Alfons
Russin GmbH
Neuss
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.352,00 |
1.508,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
461.597,03 |
248.512,92 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.133.973,41 |
1.151.989,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.596.922,44 |
1.402.010,27 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
5.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.594.422,44 |
1.397.010,27 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
1.093.361,42 |
1.156.851,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.198.979,93 |
1.263.644,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
395.442,51 |
133.366,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.596.922,44 |
1.402.010,27 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Alfons Russin
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Neuss
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Neuss
Register-Nr.: HRB 3726
Anwendung des Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Alfons Russin
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen aufgestellt (§§ 265
Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).
Mit Inkrafttreten des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) am 23. Juni 2015
wurde u. a. eine Reform der Bilanzierungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches umgesetzt. Diese neuen
Bilanzierungsvorschriften sind verpflichtend für
Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2016
beginnen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher bereits angewandte Gesamtkostenverfahren
fortgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Nach den in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen gilt die Gesellschaft als
Kleinstkapitalgesellschaft.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Peter Russin
Rechte und Pflichten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Recht und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Darlehen Peter Russin
|
386.532,80
|
Darlehen Elfriede Russin
|
439.911,59
|
Darlehen Mietverrechnung
P. Russin
|
211.981,71
|
Darlehen Peter
Russin/Volksbank
|
54.935,32
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Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Unterschrift der Geschäftsführung
Neuss, 13.04.2018
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2018 festgestellt.
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