Framesoft
Aktiengesellschaft Software Applications
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.150,50 |
55.174,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.539,50 |
6.037,50 |
| II.
Sachanlagen |
48.611,00 |
49.137,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.493.487,23 |
2.071.166,28 |
| I.
Vorräte |
15,00 |
1.965,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.450.237,89 |
2.010.856,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
43.234,34 |
58.344,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.640,09 |
26.890,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.564.277,82 |
2.153.231,58 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
627.632,94 |
1.173.007,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
39.068,97 |
39.068,97 |
| III.
Gewinnrücklagen |
13.559,86 |
13.559,86 |
| IV.
Gewinnvortrag |
20.379,13 |
170.231,28 |
| V.
Jahresüberschuss |
54.624,98 |
450.147,85 |
| B.
Rückstellungen |
587.481,52 |
632.187,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
118.839,36 |
271.418,22 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
118.839,36 |
271.418,22 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
230.324,00 |
76.618,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.564.277,82 |
2.153.231,58 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Framesoft Aktiengesellschaft Software
Applications mit Sitz in Frankfurt am Main (nachfolgend
auch "Framesoft AG") ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 89146
eingetragen.
Die Framesoft AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der
Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes
aufgestellt.
Die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften in der Fassung
des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde demgemäß
nach dem Gliederungsschema des BilRUG gemäß
§ 275 HGB dargestellt.
Bei der Aufstellung des Anhanges macht die
Gesellschaft teilweise von den für kleine
Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgesehenen
Erleichterungen Gebrauch.
Der Jahresabschluss wird unter Inanspruchnahme der
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
offen gelegt.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert
geblieben.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens sind mit den
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen angesetzt.
Das Sachanlagevermögen ist bewertet mit den
fortgeführten Anschaffungs- und
Herstellungskosten. Für abnutzbare
Vermögensgegenstände wurden planmäßige
lineare Abschreibungen verrechnet.
Die unfertigen Leistungen sind angesetzt zu
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Die Herstellungskosten ergeben sich
aus den aufgelaufenen Stunden der zum Bilanzstichtag noch
nicht abgerechneten Aufträge bewertet mit einem
Durchschnittsstundensatz auf Vollkostenbasis.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten
abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt.
Langfristige Forderungen werden gegebenenfalls mit dem
Barwert aktiviert.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit diese
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit danach
darstellen.
Die Rückstellungen berücksichtigen
sämtliche erkennbare Risiken und sind nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages
gebildet. Soweit bei den sonstigen Rückstellungen
Schätzverfahren angewendet wurden, sind als
Basis Erfahrungswerte aus der Vergangenheit zu Grunde
gelegt worden.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung werden grundsätzlich mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Entstehungszeitpunkt bzw. am
Bilanzstichtag umgerechnet.
Kurssicherungsgeschäfte wurden keine
getätigt. Im Berichtsjahr waren keine langfristigen
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung
zu verzeichnen.
Einnahmen aus Supportverpflichtungen und
Nutzungsgebühren, die erst im Folgejahr
ertragswirksam werden, sind in den passiven
Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt.
3. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind
dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben keine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von
EUR 500.000,00 ist eingeteilt in 500.000 Stück auf
Namen lautende Aktien im Nennwert von jeweils EUR 1,00.
Der Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 in Höhe
von EUR 75.004,11 setzt sich aus dem Jahresüberschuss
in Höhe von EUR 54.624,98 und dem Gewinnvortrag in
Höhe von EUR 20.379,13 zusammen.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen
Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern
in Höhe von EUR 46.358,83 (VJ: EUR 23.628,34) und
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in
Höhe von EUR 3.214,42 (VJ: EUR 2.898,34).
4. Sonstige Angaben
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen
der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss von EUR
54.624,98 gemeinsam mit dem Gewinnvortrag von EUR 20.379,13
auf neue Rechnung vorzutragen.
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 13,25
(VJ: 11,5) Angestellte beschäftigt.
Aus Mietverträgen bestehen finanzielle
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr
in Höhe von TEUR 59 sowie mit einer Restlaufzeit
von über einem bis fünf Jahren in Höhe von
TEUR 168 und mit einer Restlaufzeit von über
fünf Jahren in Höhe von TEUR 2.
Vorstand der Gesellschaft war während des
Geschäftsjahres:
Herr Jens Saarholz, Bad Soden
Vorstand der Framesoft AG Software Applications
(Frankfurt am Main)
Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt
zusammen:
Herr Toralf Dittmann, Gibraltar (UK), Vorsitzender
Präsident des Verwaltungsrates und Mitglied der
Geschäftsleitung der Framesoft AG Software
Applications, Zug (Schweiz)
Herr Volker Weber, Baar (Schweiz), stellvertretender
Vorsitzender
Mitglied der Geschäftsleitung der Framesoft AG
Software Applications, Zug (Schweiz)
Frau Silke Dittmann, Gibraltar (UK)
Frau Martina Läger (Frankfurt am Main),
Wirtschaftsprüferin / Steuerberaterin
Geschäftsführerin der FINEXA GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Es besteht zum 31. Dezember 2018 ein unverzinslicher
Reisekostenvorschuss gegenüber dem Vorstand der
Gesellschaft in Höhe von EUR 13.511,30 (Vorjahr: EUR
13.511,30).
Der Kreis der verbundenen Unternehmen umfasst die
Framesoft AG Software Applications, Zug (Schweiz) ("FSCH")
als oberstes Mutterunternehmen und Alleinaktionärin
sowie deren sämtliche verbundene Unternehmen.
Die Framesoft AG Software Applications (CH) Zug hat
der Framesoft AG nach § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt,
dass sie unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist. Diese
Mitteilung wurde von der Framesoft AG im elektronischen
Bundesanzeiger zuletzt am 4. Dezember 2014
veröffentlicht.
Schlusserklärung aus dem Abhängigkeitsbericht
des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen im Geschäftsjahr 2018:
"Die Gesellschaft hat nach den Umständen, die
dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem
Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen mit der FSCH oder
mit ihr verbundenen Unternehmen getroffen oder unterlassen
wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene
Gegenleistung erhalten und ist durch getroffene oder
unterlassene Maßnahmen nicht benachteiligt worden."
sonstige Berichtsbestandteile
Frankfurt am Main, den 21. Mai 2019
gez. Jens Saarholz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2019 festgestellt.
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