Volksbank eG
Master Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Jürgen Nachtnebel since 6/13/2025 | Board Member |
Dirk Stefan Bogen since 6/13/2025 | Board Member |
Andreas Manfred Zeller since 2/10/2025 | Procura |
Patricia Monika Wochner since 5/17/2024 | Procura |
Marcel Graf since 12/7/2023 | Procura |
Andreas Kuri since 12/7/2023 | Procura |
Axel Kopp since 12/7/2023 | Procura |
Volkmar Weidlich since 12/7/2023 | Procura |
Bettina Stephanie Riegel since 12/7/2023 | Procura |
Sabine Meister since 7/3/2020 | Board Member |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Volksbank eGKonstanzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Volksbank eGGliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Darin gründet auch die enge regionale Bindung an das Geschäftsgebiet. Als genossenschaftlich organisierte Volksbank fördern wir die Zukunftsfähigkeit unserer Mitglieder und Kunden mit individualisierten, ganzheitlichen Lösungen für alle finanziellen Bedarfe. Wir sind mit einer Hauptstelle, zwei Niederlassungen und acht Filialen sowie durch unsere Online-Vertriebskanäle nah an den Kunden und bieten unsere Dienstleistungen sowohl in digitaler, digitalpersönlicher als auch in persönlicher Form an. Die Zahl der Mitglieder beträgt am Bilanzstichtag 17.386. Es wurden durchschnittlich 211 Mitarbeiter beschäftigt. Unsere Produktpalette besteht im Wesentlichen aus eigenen Produkten sowie aus Produkten und Produktlösungen unserer Verbundpartner. Diese Produktpalette ist dabei auf unsere Zielgruppenkonzeption zugeschnitten. Als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung betreiben wir das Eigengeschäft. Darüber hinaus halten wir noch einige Beteiligungen. Hier liegt der Schwerpunkt auf Beteiligungen innerhalb unserer genossenschaftlichen Finanzgruppe. Wir betreiben für unsere Mitglieder und Kunden neben unserer Hauptstelle in Konstanz zwei im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassungen in Radolfzell und Steißlingen sowie unsere weiteren Geschäftsstellen. Die Volksbank eG gehört der BVR-Sicherungseinrichtung an. Das Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundeverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG Sicherungssystem tätig. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Quelle: BVR-Rundschreiben vom 4. März 2024 in Auszügen: Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine, die Spätauswirkungen der Coronapandemie sowie die Entwicklungen des Nahost-Konflikts die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Dabei überlagerten sich die dämpfenden Einflüsse vielfach. Die bis ins Frühjahr bestehenden Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung erfüllten sich nicht. Zu Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den westlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit. Überlagert wurden diese Einflüsse auch von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel hierzulande und den hohen Unsicherheiten, beispielsweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November. In Reaktion auf das Urteil musste die Bundesregierung zum Jahresende in ihrer Finanzplanung deutliche Kürzungen und Einsparungen vornehmen. Nach einem durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 3,9 % gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,7 % zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, der die Kaufkraft der Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Ähnlich wie bereits im Vorjahr zeigte sich die Investitionskonjunktur gespalten. Einerseits legten die Investitionen in Ausrüstungen wie Fahrzeuge und Maschinen erneut zu, wenn auch schwächer als 2022 (+3,0 % nach +4,0 %). Hier stützen die abnehmenden Lieferengpässe die Entwicklung, die eine sukzessive Abarbeitung der aufgestauten Auftragsbestände ermöglichten. Andererseits gaben die Bauinvestitionen, die im Vorjahr um 1,8 % gesunken waren, abermals nach. Sie wurden noch stärker als die Ausrüstungsinvestitionen durch die rasant steigenden Leitzinsen ausgebremst und verminderten sich, trotz eines witterungsbedingt günstigen Jahresauftakts, um 2,7 %. Neben dem zinsbedingten Nachfragerückgang, von dem der Wohnungsbau und die Bauträgergesellschaften noch stärker als der Gewerbebau betroffen war, belastete die nur langsam nachlassende Baupreisdynamik das Investitionsgeschehen. Alles in allem gingen von den Bruttoanlageinvestitionen ein leicht negativer Impuls (-0,1 Prozentpunkte) für das preisbereinigte Wirtschaftswachstum aus. Die Baukonjunktur präsentierte sich abermals schwach. Nach einem deutlichen Rückgang im Vorjahr (-3,3 %) verminderte sich die preisbereinigte Bruttowertschöpfung des Baugewerbes 2023 nochmals, wenngleich mit einer Veränderungsrate von -0,2 % weniger stark als zuvor. Hemmend auf die Aktivitäten des Wirtschaftsbereichs wirkten vor allem die weiterhin hohen Baukosten, der anhaltende Mangel an Arbeitskräften und die, wegen der gestiegenen Zinsen, verschlechterten Finanzierungsbedingungen. Im Einzelhandel haben die im Vorjahresvergleich nur wenige verminderten Preisanstiege merkliche Spuren hinterlassen. Wegen der Kaufkraft zehrenden Inflation hielten sich die Verbraucher mit ihren Ausgaben zurück. Zusätzlich dämpften die hohen wirtschaftlichen Unsicherheiten die Anschaffungsneigung. Die ökonomischen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine blieben für die landwirtschaftlichen Betriebe 2023 ein wichtiges Thema. Angesichts der kriegsbedingt engen Versorgungslage an den globalen Nahrungsmittel- und Rohstoffmärkten kam es innerhalb weniger Wochen in einigen Bereichen zu enormen und andauernden Preissteigerungen. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Die größten westlichen Notenbanken, die Europäische Zentralbank (EZB) und die Federal Reserve der USA (Fed), erreichten damit 2023 und binnen unter achtzehn Monaten Erhöhungsphase die höchsten Leitzinsniveaus seit der globalen Finanzkrise von 2008; im Falle der EZB die höchsten seit Einführung des Euro. Im Zuge dieser Zinspolitik sanken die konjunkturellen Aussichten der Weltwirtschaft aufgrund der steigenden Finanzierungskosten. Die Finanzmärkte entwickelten sich trotz dieser Belastungen positiv und bewerteten die rückläufigen Inflationsraten des Jahres 2023 als Zeichen für schneller als zu Jahresbeginn erwartet folgende Zinssenkungen im Jahr 2024. Nachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen 2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte, vollzog sie 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um insgesamt 200 Basispunkte. