Avacon
Consult GmbH
Wolfenbüttel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.867,54 |
34.115,16 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.311.204,96 |
2.111.367,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.365,65 |
3.379,83 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
31.089,43 |
19.943,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.367.527,58 |
2.168.805,89 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
759.093,96 |
458.156,20 |
| B.
Rückstellungen |
1.545.599,41 |
1.613.944,92 |
| C.
Verbindlichkeiten |
62.834,21 |
96.704,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.367.527,58 |
2.168.805,89 |
Anhang
I. Grundlagen des Jahresabschlusses
A. Allgemeine Grundlagen
Die Avacon Consult GmbH vormals Purena Consult GmbH
(Consult) mit Sitz in Wolfenbüttel ist beim
Amtsgericht Braunschweig unter der Nummer HRB 205075 im
Handelsregister geführt.
Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
02.06.2023 wurde die Gesellschaft umfirmiert in Avacon
Consult GmbH. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte
am 08.06.2023.
Die Consult ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S.
v. § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine
Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Bestimmungen
des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
Der Jahresabschluss wird in EURO (€)
aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro
(T€) angegeben.
Um die Übersichtlichkeit und Klarheit der
Darstellung zu verbessern, werden gemäß §
265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn-
und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im
Anhang gesondert ausgewiesen bzw. erläutert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr fortgeführt.
Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung
aufgestellt.
Der Anhang wird für Zwecke der Offenlegung
verkürzt dargestellt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Wirtschaftsgüter und die abnutzbaren Sachanlagen sind
mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert
und werden planmäßig linear über die
Nutzungsdauer abgeschrieben. Die zugrunde gelegten
Nutzungsdauern entsprechen, soweit nicht anders
erläutert, der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen im
Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern zugrunde:
Immaterielle
Vermögensgegenstände 3 - 8
Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3 - 7 Jahre
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis
zu 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam
erfasst. Für Anlagenzugänge wird ein Sammelposten
gebildet, wenn die Anschaffungskosten für den
einzelnen Vermögensgegenstand mehr als 250 € und
weniger als 1.000 € betragen. Der jeweilige
Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden
vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel
abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen
erfolgen bei technischer oder wirtschaftlicher
Wertminderung.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Nominalwerten abzüglich angemessener
Wertberichtigungen bilanziert (beizulegender Zeitwert). Es
werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt.
Der Ausweis der Forderungen gegen verbundene
Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert.
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nennwerten
ausgewiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Vermögensgegenstände des
Deckungsvermögens
Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der
betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter sind
entsprechende Mittel in Fondsanteilen angelegt. Die
Fondsanteile werden vom E.ON Pension Trust e.V., Essen,
treuhänderisch für die Consult verwaltet. Die
Consult hat für die Versorgungsleistungen, die bislang
von der Versorgungskasse Energie VVaG i.L. (VKE)
rückgedeckt waren, in 2017 mit dem E.ON Pension Trust
e.V. einen Treuhandvertrag "Past Service" (CTA Past
Service) unterzeichnet. Durch die Anschlusslösung
wurden Anfang 2018 die bei der Consult gegen die VKE
ausgewiesenen "gegenüber Anspruchsberechtigten
verpfändeten Forderungen" in das CTA Past Service
überführt und die entsprechende Liquidität
durch die VKE auf das Treuhandkonto des E.ON Pension Trust
e.V. eingezahlt.
Die
Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum
beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen teilt
sich auf in am aktiven Markt gelistetes Vermögen
(85 %) und nicht am aktiven Markt gelistetes
Vermögen (15 %). Der beizulegende Zeitwert des
Deckungsvermögens wird, soweit es sich um am aktiven
Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die
beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme
von Börsenkursen bewertet. Sofern es sich um nicht am
aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, werden die
Werte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden,
wie zum Beispiel des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens bei
Immobilienbewertungen, unter Verwendung
branchenspezifischer Annahmen zum Abschlussstichtag
abgeleitet. Die jeweilige Verwaltungsgesellschaft
respektive die dort beauftragten Gutachter legen die
Bewertungsannahmen, wie Zinssätze, fest.
Die betreffenden Vermögensgegenstände
dienen ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der
übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind
gemäß § 246 Abs. 2 HGB
mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen.
Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und
Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden
Vermögen verfahren. Der die Verpflichtungen
übersteigende beizulegende Zeitwert des
Deckungsvermögens wird als aktiver Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung auf der Aktivseite der
Bilanz ausgewiesen.
