. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. In den Bewertungs- und Abschreibungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen eingetreten; der Forderung des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde somit entsprochen.

III. Sonstige Angaben

Geschäftsführer:

 

Oliver Bartels

 

Köln, den 27. Oktober 2011

gez. Oliver Bartels

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