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4 % für die Einlagefazilität und 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Parallel zu ihren Leitzinserhöhungen fuhr die EZB auch ihre Anleihekaufprogramme weiter zurück, um dadurch ihre restriktive Geldpolitik zu verstärken. Dadurch ging die zusätzliche Nachfrage der Notenbank an den Anleihemärkten deutlich zurück, die in der Niedrigzinsphase dazu gedient hatte, die langfristigen Zinsen zu senken. Indem sie diese Nachfrage entzog, wollte die EZB diese langfristigeren Zinsen wieder steigen lassen und damit die Wirkung ihrer zuerst die kurzen Fristen beeinflussenden Leitzinsen unterstützen. Inflations- und Zinserwartungen sowie die tatsächlichen Entscheidungen der Notenbanken prägten die Anleihemärkte 2023 in Form hoher Volatilität. Das Jahr begann, nach den starken Kursverlusten durch Kriegs-, Inflations- und Zinsschocks 2022, mit einer Kurserholung von Staatsanleihen. Aufgrund der weiterhin restriktiven Politik der Notenbanken stiegen die Renditen danach jedoch wieder an. In der Spitze erreichte die zehnjährige Bundesanleihe am 02. März 2023 eine Rendite von 2,75 %. Die Aktienmärkte setzten zum Jahresauftakt die Erholung von Ende 2022 fort. Trotz des nach wie vor hohen Inflationsdrucks erreichte der Deutsche Aktienindex, also der DAX Index, im Jahr 2023 ein neues Allzeithoch von 16.794 Punkten und auf Jahressicht um 20,3 % im Plus ab. Quelle: Pressemitteilung BWGV vom 27. März 2024 in Auszügen: Im Verbandsgebiet des BWGV konnten die nachfolgenden Entwicklungen beobachtet werden: Die Kreditbestände legten um 2,7 Prozent auf 136,4 Milliarden Euro zu. Auf der Einlagenseite verbuchten die Volksbanken und Raiffeisenbanken im Südwesten einen Zuwachs von 1,2 Prozent auf 157,2 Milliarden Euro. Bei einer addierten Bilanzsumme auf Vorjahresniveau von 208,8 Milliarden Euro haben die Genossenschaftsbanken ein beachtliches operatives Ergebnis von 1,69 Milliarden Euro erzielt - ein Plus von 17,1 Prozent. Das deutlich verbesserte Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus einem gegenüber dem Vorjahr höheren Zins- und Provisionsüberschuss. Der Jahresüberschuss nach Steuern beläuft sich auf 737 Millionen Euro. Auf Privatkundenseite wuchsen die Kredite um 2,6 Prozent oder 1,9 Milliarden Euro auf 77,4 Milliarden Euro. Dies resultiert aus der Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen mit mittel- bis langfristigen Laufzeiten, dessen Volumen sich auf 72,1 Milliarden beläuft. Die Kredite der Genossenschaftsbanken aus dem Südwesten an Unternehmen und Selbstständige sind um 2,9 Prozent oder 1,6 Milliarden Euro auf nunmehr 55,8 Milliarden Euro angewachsen. Auf der Einlagenseite verbuchen die genossenschaftlichen Institute ein Plus von 1,2 Prozent. Die bilanziellen Kundeneinlagen stiegen um knapp 1,9 Milliarden auf 157,2 Milliarden Euro. Das gestiegene Zinsniveau hat den Kunden wieder neue Optionen in klassischen Fest- und Termingeldern eröffnet, sodass es zu signifikanten Umschichtungen kam. Die hohen Sichteinlagenbestände wurden reduziert. Dafür verdreifachten sich die Termineinlagen, die ein Plus von über 200 Prozent oder 21,5 Milliarden Euro aufwiesen. Insbesondere Laufzeiten von ein bis zwei Jahren waren nachgefragt. Täglich fällige Einlagen sanken dementsprechend um 11 Prozent oder 12,2 Milliarden Euro. Spareinlagen mit zumeist kurzer Kündigungsfrist nahmen um 22,4 Prozent oder 7,5 Milliarden Euro ab. Das außerbilanzielle Kundenanlagevolumen hat sich um 13 Prozent oder 13,1 Milliarden Euro auf 113,4 Milliarden Euro verbessert, was insbesondere an hohen Steigerungen in den Wertpapierdepots der Kunden begründet liegt. Der Zinsüberschuss der baden-württembergischen Genossenschaftsbanken stieg um 11,1 Prozent auf 3,2 Milliarden Euro. Der Provisionsüberschuss wuchs um 1,6 Prozent auf 1,3 Milliarden Euro. Das operative Betriebsergebnis verbesserte sich um 17,1 Prozent auf 1,69 Milliarden Euro. Einer konjunkturbedingt erhöhten Risikovorsorge standen Wertaufholungen der eigenen Wertpapieranlagen entgegen, die sich positiv auf das Ergebnis auswirkten. Nach Steuern steht ein Jahresüberschuss in Höhe von 737 Millionen Euro (Vorjahr: 488 Millionen Euro). Das haftende Eigenkapital (Eigenmittel) erhöhte sich um 641 Millionen Euro (3,3 Prozent) auf 19,9 Milliarden Euro. Das Kernkapital (Geschäftsguthaben der Mitglieder und Rücklagen) stieg um ebenfalls 641 Millionen Euro (3,7 Prozent) auf 18,2 Milliarden Euro. Die Kernkapitalquote verbesserte sich auf durchschnittlich 17 Prozent (Vorjahr: 15,5 Prozent) - und verdeutlicht die nachhaltige und robuste Aufstellung des genossenschaftlichen Bankensektors. 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird das Teilbetriebsergebnis festgelegt. Dieses setzt sich aus dem Gesamtrohertrag (GuV Positionen 1 bis 6) abzüglich Verwaltungsaufwendungen (GuV Position 10) und Abschreibungen auf Sachanlagen (GuV Position 11) zusammen. Somit misst die Kennzahl die tatsächliche Ertragskraft der Bank für das Berichtsjahr ohne sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge und ohne Bewertungskorrekturen. Das im Vorjahreslagebericht noch angegebene Betriebsergebnis vor Bewertung stellt keinen bedeutsamen Leistungsindikator mehr dar. Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis des Gesamtrohertrag (GuV Positionen 1 bis 6) zu den Verwaltungsaufwendungen (GuV Position 10) und Abschreibungen auf Sachanlagen (GuV Pos. 11), ohne Berücksichtigung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge (GuV-Positionen 8 und 12) dar. Bei der Berechnung werden betriebswirtschaftlich außerordentliche Faktoren eliminiert. Als langfristiges Ziel hat die Bank zusätzlich die ADV-Ratio (Aufwandsdeckung durch Vertriebsergebnisse) festgelegt. Sie errechnet sich aus den Verwaltungsaufwendungen (GuV Position 10) und Abschreibungen auf Sachanlagen (GuV Position 11) im Verhältnis zur Summe aus Konditionsbeitrag (Teile der GuV Positionen 1 und 2), Provisionsüberschuss (GuV Position 5 abzüglich GuV Position 6) und Bewertungsergebnis des Kreditgeschäfts (Teile der GuV Position 13). Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung wird die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR gewählt. Auf die Festlegung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren haben wir verzichtet. Insgesamt stellen sich die Zielwerte der Leistungsindikatoren für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt dar: - Teilbetriebsergebnis >= 12.000 TEUR - CIR <= 66 % - ADV-Ratio < 100 % - Gesamtkapitalquote >= 15,0 %. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Unser Teilbetriebsergebnis verbesserte sich von 12.745 TEUR auf 17.274 TEUR. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 bei 57,0 % (Vorjahr 62,9 %). Die ADV-Ratio hat sich zum Vorjahr (64 %) auf 56,01 % verbessert. Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 15 %, was etwas über dem Wert vom Vorjahr (14,6 %) liegt. Der Zielwert wurde somit exakt erreicht. Die Entwicklung aller bedeutsamsten Leistungsindikatoren übertrifft unserer Erwartungen. Ursächlich für die Planabweichung sind ein erhöhter Zinsüberschuss und ein geringer Verwaltungsaufwand. Bezüglich der CIR stellt sich der stark positive Saldo aus den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen als erheblicher Einflussfaktor dar.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Ursächlich für den Anstieg der Bilanzsumme auf über 1,6 Mrd. EUR war vor allem das unverändert wachsende Kreditgeschäft (+ 72.328 TEUR) verantwortlich. Finanziert wurde dieses Wachstum vorwiegend durch Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten (+ 25.602 TEUR) und Kundeneinlagen (+ 23.214 TEUR). Das Wachstum des bilanzielle Kundenkreditvolumens erreichte fast den geplanten Wert von 75 Mio. EUR. Die außerbilanziellen Geschäfte sind um 47.296 TEUR gestiegen. Diese Erhöhung resultiert aus dem erhöhten Geschäftsvolumen der Derivate der Aktiv-/Passiv-Steuerung, deren Volumen von 105 Mio. EUR auf 190 Mio. EUR gestiegen ist.
