HERBST TECH-CONSULT GMBHLiquidated

38820 Halberstadt, DEU

Master Data

Registry
Register court Stendal HRB 5411
Previous
Herbst-Tech-Consult GmbH
Registered
7/25/2006
Industry
Engineering activities for technical building equipmentConsulting architectural activities in building constructionComputer consultancy activities
Purpose
Beratungs-, Planungs- sowie Dienstleistungen im Bereich der Gebäudeverwaltung und Gebäudetechnik

History

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Management

NameRole
Olaf Herbst
since 12/10/2018
Liquidator
Frank Eckart Kaping
since 12/10/2018
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

38820 Halberstadt, Mozartstraße 19
€12,500
50.00%
38895 Langenstein, Unter den Weiden 1
€12,500
50.00%

Financial Report

HERBST TECH-CONSULT GMBH

Halberstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
C. Umlaufvermögen 128.507,13 130.474,17
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 85.609,44 95.986,08
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 42.897,69 34.488,09
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 619,88
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 19.110,29 2.863,94
Bilanzsumme, Summe Aktiva 147.618,42 146.458,99

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 781,00 0,00
III. Bilanzverlust 32.391,29 27.863,94
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 19.110,29 2.863,94
B. Rückstellungen 3.880,00 4.071,00
C. Verbindlichkeiten 143.738,42 142.387,99
Bilanzsumme, Summe Passiva 147.618,42 146.458,99

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Firma HERBST TECH-CONSULT GMBH, 38820 Halberstadt wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.


Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.


Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB unter Ergänzung der Darstellung der Gewinnverwendung (§ 158 Abs. 1 AktG analog) aufgestellt.


Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen unter Ausübung des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.


Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§ 288 Satz 1 HGB).


 II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden




1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)


Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 folgende Grundsätze und Methoden zu beachten:


Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten ange­setzt und sofern sie der "Abnutzung" unterlagen, um planmäßi­ge Abschrei­bun­gen ver­mindert. Die Abschreibung wurde linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag bilanziert. Erkennbare Risiken sind durch Bildung einer Einzelwertberichtigung berücksichtigt worden.


Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.


Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.



2. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)


Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.


Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


 

III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB)


 
1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens


Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Gliederung der Geschäftsjahresabschreibung sind im Anlagenspiegel dargestellt.


 
2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
 
 
3. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag


Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von EUR 19.110,29 aus.


Bei der Bewertung des Vermögens der Gesellschaft ist die Fortführung des Unternehmens zugrunde gelegt worden, da diese lt. Einschätzung der Geschäftsführung nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Eine Bewertung zu Zerschlagungswerten wurde nicht durchgeführt.
 
 
4. Gewinnrücklagen


Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG im Berichtsjahr wurden die notwendigen
Anpassungen in Anwendung des EGHGB in die Gewinnrücklagen eingestellt.
 
 
5. Bilanzverlust


In der Position Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von  EUR - 27.863,94


enthalten.
 
 
 

IV. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 Abs. 1 HGB)


Zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine gesonderten Angaben notwendig.
  

V. Sonstige Pflichtangaben





1. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 a HGB)


Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum 31.12.2010 EUR 0,00.



2. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 10 HGB)


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:


Herr Olaf Herbst, Halberstadt
Herr Frank Kaping, Halberstadt OT Langenstein



3. Angaben über Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung


Bilanzverlust EUR - 32.391,29



4. Angaben über Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB)


Die Gesellschaft hat zur Absicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Forderungen der Genossenschaftsbank Meckenbeuren eG gegen s.a.b. GmbH & Co. KG, Friedrichshafen folgenden Avalkredit abgeschlossen:


Vereinigte Volksbank eG EUR 77.993,33




Halberstadt, den 23. Dezember 2011


gez.: Olaf Herbst (Gchäftsführer)                    


gez.: Frank Kaping (Geschäftsführer)
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.

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