Socratech
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
24.927,00 |
15.024,90 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.379,20 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.547,80 |
15.024,90 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
136,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
24.927,00 |
15.161,36 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.565,82 |
3.864,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
21.135,52 |
75.933,59 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.701,34 |
54.798,07 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.361,18 |
10.296,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
24.927,00 |
15.161,36 |
Anhang
ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG EINSCHLIESS-
LICH DER VORNAHME STEUERRECHTLICHER MASSNAHMEN
A. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Der Jahresabschluss der Firma
Socratech GmbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Vorschriften des
GmbHG aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bei der Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB; aus
diesem
Grunde hat die Gesellschaft bei der Aufstellung des
Anhangs
von den Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Die Aufstellung erfolgte nach folgenden
Grundsätzen und Methoden:
Entgeltlich erworbenes
immaterielles Anlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten angesetzt und, falls abnutzbar,
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungs-kosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschrei-bungen vermindert.
In die Ermittlung der Herstellungskosten wurden die
unmittelbar zurechenbaren Kosten sowie die notwendigen
Gemeinkosten und die durch die Fertigung veranlasste
Abschreibung einbezogen.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 410,-- wurden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Der Ansatz und die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgte unter Beachtung der
gesetzlichen Möglichkeiten:
a. Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten
angesetzt.
b. Anteile an verbundenen Unternehmen wurden
ebenfalls mit den Anschaffungskosten bewertet.
c. Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.
d. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen wurden mit ihrem Barwert angesetzt.
e. Der Ansatz der sonstigen Wertpapiere erfolgte mit
den Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich wurden die Finanzanlagen zum
Stichtag mit dem niedrigeren Wert ermittelt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. In
die Herstellungskosten der Erzeugnisse wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlaßte
Abschreibungen einbezogen.
Die
Forderungen wurden zum Nominalbetrag angesetzt.
Für Einzelrisiken wurden angemessene
Einzelwertberichtigungen gebildet.
Sonstige Rückstellungen für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
B. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden im wesentlichen übernommen;
ein Wechsel fand nicht statt.
C. Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen
Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurden
gemäß § 256 HGB das
Verbrauchsfolgeverfahren bzw. gem. § 240 Abs. 4 HGB
das Durch-schnittswertverfahren angewandt.
D. Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB
Die nach allein steuerrechtlichen Vorschriften
gebildeten Abschreibungen des Geschäftsjahres
betreffen Sonderabschreibungen und erhöhte
Absetzungen.
Die Berücksichtigung der betreffenden
Abschreibungen folgt den gesetzlichen Vorschriften zur
Förderung bestimmter Investitionen.
E. Abschreibungen auf den niedrigeren Wert von
Gegenständen des Umlaufvermögens
Abschreibungen auf den niedrigeren Wert von
Gegenständen des Umlaufvermögens wurden in diesem
Geschäftsjahr nicht vorgenommen.
F. Angabe von Haftungsverhältnissen
§ 268 Abs. 7 HGB
Weitere nicht bilanzierte sonstige Verbindlichkeiten
gem. § 251 HGB in Form von
a. Wechseln,
b. Bürgschaften;
c. Gewährleistungsverträgen und
d. Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
bestehen zur Zeit nicht.
G. Jahresüberschuss/Gewinnvortrag
Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung
aufgestellt.
H. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführer schlagen in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Jahresergebnis in voller Höhe in das nächste Jahr
vorzutragen.
I. Beschluss über die Ergebnisverwendung
Der Vorschlag der Geschäftsführer wurde
einstimmig angenommen.
J. Sonstige Pflichtangaben
Folgende Angaben zur Vermittlung eines besseren
Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
werden gemacht:
Angabe der Mitglieder des
Geschäftsführerorgans
§ 285 Nr. 10 HGB
Die Geschäftsführer der Firma Socratech
GmbH sind:
Herr Dipl.-Ing. (FH) Andreas Voigt
Herr Patrick Voigt
Nach § 245 HGB wird der vorliegende
Jahresabschluss 2007 bestehend aus
1) Bilanz
2) Gewinn- und Verlustrechnung
3) Anhang
unterzeichnet.
|