Im Geschäftsjahr konnte das Kundenkreditgeschäft insbesondere im Bereich der Wohnimmobilien ausgebaut werden. Demgegenüber verzeichnen wir im Bereich der Investitionsfinanzierungen unseres regionalen Mittelstandes einen Rückgang. Die dominierende Branche bei den Kreditvergaben ist weiterhin das Grundstücks- und Wohnungswesen. Die Veränderung der Wertpapieranlagen ist maßgeblich geprägt durch Fälligkeiten und deren Wiederanlage. Des Weiteren erfolgten weitere Investments innerhalb unseres Spezialfonds. Die Reduzierung der Forderungen an Kreditinstitute resultiert aus der Anlage eines Termingeldes i.H.v. 50.000 TEUR bei der genossenschaftlichen Zentralbank (DZ BANK AG) im Jahresabschluss 2022, während wir zum 31.12.2023 diese Liquidität bei der Bundesbank vorgehalten haben.
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zweckgebundene Weiterleitungskredite (94.706 TEUR), Globaldarlehen (242.956 TEUR) bei der genossenschaftlichen Zentralbank (DZ BANK AG) und mittelfristige Refinanzierungsgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank (5.115 TEUR) enthalten. In der Struktur des Passivgeschäfts gab es aufgrund der Veränderungen am Geld- und Kapitalmarkt im abgelaufenen Geschäftsjahr wesentlichen Veränderungen zu verzeichnen. Diese wesentlichen Veränderungen im Passivgeschäft sind insbesondere auf die Zinsentwicklung der Produktsparten zurückzuführen. So sind Abflüsse in den Spareinlagen (-34.826 TEUR) und täglich fälligen Kundeneinlagen (-165.317 TEUR) zu verzeichnen, während die Kundeneinlagen in Termingeldern von 60.619 TEUR auf 283.975 TEUR (+223.356 TEUR) gestiegen sind. Zahlreiche Kunden haben das steigende Zinsumfeld genutzt, um ihre Sichteinlagen in Termingelder umzuschichten.
Im Dienstleistungsgeschäft sind das Wertpapiergeschäft, das Vermittlungsgeschäft und der Zahlungsverkehr wichtige Geschäftszweige. Die Erträge konnten gegenüber dem Vorjahr um 448 TEUR gesteigert werden. Insbesondere die Erträge aus dem Vermittlungsgeschäft und dem Zahlungsverkehr sind um 465 TEUR gestiegen, während die Erträge aus dem Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft aufgrund der anfänglich schwierigen Situation an den Kapital- und Aktienmärkten um 17 TEUR niedriger ausfielen. Insgesamt lag der Provisionsüberschuss unter unserem prognostizierten Wert. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Unser Zinsergebnis hat sich im Vergleich zu 2022 aufgrund der steigenden Geld- und Kapitalmarktzinsen um 5.926 TEUR erhöht. Das Kreditwachstum und die gestiegenen Kapitalmarktzinsen, insbesondere im Bereich grundpfandrechtlich besicherter Darlehen, konnten die gestiegenen Refinanzierungskosten sowie den gestiegenen Zinsaufwand im Kundengeschäft mehr als kompensieren. Aus dem Spezialfonds wurden ordentlich erzielte Erträge in Höhe von 1.758 TEUR ausgeschüttet. Im Provisionsergebnis lagen weiterhin die Schwerpunkte in den Erträgen aus dem Zahlungsverkehr und der Kontoführung, dem Wertpapier- und Depotgeschäft und den Kreditvermittlungen. Als neuer Geschäftszweig wurde in 2023 die Vermittlung von Immobilien aufgenommen. Das Vermittlungsgeschäft mit den Verbundpartnern hat sich unterschiedlich entwickelt. Während sich die Erträge aus Versicherungsprodukten und Krediten rückläufig entwickelten, war im Bereich der Vermittlung von Bausparverträgen ein Zuwachs zu verzeichnen. Gründe dafür sind auch hier die Entwicklungen im Geld- und Kapitalmarkt. Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 1.330 TEUR. Der Anstieg des Personalaufwands (+ 371 TEUR) ist auf tarifliche Anpassungen, die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie und einen höheren Mitarbeiterstand zurückzuführen. Die Erhöhung der andere Verwaltungsaufwendungen (+ 959 TEUR) ist überwiegend auf die allgemeine Teuerung zurückzuführen. Hier sind insbesondere die Kosten der Digitalisierung, Beratungskosten für Veränderungsprozesse, Kosten für die Auslagerung des Treasury und der Auslagerungsverwaltung spürbar. Demgegenüber haben sich im Vergleich zum Vorjahr die Instandhaltungsaufwendungen reduziert. Das Bewertungsergebnis, das sich aus der Bewertung von Kundenforderungen und Eigenanlagen zusammensetzt, erhöhte sich insbesondere aufgrund von Zuführungen zu Pauschal- und Einzelwertberichtigungen sowie Pauschal- und Einzelrückstellungen im Kundengeschäft. Der Steueraufwand vom Einkommen und vom Ertrag ist mit 2.825 TEUR ausgewiesen. Darin sind Erträge aus der Bildung latenter Steuern in Höhe von 1.277 EUR enthalten. b) Finanzlage Kapitalstruktur Als Mitglied im genossenschaftlichen Verbund refinanziert sich die Bank hauptsächlich über die DZ BANK AG als ihr Zentralinstitut und ausschließlich in Euro. In erster Linie erfolgen Refinanzierungen als längerfristige, endfällige Darlehen, um zusätzlich das Zinsänderungsrisiko aus dem Kundengeschäft zu reduzieren. Zu einem geringeren Anteil werden Tilgungsdarlehen beigemischt; diese werden bis zur Fälligkeit in gleichbleibenden Raten getilgt. Die Bank beteiligt sich ebenfalls an den längerfristigen variablen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) der Deutschen Bundesbank. Die Fälligkeitsstruktur stellt sich wie folgt dar:
Die durchschnittliche Verzinsung der Refinanzierungen zum 31. Dezember 2023 beträgt 1,91 %. Ferner erhalten wir zweckgebundene Weiterleitungskredite von Förderbanken über die DZ Bank AG für die Förderdarlehen unserer Kunden. Diese belaufen sich auf 94,6 Mio. EUR. Investitionen Die Investitionen in 2023 waren weiterhin geprägt von der Digitalisierung und damit einhergehend auch von der technischen Modernisierung der Arbeitsplätze. Zudem wurden SB-Geräte ausgetauscht und eine Photovoltaikanlage wurde auf dem Dach unserer Niederlassung in Steißlingen installiert. Die Abschreibungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 762 TEUR. Liquidität Wir profitieren von der vom Interbankengeschäft weitgehend unabhängigen Refinanzierungsstruktur, welche überwiegend aus den Geschäftsbeziehungen zu unseren Privat- und Firmenkunden resultiert. Durch die Zugehörigkeit zum genossenschaftlichen FinanzVerbund ergeben sich weitere Vorteile, wodurch wir über eine komfortable Liquiditätsausstattung bzw. über ausreichend Liquidität verfügen. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit stets gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) sowie die Net Stable Funding Ratio (NSFR) haben wir jederzeit eingehalten. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva und ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Wir sehen unsere Zahlungsfähigkeit aufgrund der Liquiditätslage und unserer Refinanzierungsmöglichkeiten jederzeit gewährleistet. Die Mindestreserveverpflichtungen wurden erfüllt. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder, dem Fonds für allgemeine Bankrisiken und erwirtschafteten Rücklagen. