Sevotrans
GmbH
Brand-Erbisdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2023
EUR |
30.4.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
91.398,00 |
37.569,00 |
| I.
Sachanlagen |
91.398,00 |
37.569,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.445.507,38 |
3.031.087,91 |
| I.
Vorräte |
291.801,56 |
344.451,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.212.070,08 |
1.934.276,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
941.635,74 |
752.359,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.780,00 |
2.620,00 |
| Aktiva |
2.538.685,38 |
3.071.276,91 |
Passiva
|
|
30.4.2023
EUR |
30.4.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
497.646,49 |
495.192,91 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
470.192,91 |
467.758,29 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.453,58 |
2.434,62 |
| B.
Rückstellungen |
63.048,96 |
64.554,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.977.989,93 |
2.511.530,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.977.989,93 |
2.511.530,00 |
| Passiva |
2.538.685,38 |
3.071.276,91 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2022/2023 ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des
HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt
worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungs- und
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear vorgenommen.
Die Abschreibungen des abnutzbaren
Anlagevermögens erfolgten grundsätzlich
zeitanteilig.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden im
Anschaffungsjahr in voller Höhe aufwandswirksam
abgeschrieben und als Vollabgang gezeigt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
lagen nicht vor.
Die sonstige Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und das Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstige Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Steuerlatenzen wurden nicht abgegrenzt (§ 274 a
HGB i.V.m. BStBK).
Erläuterungen zur Bilanz
Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.000,00
Euro wurde zum Nennbetrag angesetzt.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung des Unternehmens durch
den Kaufmann Erik Fischer wahrgenommen.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 i.V.m.
§ 268 Abs. 7 HGB lagen im Geschäftsjahr nicht
vor.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Erik Fischer, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2024
festgestellt.
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