Eigenkapital
Das Stammkapital ist mit dem Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren
Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften
ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei den
sonstigen Rückstellungen sind darin auch
zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit
einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für
ihren Eintritt vorliegen.
Soweit erforderlich, wurde gemäß den
gesetzlichen Anforderungen eine Diskontierung unter
Berücksichtigung der
Rückstellungsabzinsungsverordnung vorgenommen.
Erträge und Aufwendungen aus der Aufzinsung von
Rückstellungen sowie aus Änderungen der
Zinssätze werden gesondert unter dem Posten "Sonstige
Zinsen und ähnliche Erträge" bzw. "Zinsen und
ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Die Bewertung der
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen erfolgt nach dem international
anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit
Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die
Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum
Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter
Berücksichtigung eines Gehaltstrends inklusive eines
Karrieretrends (2,95 % p.a., Vorjahr: 2,75 % p.a.) und
einer Rentendynamik (2,2 % p.a., Vorjahr: 2,0 % p.a.).
Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen
wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn
Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren in Höhe von 1,82 % p.a. (Vorjahr: 1,78 %
p.a.) zugrunde gelegt.
Den versicherungsmathematischen
Rückstellungsberechnungen liegen als
Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck
zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich
die frühestmöglichen Altersgrenzen in der
gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung
der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom
20. April 2007 herangezogen. Des Weiteren werden
branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten
verwendet.
Die Berechnung der
Jubiläumsverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach
dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected Unit Credit Methode). Für die Abzinsung der
Jubiläums- und Treueurlaubsverpflichtungen sowie
für Sterbegeld-Verpflichtungen wird der von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
herangezogen. Ferner wird ein Gehaltstrend
berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen
Rückstellungsberechnungen liegen als
Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck
zugrunde.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag ausgewiesen.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
€
|
€
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
3.632,24
|
7.771,37
|
Sachanlagen
|
15.235,30
|
26.343,79
|
|
18.867,54
|
34.115,16
|
2. Umlaufvermögen
|
|
|
31.12.2023
|
|
31.12.2022
|
|
|
|
€
|
|
€
|
Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen
|
|
0,00
|
|
26.518,44
|
Forderungen
gegen verbundene Unternehmen
|
|
2.207.463,62
|
|
1.595.807,06
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
|
39.358,85
|
|
36.724,29
|
Guthaben bei
Kreditinstituten
|
|
|
64.382,49
|
|
452.317,52
|
|
|
|
2.311.204,96
|
|
2.111.367,31
|
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren
aus Abrechnungen von Ingenieurleistungen an die Avacon
Wasser GmbH sowie eine Geldanlage im Rahmen des
Finanzclearingvertrages in Höhe von 1.930 T€.
3. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Aus der Verrechnung des Deckungsvermögens im
Zusammenhang mit rückgedeckten
Pensions-verpflichtungen ergibt sich ein aktiver
Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt:
Stand am 31. Dezember
|
2023 T€
|
|
|
2022 T€
|
Versorgungsverpflichtungen, die durch den
Treuhandvertrag Past Service gesichert sind
|
|
|
|
|
Erfüllungsbetrag
|
77
|
|
|
75
|
Beizulegende Zeitwerte
des Deckungsvermögens Fondanteile
|
108
|
|
|
95
|
|
______
|
|
|
______
|
Nettowert
|
31
|
|
|
20
|
Die Anschaffungskosten des verpfändeten
Vermögens betragen T€ 110.
4. Eigenkapital
|
31.12.2023
|
|
31.12.2022
|
|
€
|
|
€
|
Stammkapital
|
25.000,00
|
|
25.000,00
|
Gewinn-/Verlustvortrag
|
398.156,20
|
|
326.165,12
|
Jahresüberschuss
|
335.937,76
|
|
106.991,08
|
|
759.093,96
|
|
458.156,20
|
Das Stammkapital beträgt zum Bilanzstichtag
unverändert 25 T€, alleiniger Gesellschafter ist
die Avacon Wasser GmbH, Wolfenbüttel.
5.