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch Zuführung zu den Rücklagen und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärkt. Das bilanzielle Eigenkapital hat sich von 168.565 TEUR auf 177.646 TEUR erhöht. Der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der Bilanzsumme hat sich im Vorjahresvergleich leicht erhöht (2022 10,6% und 2023 10,8%). Der Saldo der aktiven latenten Steuern beläuft sich zum 31.12.2023 auf 13.472 TEUR und resultiert im Wesentlichen aus der Bewertung von Wertpapieren, Vorsorgereserven und aus Rückstellungen. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden eingehalten. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,12 %. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Kundenforderungen Struktur und räumlicher Umfang unseres Geschäftsgebietes ermöglichten uns auf Basis nachfolgender Strukturwerte zum 31. Dezember 2023 weiterhin eine angemessene Streuung unserer Ausleihungen. Der strukturelle Anteil der gesamten Kundenforderungen an der Bilanzsumme liegt mit einem Wert von 78,4 % (Vorjahr 76,6 %) weiterhin über dem Durchschnittswert von 65,4 % (Vorjahr 64,5 %) der Kreditgenossenschaften im baden-württembergischen Verbandsgebiet. Auf Kredite an Privatkunden entfallen rund 58 % und an Firmenkunden rund 42 %. 93,0 % unseres Kundenkreditvolumens weisen keine erhöhten Ausfallrisiken aus. Für das gesamte Risikovolumen (Zusage bzw. höhere Inanspruchnahme) von 1.724,3 Mio. EUR errechnet sich als Blankovolumen ein Wert von 501,4 Mio. EUR bzw. 29,1 %. Im originären Kreditvolumen sind weiterhin vereinzelt höhere Risikovolumina bzw. Blankovolumina bei Einzelkrediten enthalten. Durch die enge Überwachung und Begleitung dieser Kreditnehmer halten wir die eingegangenen Risiken jedoch für vertretbar. Die Branche "Grundstücks- und Wohnungswesen" ist mit 17,1% weiterhin die Branche mit dem größten Anteil am Kundenkreditvolumen. Die Forderungen an unsere Kunden haben wir auch zum Jahresende 2023 wieder mit kaufmännischer Vorsicht bewertet. Die für erkennbare bzw. latente Risiken gebildeten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven nach § 340f HGB wurden von den entsprechenden Aktivposten abgesetzt. Wertpapieranlagen Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Der Anteil der Wertpapieranlagen an der Bilanzsumme lag bei 11,8 % (Vorjahr 12,1 %). Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 28,1 % auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 71,9 % auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6). Die im Bestand befindlichen Wertpapiere im Aktivposten 5 wurden dem Anlagevermögen zugeordnet und in Höhe von 51.904 TEUR nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen auf diesen Teilbestand wurden in Höhe von 1.695 TEUR vermieden. Das in der Bilanzposition 6 (Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) ausgewiesene Volumen entfällt in vollem Umfang auf einen Spezialfonds. Dieser dient mit einer breit diversifizierten Asset Allocation der Renditeoptimierung. Der Spezialfonds setzt sich zu 12,81 % aus aktienorientierten Anleihen, zu 55,15 % aus renditeorientierten Anleihen zu 22,13 % aus sonstigen Positionen sowie zu 9,91 % aus Liquidität zusammen. Die Mod. Duration beträgt 2,34 Jahre. Zum Bilanzstichtag bestanden in den Wertpapieranlagen stille Reserven. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zum Vorjahr mit Hinblick auf die massiven Verwerfungen am Geld-, Kapital- und Aktienmarkt als gut. Auch wenn die weltpolitische Lage und die hohe Inflation die Menschen und das wirtschaftliche Leben stark belasten, können wir unserem zentralen Antritt, den Menschen in unserer Region in allen finanziellen Fragestellungen zur Seite zu stehen, gerecht werden. In diesem Zusammenhang sind wir auch in der Lage, die uns selbst gesteckten wirtschaftlichen Ziele heute und in Zukunft zu erreichen. Das Wachstum des für die Bank wichtigsten Geschäftsbereichs, dem Geschäft mit Kunden und Mitgliedern überwiegend aus der Region, setzte sich fort. Die Aussage gilt sowohl für das Kundenaktivgeschäft als auch für das Kundenpassivgeschäft. Das prognostizierte Betriebsergebnis vor Bewertung wurde insbesondere aufgrund eines höheren Zinsüberschusses und eines geringeren Verwaltungsaufwands sowie durch die Auflösung der Rückstellung für eventuelle Rechtsrisiken übertroffen. Wir haben unsere Risikovorsorge angemessen dotiert und darüber hinaus unser Eigenkapital erneut gestärkt. Die Nachhaltigkeit unseres Geschäftsmodells ist gegeben. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Aufgrund unserer Kundeneinlagen und der Zugehörigkeit zur genossenschaftlichen FinanzGruppe sind wir weitgehend unabhängig von der Refinanzierung am Geld- und Kapitalmarkt. Die Auswirkungen des Krieges in Europa und im Nahen Osten sowie die daraus folgenden gesamtwirtschaftlichen Veränderungen (Zinssituation, Entwicklung der Kapitalmärkte, Inflation uvm.) sind sowohl bei den Kunden als auch bei uns spürbar. Wir haben die Entwicklung immer im Blick, um jederzeit reagieren zu können. Im Rahmen unserer Stresstests werden mögliche Einflüsse auf die Bank analysiert. Potenzielle Schadenswirkungen sind zwar vorhanden, aber sie weisen kein Gefährdungspotential für unsere Bank auf. Unsere Eigenmittelausstattung entspricht den aufsichtsrechtlichen Vorgaben, unsere Vermögenslage ist angemessen und unsere Risikotragfähigkeit ist gegeben. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind entsprechende Wertberichtigungen gebildet worden. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Abzug von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Die Bank steht auf einem soliden Fundament. Hierbei spielen unser starkes Kundengeschäft mit langjährigen und etablierten Kundenbeziehungen sowohl im Firmen- als auch im Privatkundenbereich, als auch unsere Expertise im Bereich der Eigenanlagen (inkl. unseres Spezialfonds) eine Rolle. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Zur geordneten und zielgerichteten Verfolgung des Geschäftszwecks werden in der Geschäfts- und Risikostrategie die Rahmenbedingungen für das geschäftliche Handeln sowie für die Unternehmens- und Risikosteuerung beschrieben. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig überprüft. Neben der Definition der wesentlichen Geschäftsaktivitäten und unserer Rahmenbedingungen wird auch die Risikostrategie beschrieben. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von Risiken. Risikorelevante Entscheidungen werden vor dem Hintergrund möglicher Ertragserwartungen ausgewogen getroffen. Das Steuerungsinstrumentarium ist so aufgebaut, dass Geschäfte bzw. Risiken, die nicht mehr unserem Risikoappetit und/oder unserer Tragfähigkeit entsprechen, nicht gemacht werden. Dafür sorgt unser Kompetenzsystem, unser System zur Früherkennung wie auch die Limitierung. Die Risikotragfähigkeit muss jederzeit gegeben sein, d.h. die eingegangenen Risiken dürfen die vorhandene Risikodeckungsmasse nicht übersteigen. Hierzu haben wir alle relevanten Risiken erkannt und auf ihre Wesentlichkeit hin untersucht. Im Einzelnen aggregieren sich die Risiken wie folgt: Die zum 31. Dezember 2023 für das Folgejahr festgelegten Verlustlimite der Risikoszenarien entfallen zu 35,34 % auf die Adressausfallrisiken und zu 49,62 % auf Marktpreisrisiken. Dabei werden die höchsten Limite für das Marktpreisrisiko des Zinsbuches und für das Adressrisiko Kundengeschäft vergeben. Das Gesamtbanklimit wurde zum 31. Dezember 2023 zu 63,64 % in Anspruch genommen. Der Anteil des Gesamtrisikos an der gesamten Risikodeckungsmasse beträgt 41,55 %. Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomische Perspektive. Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 5 Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dabei werden auch außerbilanzielle Größen berücksichtigt. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9 %-Quantil entspricht. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR). Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan-Liquiditätsablaufbilanz Stress-Liquiditätsablaufbilanzen vierteljährlich erstellt. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Wir haben einen Mindest-Überlebenshorizont von 6 Monaten für die Plan-Liquiditätsablaufbilanz sowie von 12 Monaten für die Stress-Liquiditätsablaufbilanzen definiert, dieser wurde im Berichtszeitraum nicht unterschritten Die Offenlegung der Risikomanagementziele und -politik entsprechen den Anforderungen des Artikels 435 CRR. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risiken Adressenausfallrisiken bzw. Kreditrisiko Adressausfallrisiko ist die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne bzw. Wertänderungen der Forderungen aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Migration und/oder der adressbezogenen Spreadveränderung das erwartete Maß übersteigen. Das Kundenkreditgeschäft stellt ein Kerngeschäftsfeld unserer Bank dar. Die Bedeutung des Adressenausfallrisikos schätzen wir daher als wesentlich ein, mit einem hohen Schadenspotenzial mit entsprechend wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Bank ermittelt vierteljährlich mit Hilfe des Moduls Kreditportfoliomodell für Kundengeschäfte (KPM KG) unter VR Control einen erwarteten Verlust und einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die aggregierten Blankoanteile in den Risikoklassen bzw. -gruppen des Forderungsbestandes als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten auf Basis des Ratings und Branchenparameter zugrunde liegen. Im Rahmen der Risikotragfähigkeit mindert der Risikoprämienbarwert aus der Summe an erwarteten Verlusten die Substanz, der unerwartete Verlust wird gegen das Risikokapital, d.h. gegen das Limit gestellt. Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG) ermittelt. Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Zur Bewertung und Steuerung der Adressrisiken im Fondsbuch wird auf die Kennzahlen aus den Systemen der Union Investment zurückgegriffen. Die erwarteten Verluste reduzieren dabei die Risikodeckungsmasse, die unerwarteten Verluste werden limitiert. Möglichen Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und Beschränkung im Wesentlichen auf gute Bonitäten im Investmentgrade Segment. Zur Steuerung des Adressenausfallrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im wesentlichen VR Rating). Mit Hilfe der Steuerungssoftware VR Control können wir ungünstige Entwicklungen im Kreditportfolio rechtzeitig identifizieren und frühzeitige Maßnahmen einleiten. Das Risikolimit für die Adressrisiken ist zum 31. Dezember 2023 insgesamt zu 34,83 % ausgelastet. Marktpreisrisiken bzw. Marktrisiken Das Marktpreisrisiko umfasst das Risiko aus nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder Marktparametern (Zinsstrukturkurve, Aktienkurse, Credit Spreads, Fremdwährungen). Das Marktpreisrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken kann. Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir monatlich einen Value-at-Risk, der auf einem historischen Zeitraum basiert. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Bei der Risikoermittlung des Fondsbuches wird auf die Risikokennzahlen der Union Investment zurückgegriffen. Beide Risikoarten werden durch separate Limite gesteuert. Im Rahmen der GuV-Erwartung bzw. Kapitalplanung wird mit Hilfe von VR Zinsentwicklungsszenarien bzw. mit Geschäftsstrukturszenarien gearbeitet. Dabei wird das auslaufende variable Geschäft auf Basis der im System hinterlegten Durchschnitte hochgerechnet. Das Kursänderungsrisiko bei den Wertpapieren wird durch die Simulation der Kursentwicklungen auf Basis der VR Zinsszenarien ermittelt. Das Währungsrisiko stufen wir als unwesentlich ein. Der Anteil der Fremdwährungserträge ist unbedeutend. Es liegt keine Risikokonzentration vor. Das Risikolimit für die Marktpreisrisiken ist zum 31. Dezember 2023 insgesamt zu 87,96 % ausgelastet. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungskostenrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Ungeachtet unserer Zugehörigkeit zur genossenschaftlichen FinanzGruppe und der dort vorzufindenden Liquiditätsausgleichsfunktion der Zentralbank wurde das Liquiditätsrisiko als wesentlich eingestuft. Es ist Folge unserer wesentlichen Geschäftsaktivitäten. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung werden Liquiditätsrisiken (Refinanzierungsrisiken) mit einem Limit unterlegt. In erster Linie erfolgt unsere Refinanzierung über Kundeneinlagen. Darüber hinaus stehen uns die Refinanzierungsmöglichkeiten über die DZ BANK AG sowie über Verkäufe aus den eigenen Wertpapieren und den Anlagen unseres Spezialfonds zur Verfügung. Die erwarteten Liquiditätsspreads mindern dabei die Risikodeckungsmasse, die unerwarteten werden über ein separates Limit gesteuert. Das Liquiditätsrisiko im Rahmen des Zahlungsunfähigkeitsrisikos hingegen kann nicht sinnvoll durch vorgehaltene Risikodeckungsmasse begrenzt werden. D.h. es muss sichergestellt werden, dass jederzeit ausreichend liquidierbare Vermögensgegenstände bzw. genügend diversifizierte Refinanzierungsquellen zur Verfügung stehen. Hierfür haben wir einen entsprechenden Risikosteuerungs- und Controllingprozess angemessen umgesetzt. Liquiditätsablaufbilanzen (so genannte LABs) dienen als Frühwarnindikator für eine mögliche Zahlungsunfähigkeit. Durch ihren Einsatz kann ein Überlebenshorizont für unsere Bank unter bestimmten Einflüssen bestimmt werden (geplante Einflüsse oder auch gestresste Einflüsse). Stresstests für einen Zeitraum von zwei Jahren führen wir anhand institutseigener, marktweiter und kombinierter Szenarien für Liquiditätsrisiken durch. Durch die Anrechnung auf die Liquiditätspuffer wird auf dieser Grundlage der Überlebenshorizont ermittelt. Dabei werden auch adverse Entwicklungen außerhalb unseres Erwartungshorizontes reflektiert. Liquiditätsrisiken werden darüber hinaus von der Bank anhand von Fälligkeitslisten überwacht. Das Liquiditätsrisiko wird zusätzlich anhand der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen Liquidity Coverage Ratio (kurz: LCR) und Net Stable Funding Ratio (kurz: NSFR) überwacht. Unsere Risikotoleranz haben wir über die Festlegung von Ambitionsniveaus Quoten definiert. Bei der LCR beläuft sich diese Quote auf 110,0 % und bei der NSFR auf 108,0 %. