KSV
GmbH
Norderstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.795,00 |
43.662,00 |
| I.
Sachanlagen |
31.301,00 |
36.162,00 |
| II.
Finanzanlagen |
7.494,00 |
7.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
65.226,75 |
131.987,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.218,30 |
97.495,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
52.647,30 |
97.495,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.008,45 |
34.492,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.707,29 |
4.035,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
105.729,04 |
179.684,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
65.249,53 |
73.113,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
47.513,09 |
26.063,63 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.863,56 |
-21.449,46 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
10.489,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
40.479,51 |
96.082,27 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.350,06 |
10.612,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
105.729,04 |
179.684,65 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der KSV GmbH wurde nach den
handelsrechtlichen Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte in
sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des
§ 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
entsprechend § 275 HGB in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Im Berichtsjahr waren erstmals die Regelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
vollumfänglich anzuwenden; entsprechende Anpassungen
sind erfolgt. Das Stetigkeitsprinzip war insoweit nicht zu
beachten. Die Vorjahreszahlen wurden gem. Art. 67 Abs. 8
EGHGB nicht angepasst.
Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 150,00 wurden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben; Gegenstände mit einem Wert von
150,00 € bis 1.000,00 € wurden als sogenannte
GWG-Sammelposten über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren
abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Hans Michael Stein,
Rosengarten
Andreas Prause, Buxtehude
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.08.2011 festgestellt.
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