Rückstellungen
|
|
|
31.12.2023
|
|
31.12.2022
|
|
|
|
€
|
|
€
|
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
|
1.174.387,00
|
|
1.150.792,00
|
Steuerrückstellungen
|
|
|
39.635,33
|
|
8.915,48
|
Sonstige
Rückstellungen
|
|
|
331.577,08
|
|
454.237,44
|
|
|
|
1.545.599,41
|
|
1.613.944,92
|
Die
Pensionsrückstellungen decken die
Versorgungsverpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern
ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber
und teils im Rahmen von Gehaltsumwandlungen durch die
Arbeitnehmer.
Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen aus
Gehaltsumwandlungen der Arbeitnehmer sind durch den mit dem
E.ON Pension Trust e.V. abgeschlossenen Treuhandvertrag
Past Service besichert. Die angelegten
Vermögensgegenstände dienen ausschließlich
der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem
Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind
gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den Zugrunde
liegenden Verpflichtungen zu verrechnen.
Die
Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum
beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen teilt
sich auf in am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca.
85 %) und in nicht am aktiven Markt gelistetes
Vermögen (ca 15 %). Der beizulegende Zeitwert des
Deckungsvermögens wurde, soweit es sich um am aktiven
Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die
beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme
von Börsenkursen bewertet. Sofern es sich um nicht am
aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, wurden die
Werte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden,
wie zum Beispiel des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens bei
Immobilienbewertungen, unter Verwendung
branchenspezifischer Annahmen zum Abschlussstichtag
abgeleitet. Die jeweilige Verwaltungsgesellschaft
respektive die dort beauftragten Gutachter legen die
Bewertungsannahmen wie zum Beispiel Zinssätze fest.
Die Entwicklung haben wir in der nachfolgenden
Übersicht dargestellt:
Stand am 31. Dezember
|
2023 T €
|
|
|
2022 T €
|
Erfüllungsbetrag
der Pensionsverpflichtungen
|
1.251
|
|
|
1.226
|
Erfüllungsbetrag
der Versorgungsverpflichtungen, die durch den
Treuhandvertrag Past Service gesichert sind
|
77
|
|
|
75
|
Versorgungsverpflichtungen, die nicht durch den
Treuhandvertrag Past Service gesichert sind
|
1.174
|
|
|
1.151
|
Beizulegende Zeitwerte
des Deckungsvermögens
|
108
|
|
|
95
|
Der verwendete Rechnungszins für die Abzinsung der
Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum
31. Dezember 2023 auf 1,82 % p.a. (im Vorjahr:
1,78 % p.a.). Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von
2,95 % p.a. (im Vj. 2,75%) und eine Rentendynamik von 2,20
% p.a. (im Vj. 2,00%) zugrunde gelegt.
Der durchschnittliche Marktzinssatz, der sich im
Falle von Rückstellungen für
Altersversorgungs-verpflichtungen aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren ergibt, beträgt 1,83 % p.a.; ohne
Berücksichtigung der Änderungen des
§ 253 Abs. 2 HGB hätte sich ein
durchschnittlicher Marktzinssatz, der sich aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren ermittelt
hätte, von 1,76 % p.a. ergeben.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz dieser
Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren beträgt zum
31. Dezember 2023 15 T€. Dieser Mehrbetrag
unterliegt einer Ausschüttungssperre nach
§ 253 Abs. 6 HGB.
Die
Steuerrückstellungen (40 T€) betreffen
Steuerverpflichtungen des laufenden Jahres.
Die
sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Personalverpflichtungen (316 T€), für ausstehende
Rechnungen (11 T€) und für die
Jahresabschlussprüfung (4 T€).
Für Jubiläums- und
Treueurlaubsverpflichtungen sowie für
Sterbegeldverpflichtungen wurde ein Rechnungszinssatz von
1,74 % p.a. (im Vorjahr: 1,44 % p.a.) herangezogen.
Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 2,95 % p.a. (im
Vorjahr: 2,75%) zugrunde gelegt.
6. Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr und sind unbesichert.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bewegen
sich im Rahmen der üblichen Verpflichtungen aus dem
Dienstleistungsvertrag und laufend vergebenen
Aufträgen.
Geschäftsführung
Marco Zeyen
Jannis Lange (ab 01.06.2023)
Zu den Gesamtbezügen der
Geschäftsführung wird von der Schutzklausel gem.
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Wolfenbüttel, 30.April
2024
gez.
Marco Zeyen,
gez.
Jannis Lange,
(Marco
Zeyen)
(Jannis Lange)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2024
festgestellt.
|