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts und als betriebswirtschaftlich geringes Risiko mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Berücksichtigung des Refinanzierungskostenrisikos in der ökonomischen Perspektive erfolgt monatlich unter Berücksichtigung historischer Schwankungen des Refinanzierungsspreads. Das entsprechende Risikolimit ist zum 31. Dezember 2023 insgesamt zu 54,25 % ausgelastet. Operationelles Risiko Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Im Rahmen der Risikoinventur wurde das Risiko als wesentlich erklärt. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese im Risikohandbuch fixiert. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich im Rahmen des Ausschusses für operationelle Risiken identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank und ein Self-Assessment zurückgegriffen. Der erwartete Verlust mindert dabei die Risikodeckungsmasse, der unerwartete Verlust wird durch Risikodeckungsmasse begrenzt, d.h. limitiert. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT-Dienstleister wurde zeitnah an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Auch das Risiko aus Auslagerungen wird mitbetrachtet. Als Basis dienen hier die Berichte der Auslagerungsunternehmen. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare, die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten. Im Rahmen der ökonomischen Perspektive wird für die operationellen Risiken jährlich ein Value-at-Risk (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit Hilfe von VR-Control ORM berechnet. Das entsprechende Risikolimit ist zum 31. Dezember 2023 insgesamt zu 22,85 % ausgelastet. Weitere Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei potenziellen Beteiligungsrisiken, dem Immobilienrisiko und dem Reputationsrisiko. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Aktuell stufen wir alle sonstigen Risiken als unwesentlich ein. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Finanzinstrumente in Form von offenen Risikopositionen sind nicht vorhanden. Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos auf Gesamtbankebene (Aktiv-/Passiv-Steuerung) setzen wir Zinssicherungsinstrumente wie Zinsswaps ein. Die Bildung einer Drohverlustrückstellung aus der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs ist nicht erforderlich. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) in den von uns simulierten Risiko- bzw. Plan- und Stressszenarien gegeben. Über das ganze Jahr hinweg drohte nie eine Gesamtbanklimitüberschreitung, zudem wird auch nur ungefähr die Hälfte an Risikodeckungsmasse zur Limitierung verwendet. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt und die Eigenmittelanforderungen erfüllt werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation des Instituts auch im Berichtszeitraum 2024 gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Auch in der normativen Perspektive gibt es keine bestandsgefährdenden Risiken. Die Risiken stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den generierten Erträgen, wofür die implementierten Vorsteuerungsprozesse sorgen. D.h. wir zielen auf den systematischen Aufbau von Geschäftspositionen ab, bei denen durch das Eingehen von Risiken Chancen entstehen. Eine Dotierung der Eigenmittel konnte erneut vorgenommen werden, so dass unverändert ein Puffer oberhalb der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen besteht. Die vorgegebenen Anforderungen der CRR und des KWG wurden im Geschäftsjahr 2023 jederzeit eingehalten. Aufgrund unserer Analyse gehen wir davon aus, dass wir auch im Jahr 2024 die von der BaFin angeordneten erhöhten Kapitalpufferanforderungen einhalten werden. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses sehen wir die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2024 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens- bzw. Substanzsituation der Bank als gegeben. Wir haben eine Analyse der Risikosituation vorgenommen und haben feststellt, dass die Risiken die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand trägt die erwartete Ertragskraft zur Stärkung der Substanz bei. Zudem werden die aktuellen Risiken die künftige Entwicklung unserer Bank nicht beeinträchtigen. Die Zugehörigkeit zur kreditgenossenschaftlichen Sicherungseinrichtung trägt ebenfalls zur Stabilität bei. Chancen für die geschäftliche Entwicklung und die Ertragslage bestehen bei einer gegenüber unseren Erwartungen günstigeren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. In diesem Umfeld könnten die in unserer Planung berücksichtigten Bewertungsaufwendungen für das Kundenkreditgeschäft sowie der Eigenanlagen nicht in der prognostizierten Höhe erforderlich werden. Zudem könnte ein Wirtschaftswachstum über den unserer Prognose zugrundeliegenden Annahmen zu einer höheren Kreditnachfrage und Wachstum im Kredit- und Dienstleistungsgeschäft mit positiven Auswirkungen auf den Zins- und Provisionsüberschuss führen. D. Prognosebericht Hinsichtlich unserer Konjunkturprognose teilen wir die Einschätzung des BVR. Auch das BVR Konjunkturbarometer (Werteskala zwischen 0 und 100 Punkte) deutet auf eine allmähliche Erholung hin. Es ist nach aktuellem Datenstand von 36 Punkten im Dezember 2022 auf 55 Punkte im Dezember 2023 gestiegen. Im Februar ist das Konjunkturbarometer kurzzeitig auf 45 Punkte gesunken und hat sich im März wieder auf 55 Punkte gestiegen. Unsere Eckwertplanung basiert auf folgenden wesentlichen Annahmen: Wir rechnen im Zinsüberschuss unter der Prämisse eines konstanten Zinsniveaus und eines um 50 Mio. EUR steigenden bilanziellen Geschäftsvolumens mit einem Rückgang um 0,6 Mio. EUR auf 27,6 Mio. EUR im Vergleich zum Zinsergebnis 2023. Ursächlich hierfür ist der steigende Zinsaufwand. Das Wachstum wurde im Kundenkreditgeschäft geplant, teils unter Nutzung der vorhandenen liquiden Mittel aus Kundengeldern, teils über die Aufnahme von Refinanzierungen. Daneben sehen wir einen prozentual leicht steigenden Provisionsüberschuss von 13.742 TEUR vor. Der in der Planung zugrunde gelegte Zuwachs soll insbesondere durch Vermittlungen an unsere Verbundpartner, sowie durch den Ausbau der Immobilienvermittlung realisiert werden. Beim Personalaufwand haben wir eine reguläre tarifliche Steigerung der Gehälter um 2,0 %, bei einer grundsätzlich stabilen Mitarbeiterkapazität berücksichtigt und gehen insoweit von leicht steigenden Aufwendungen aus. Die Höhe der anderen Verwaltungsaufwendungen soll im Jahr 2024 auf Basis detaillierter Budgets stabil gehalten werden. Wir rechnen für das Jahr 2024 mit einem deutlichen Rückgang der Bewertungsaufwendungen im Kreditgeschäft. Wir gehen davon aus, dass die Zielwerte unserer bedeutsamsten Leistungsindikatoren "Teilbetriebsergebnis" und "Cost Income Ratio" damit erreicht werden. Das Teilbetriebsergebnis wird voraussichtlich im direkten Vergleich zum Vorjahresergebnis um ca. 0,2 Mio. EUR steigen. Die Cost Income Ratio würde von 57,0 % auf 57,8 % steigen. Wir erwarten als Folge dieser Entwicklungen auch eine sinkende ADV-Ratio (Planwert 0,50). Durch die resultierende Dotierung der Eigenmittel kann eine nahezu konstante Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 Abs. 2c CRR erreicht werden. Derzeit gibt es keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf.
