refitan
GmbH
Ansbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
226.032,00 |
266.642,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
34.500,00 |
43.500,00 |
| II.
Sachanlagen |
191.532,00 |
223.142,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.313,39 |
17.000,47 |
| I.
Vorräte |
9.385,00 |
16.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.128,52 |
472,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.799,87 |
527,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.710,09 |
8.309,01 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
105.185,00 |
153.173,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
362.240,48 |
445.124,61 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-10.200,00 |
-10.200,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
15.000,00 |
15.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
168.173,13 |
184.123,33 |
| III.
Jahresüberschuss |
47.988,13 |
15.950,20 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
105.185,00 |
153.173,13 |
| B.
Rückstellungen |
24.013,00 |
5.463,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
338.227,48 |
439.661,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
362.240,48 |
445.124,61 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die refitan GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelgesetzbuches aufgestellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wird gem. § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB i.V.m
§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB mit den Anschaffungskosten
angesetzt und gemäß § 253 Abs. 3 S. 1, 2
HGB auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben. Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150,00 bis
€ 1.000,00 wurden mit 20 % abgeschrieben. Die fertigen
noch nicht abgerechneten Leistungen sind in Höhe des
Leistungsanspruches unter Berücksichtigung eines
eventuellen Ausfallrisikos angesetzt worden. Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Die flüssigen Mittel wurden mit
dem Nominalwert angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten haben in Höhe von
€ 299.052,93 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr € 324.390,26). Die Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern betragen € 11.423,08
(Vorjahr: € 21.618,91)
3. Sonstige Pflichtangaben
Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung
vorgetragen und in den Verlustvortrag eingestellt werden.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden
die Geschäfte des Unternehmens - unverändert -
von Herrn Michael Reeder, Gelsenkirchen, geführt. Der
Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt
und befugt, im Namen der Gesellschaft, im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
refitan GmbH, Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|