Han
GmbH
Duisburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
176,00 |
267,00 |
| I.
Sachanlagen |
176,00 |
267,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.107,94 |
15.414,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.445,01 |
14.158,71 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.662,93 |
1.255,43 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
828,68 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.112,62 |
15.681,14 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
3.052,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
21.947,94 |
-5.899,74 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.880,74 |
27.847,68 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
828,68 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
4.145,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.112,62 |
8.483,86 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.112,62 |
8.483,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.112,62 |
15.681,14 |
Anhang
I.
Rechtliche Verhältnisse
1.
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von
Fahrschulen.
2.
Handelsregister und Gesellschaftsvertrag
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Duisburg und ist
beim Amtsgericht Duisburg im Handelsregister, Abteilung B,
unter Nr. 18130 eingetragen.
Die Eintragung erfolgte am 05.12.2005.
Die Geschäftsadresse ist Weseler Straße
149, 47169 Duisburg.
Der Gesellschaftsvertrag wurde am 17. Oktober 2005
geschlossen.
3.
Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern
gemeinschaftlich oder von einem Geschäftsführer
in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die
Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Als Geschäftsführer waren während des
Geschäftsjahres bestellt:
1. Herr Hüseyin Han, Grafschafter Str. 1 a,
47199 Duisburg, geboren am 01.03.1966,
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2. Herr Celal Arslan, Rheinpreußenstr. 65 m,
47198 Duisburg, geboren am 21.08.1970,
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
4.
Stammkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt €
25.000,00.
5.
Sonstiges
Die Han GmbH hat ihren aktiven Geschäftsbetrieb
im Geschäftsjahr 2009 eingestellt.
II.
Anwendung des Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2010
endende Geschäftsjahr wurde nach den Vorschriften des
HGB und GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB). Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 II HGB.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BILMOG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HBG). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Der Übergang auf die
Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG führte im
Jahre 2010 zu keinem außerordentlichen Ergebnis.
Der Anhang wurde unter Anwendung der
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 288 I HGB
aufgestellt.
In Anwendung des § 264 I 4 HGB wurde kein
Lagebericht aufgestellt.
III.
Bilanzierung und Bewertung
1.
Anlagevermögen
Die Bilanzierung des Sachanlagevermögens
erfolgte zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter wurden linear abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert in Höhe von € 410,00 wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Der bestehende Sammelposten für Gegenstände
des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten den Wert
von € 150,00, aber nicht den Wert von
€ 1.000,00 überstiegen haben, wurde
fortgeführt und im Jahre 2010 mit einem Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst.
2.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt, sofern nicht ein niedrigerer Wert geboten war.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Zweifelhafte
und/oder risikobehaftete Forderungen wurden angemessen
einzeln wertberichtigt.
Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert
bilanziert. Alle Guthaben bestanden in inländischer
Währung.
3.
Rechnungsabgrenzungsposten
Zur periodengerechten Abgrenzung des Aufwandes wurden
in notwendigem Umfang Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
4.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
€ 25.000,00 und ist in voller Höhe eingezahlt.
5.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen wurden für
sämtliche erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet.
Steuerrückstellungen waren im Jahresabschluss
2010 nicht zu bilden
6.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von €
11.122,58 enthalten.
Der Gesellschafter hat in Höhe von €
11.122,58 hinsichtlich der Rückzahlung den
Rangrücktritt erklärt.
IV.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Von der Geschäftsführung wird
vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von
€ 3.880,74 auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.01.2012 festgestellt.
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