Konstanz, 13. Juni 2024 Volksbank eG Der Vorstand Sabine Meister Martin Schuhmacher 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Volksbank eG, KonstanzGenossenschaftsregisternummer 380036 beim Amtsgericht Freiburg im BreisgauAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Volksbank eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. Gegenüber der vorjährigen Bilanz wurde die Gliederung der Aktivseite durch die Einfügung des Postens "16. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" geändert, da erstmalig ein Deckungsvermögen vorhanden ist, das mit Altersversorgungsverpflichtungen saldiert wird. In diesem Zusammenhang wurden die Posten "6a. Handelsbestand" auf der Aktivseite und "3a. Handelsbestand" auf der Passivseite entfernt, da diese nicht belegt sind. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt: Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve und das Guthaben bei der Deutschen Bundesbank wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zum Kassakurs am Bilanzstichtag. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert oder den Anschaffungskosten angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zins- und zeitanteilig, aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgedeckt. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt zum 31. Dezember 2023 über ein Expected-Credit-Loss-Modell, bei dem ein erwarteter Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten aus dem periodischen Kreditportfoliomodell im Kundengeschäft herangezogen wird. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), der Verlustquote bei Ausfall (LGD) sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen). Nicht beanspruchte Kreditzusagen (Kreditlinien) werden berücksichtigt, soweit ungeachtet vertraglicher Kündigungsrechte mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist. Im Hinblick auf widerrufliche und unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere, die festverzinslichen Wertpapiere im Altbestand des Anlagevermögens sowie die Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die weiteren wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere werden nur bei einer voraussichtlichen dauerhaften Wertminderung auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben (gemildertes Niederstwertprinzip). Anschaffungskosten über pari wurden linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs, jedoch nicht unter den Marktwert am Bilanzstichtag abgeschrieben. Da die Wertpapiere im Girosammeldepot verwahrt werden, werden die Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Derivative Finanzinstrumente Die derivativen Finanzinstrumente dienen als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Aktiv-/Passivsteuerung. Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentliche erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken und Chancen aufweisen, werden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Darüber hinaus bestehen derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps) im Rahmen der strategischen Aktiv-/Passivsteuerung über nominal 190.000.000 EUR. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv-/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert im Kundenkreditgeschäft sowie Eigengeschäft und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert. Sofern dauerhafte Wertminderungen vorliegen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen Erhöhte Abschreibungen gemäß § 6b EStG für vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte Sachanlagen wurden weitergeführt. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu 250 EUR wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über 250 EUR, aber nicht über 800 EUR lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Unterschiedsbeträge wurden planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt. Aktive latente Steuern Zum Stichtag 31.12.2022 wurde erstmalig von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB Gebrauch gemacht und eine sich insgesamt ergebene Steuerentlastung als aktive latente Steuer angesetzt. Die Ausübung des Wahlrechts verbessert den Einblick in die Vermögens-, Finanz und Ertragslage. Auswirkungen auf die Vermögenslage ergeben sich im Geschäftsjahr in Höhe von 1.277.158,64 EUR (Aktivposten 15) sowie auf die Ertragslage (GuV Posten 23) in gleicher Höhe. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Vermögensgegenstände, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, wurden mit den Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen verrechnet. Das Deckungsvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 35.365 (Anschaffungskosten in Höhe von EUR 37.500) wurde mit dem Erfüllungsbetrag der Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von EUR 35.365 saldiert. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen, den Rückstellungen für Altersteilzeit und den Jubiläumsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Für die Pensionsrückstellungen wurde eine Rentendynamik in Höhe von 2,50 % zugrunde gelegt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,82 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (im Vorjahr 1,78 %) auf Basis des von der Deutschen Bundesbank per Dezember 2023 ermittelten Zinssatzes festgelegt, dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 40.660 EUR. Bei Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, wurden die Verpflichtungen mit den ihnen zuzurechnenden Vermögensgegenständen verrechnet. Das Deckungsvermögen hat zum 31. Dezember 2023 einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von 35.365 EUR und (historische) Anschaffungskosten in Höhe von 37.500 EUR. Der Zeitwert der zu verrechnenden Vermögensgegenstände (Rückdeckungsversicherung) wird von der Versicherungsgesellschaft ermittelt und mitgeteilt. Der Erfüllungsbetrag der zu verrechnenden Schulden richtet sich ausschließlich nach der Höhe der Rückdeckungsversicherung und betrug 35.365 EUR. Eine Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen wurde nicht vorgenommen, da aus dem Deckungsvermögen keine Erträge erzielt wurden. Den Rückstellungen für Altersteilzeit liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Die Altersteilzeitrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren mit einem Zinssatz von 0,99 % p.a. berechnet. Der Rechnungszinssatz wurde gemäß IDW RS HFA 30 (Rz. 57) abhängig von der durchschnittlichen Restlaufzeit des Personenbestandes ermittelt. Den Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Diese Rückstellungen wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,74 % abgezinst. Eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten wurden mit dem Nennbetrag abzüglich erforderlicher Risikovorsorge angesetzt. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen und Erträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung von Vorwegzuweisungen zu den Ergebnisrücklagen aufgestellt. Dabei sind die nach der Satzung erforderlichen Mindestzuführungen erfüllt. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz Barreserve Bei der Barreserve handelt es sich um Kassenbestände in Höhe von 9.527.668,86 EUR und um Guthaben bei der Deutschen Bundesbank in Höhe von 70.283.787,61 EUR. Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind 28.830.767 EUR Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind 38.995.538 EUR Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Als Sicherheit für Zentralbankkredite wurden Kreditforderungen mit einem Gesamtbetrag von 19.743.180,56 EUR an die Deutsche Bundesbank abgetreten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr 16.147.742 EUR fällig (ohne Zinsabgrenzungen). Aufgliederung der in den Bilanzposten A 5 bis A 7 enthaltenen Wertpapiere In folgenden Posten sind enthalten:
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen in folgendem Umfang (§ 285 Nr. 18 HGB): Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 51.597.123 EUR haben einen niedrigeren beizulegenden Zeitwert von 49.883.719 EUR. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind. Anzeichen für eine Bonitätsbeeinträchtigung des jeweiligen Emittenten oder andere dauernde Wertminderungen sind nicht erkennbar. Forderungen an Beteiligungsunternehmen In den Forderungen gegenüber Kreditinstituten bzw. Kunden sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an Beteiligungsunternehmen sind:
Investmentvermögen mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent Im Bilanzposten "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" (A 6) sind folgende Anteile an Sondervermögen im Sinn des § 1 Abs. 10 KAGB mitüber 10 % enthalten:
Beschränkungen in der täglichen Rückgabemöglichkeit bestehen nicht. Beteiligungen Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, auf deren Angabe jedoch aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von 3.900.339 EUR und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 1.491.515 EUR enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (A 14) sind Unterschiedsbeträge zwischen dem Ausgabebetrag und dem höheren Erfüllungsbetrag von Verbindlichkeiten in Höhe von 24 EUR (Vorjahr 117 EUR) enthalten. Aktive latente Steuern Latente Steuern sind in Höhe des Überhangs aus der Gesamtdifferenzbetrachtung aktiviert. Die aktiven latenten Steuern resultieren aus unterschiedlichen Ansätzen in der Handels- und der Steuerbilanz und hier im Wesentlichen aus der Bewertung von Vermögensgegenständen im Bereich der Forderungen an Kunden, bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie aus den Rückstellungen. Für die Berechnung latenter Steuern wurde ein Steuersatz von 29,5 % zugrunde gelegt. Nachrangige Vermögensgegenstände In dem folgenden Posten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von 2.792.682 EUR enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind 337.591.059 EUR Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel für Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1). Sonstige Verbindlichkeiten Im Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten" (P 5) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von 173.778 EUR (Vorjahr 186.201 EUR) enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen In Bezug auf die Gesamttätigkeit der Bank sind folgende Eventualverbindlichkeiten (P 1 unter dem Bilanzstrich) von wesentlicher Bedeutung:
In Bezug auf die Gesamttätigkeit der Bank sind folgende andere Verpflichtungen (P 2 unter dem Bilanzstrich) von wesentlicher Bedeutung:
Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute und latente Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die in den Posten 1b und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen überwiegend Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für Kunden bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die unwiderruflichen Kreditzusagen sind überwiegend breit gestreut. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die unter Posten 1b) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremdwährungsposten In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von 81.297.318 EUR enthalten. Derivative Finanzinstrumente Zum Bilanzstichtag bestanden zinsbezogene Geschäfte in Zinsswaps. Die Zinsswaps dienen ausschließlich der Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken und der Zinsbuchsteuerung. Sämtliche Derivategeschäfte sind nicht Bestandteil des Handelsbuchs nach Art. 102 bis 106 CRR. In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivatgeschäfte des Nichthandelsbestands zusammengefasst. (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). Neben der Gliederung nach Produktgruppen wird die Fälligkeitsstruktur auf Basis der Nominalbeträge dargestellt. Die Adressenrisiken sind als risikogewichtete Positionsbeträge entsprechend den aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorschriften angegeben. (Angaben in TEUR):
Die beizulegenden Zeitwerte wurden wie folgt ermittelt: Zinsswaps werden anhand der aktuellen Zinsstrukturkurve am Bilanzstichtag nach der Barwertmethode bewertet. Hierbei werden die Zahlungsströme (Cash-Flows) mit dem risiko- und laufzeitadäquaten Marktzins diskontiert. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um 2.054 EUR (Vorjahr 1.960 EUR) vermindert. Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für die Verwaltung und Vermittlung, insbesondere für die Immobilienvermittlung, Vermittlung von Bausparverträgen, Vermittlung von Versicherungen und Krediten sowie von Investmentanteilen nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein und machen 0,4 % der durchschnittlichen Bilanzsumme aus. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV 8) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:
Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit 106.829 EUR (Vorjahr 111.507 EUR) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von 2.459.702 EUR und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 950.586 EUR enthalten. Die periodenfremden Erträge entfallen überwiegend auf die Auflösung von Rückstellungen und periodenfremde Steuererstattungen. Steuern Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen insgesamt 2.827.784 EUR (Vorjahr -8.767.538 EUR). Davon entfallen 3.683.373 EUR (Vorjahr 3.466.506 EUR) vornehmlich auf den Überschuss aus der normalen Geschäftstätigkeit sowie aus Aktivierungen und Rückstellungsbildungen aus einer Betriebsprüfung. Daneben entstand ein Ertrag aus der Anpassung der aktiven latenten Steuern in Höhe von 1.277.159 EUR (im Vorjahr ein Ertrag von 12.195.268 EUR). F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Auf die Angabe der Gesamtbezüge des im Geschäftsjahr tätigen Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates (§ 285 Nr. 9 Buchstabea HGB) betrugen 83.549 EUR. Die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen erhielten 417.276 EUR. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 5.449.501. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands 2.051 EUR und für Mitglieder des Aufsichtsrats 2.583.199 EUR. Ausschüttungsgesperrte Beträge Die ausschüttungsgesperrten Beträge aus der Neubewertung von Altersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Abs. 6 HGB) und nach § 268 Abs. 8 HGB werden gemeinsam betrachtet. Danach ergibt sich, dass allen ausschüttungsgesperrten Beträgen frei verfügbare Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages gegenüberstehen. Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt 40.660 EUR, diesem stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Aus dem Ansatz der aktiven latenten Steuern ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag gemäß § 268 Abs. 8 Satz 2 i.V.m. Satz 1 HGB in Höhe von 13.472.426 EUR. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen in Form einer Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) bestehen in Höhe von 4.316.292 EUR. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 15 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Besondere Offenlegungspflichten Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Am Rüppurrer Schloss 40 76199 Karlsruhe Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Meister, Sabine, Geschäftsleiterin Markt Schuhmacher, Martin, Geschäftsleiter Marktfolge Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Spiri, Dr. Günter, - Vorsitzender - , selbst. Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Dr. Spiri und Dietrich, Konstanz Aicheler, Roland, - stellvertretender Vorsitzender - , Geschäftsführer, BBT - Berufliche Bildungsstätte GmbH, Tuttlingen Haunz, Manfred, Finanzdirektor i.R., Mainau GmbH, Konstanz-Mainau Joos, Andreas, Geschäftsführender Gesellschafter, Zweirad Joos GmbH & Co. KG, Radolfzell Laule, Monika, Bürgermeisterin, Stadt Radolfzell Müller, Katharina, Geschäftsführerin, Otto Müller Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Konstanz Stutz, Dr. Andrea, Notarin, Notare Dr. Stutz und Dr. Sieß, Konstanz Rein, Prof. Dr. Sabine, Präsidentin, HTWG Konstanz, (seit 28.6.2023) Zwicker, Ottmar, Prokurist, Hutmanufaktur Theodor Zwicker e.K., Konstanz Trah, Wilfried, Werksdirektor i.R., Nestlé Deutschland AG, Biessenhofen, (bis 28.6.2023) Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von 2.034.866,83 EUR - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von 6.461,67 EUR sowie nach dem im Jahresabschluss mit 1.100.000,00 EUR ausgewiesenen Einstellungen in die Rücklagen (Bilanzgewinn von 941.328,50 EUR) - wie folgt zu verwenden:
Konstanz, 13. Juni 2024 Volksbank eG , Konstanz Der Vorstand Sabine Meister Martin Schuhmacher Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Volksbank eG, Konstanz Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Volksbank eG, Konstanz (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung der Kundenforderungen: a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 1.289,4 Mio. EUR. Dies entspricht 78,4 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 146,3 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 68,5 Mio. EUR. Innerhalb des Postens nehmen die gewerblichen Kredite eine bedeutende Rolle ein; insbesondere die Kredite an die Branche "Grundstücks- und Wohnungswesen / Immobilienwirtschaft". Die Identifizierung und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Einzelbewertung der Kundenforderungen insbesondere im gewerblichen Kreditgeschäft für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. In der Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse durch Prüfung in Stichproben überzeugt. Hierbei haben wir insbesondere auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Bank abgestellt. Des Weiteren haben wir eine analytische Voruntersuchung durchgeführt, um Kreditengagements zu identifizieren, bei denen es Anhaltspunkte für ein aku- tes Ausfallrisiko gibt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft im Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen und der Gesamtzusage insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile und die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen, insbesondere die Baubranche sowie die Branche der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft berücksichtigt. Aufbauend auf den vorstehend genannten verschiedenen Prüfungshandlungen haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt "Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden" enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen zu den Kreditstrukturen sowie zu den Verfahren der Risikofrüherkennung enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts -ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft erbracht: - Sonstige separate Bestätigungsleistungen gegenüber der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. - Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäftes nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG - Einreichung rechnungslegungsbezogener Informationen beim Betreiber des Unternehmensregisters Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist René Heinrich.
Stuttgart, 13. Juni 2024 Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. René Heinrich, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDie nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wurden vom Aufsichtsrat erfüllt. Der Aufsichtsrat hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt und seine Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand wahrgenommen. Die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, inklusive der Auseinandersetzung mit dem Prüfungsergebnis nach § 53 GenG, wurden gefasst. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere beinhaltete die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wurde vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e. V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Der Jahresabschluss 2023 wurde mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses geprüft und für in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses unter Einbeziehung des Gewinnvortrages entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Mit Ablauf der diesjährigen Vertreterversammlung enden die derzeitigen Aufsichtsratsmandate von Frau Dr. Andrea Stutz, Frau Monika Laule und Herrn Manfred Haunz. Herr Haunz ist wegen Erreichen der Altersgrenze nicht wieder wählbar. Frau Dr. Stutz legt zum Ende der aktuellen Mandatszeit ihr Mandat auf eigenen Wunsch nieder. Vorstand und Aufsichtsrat bedanken sich bei Frau Dr. Stutz und Herrn Haunz für die angenehme und gewinnbringende Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Der Aufsichtsrat beabsichtigt die beiden frei werdenden Mandate nicht neu zu besetzen. Die Wiederwahl von Frau Monika Laule ist zulässig und wird der Vertreterversammlung vorgeschlagen. Unser herzlicher Dank gilt den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute Arbeit. Danke für die offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat und für das persönliche Engagement. Ein besonderer Dank gilt unseren Vertretern, Mitgliedern, Kundinnen und Kunden für ihre Unterstützung und ihre Treue sowie das der Volksbank entgegengebrachte Vertrauen.
Für den Aufsichtsrat Dr. Günter Spiri, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Konstanz, im Juni 2024 Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Volksbank eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Volksbank eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Volksbank eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 42.426. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 163,1. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 11.660. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 2.828 und betreffen sowohl laufende wie auch latente Steuern. Die Volksbank eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Vertreterversammlung vom 25.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 2.034.866,83 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 6.461,67 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. |
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