Mehrfort Elektro GmbHLiquidated

02943 Boxberg/O.L., DEU

Master Data

Registry
Register court Dresden HRB 5829
Registered
2/15/2005
Industry
Wholesale of electrical household appliancesTrade of electricityAgents involved in the sale of electrical household appliances
Purpose
Betrieb eines Elektrohandwerkes mit Handel mit Elektrowaren aller Art und der hiermit zusammenhängenden Serviceleistungen sowie der An- und Verkauf von Firmen mit gleichem oder ähnlichem Inhalt.

History

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Management

NameRole
Karsten Mehrfort
since 2/15/2005
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

DEM 100,000
100.00%

Financial Report

Mehrfort Elektro GmbH

Uhyst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 65.640,85 71.014,06
I. Sachanlagen 31.363,50 39.659,50
II. Finanzanlagen 34.277,35 31.354,56
B. Umlaufvermögen 100.688,83 69.066,78
I. Vorräte 16.344,76 14.724,37
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 60.362,24 39.358,27
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.981,83 14.984,14
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.973,95 6.426,31
Bilanzsumme, Summe Aktiva 171.303,63 146.507,15

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 49.987,52 38.058,06
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Verlustvortrag 13.071,13 -4.737,48
III. Jahresüberschuss 11.929,46 -17.808,61
B. Rückstellungen 62.931,52 60.346,29
C. Verbindlichkeiten 58.384,59 48.102,80
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 58.384,59 48.102,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 171.303,63 146.507,15

Anhang

A. Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

B. Gliederung der Bilanz

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Die Bilanzansätze sind den Vorjahreswerten gegenübergestellt.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 II HGB wurde beachtet.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.

Sonderabschreibungen auf Grund steuerrechtlicher Vorschriften wurden keine vorgenommen.

Unfertige Erzeugnisse und Leistungen werden angabegemäß mit den Herstellungskosten bewertet.

In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten einbezogen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Das allgemeine Forderungsrisiko wird ausreichend durch Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie für ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

D. Bilanzierungshilfen

Abgrenzungsposten für latente Steuern ( § 274 II HGB) wurden nicht gebildet.

E. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 I HGB liegen zum Abschlußstichtag nicht vor.

F. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

G. Geschäftsführung

Herr Karsten Mehrfort

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2012 festgestellt.

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