CONFIT GmbHLiquidated

85521 Ottobrunn, DEU

Master Data

Registry
Register court München HRB 138029
Registered
7/10/2001
Industry
Computer consultancy activitiesBusiness and other management consultancy activitiesConsulting architectural activities in town, city and regional planning
Purpose
Beratung und/oder Schulung von Firmen und/oder Personen im IT-Bereich, Planung und Realisierung von DV-Projekten sowie Personalberatung im Bereich IT.

History

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Management

NameRole
Gero Nikoleit
since 1/11/2017
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

81739 München
€25,000
100.00%

Financial Report

CONFIT GmbH

Ottobrunn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 64.327,00 7.275,00
I. Sachanlagen 64.327,00 7.275,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 64.327,00 7.275,00
B. Umlaufvermögen 146.357,96 346.793,53
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 66.627,36 123.938,79
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 45.414,69 92.150,63
2. sonstige Vermögensgegenstände 21.212,67 31.788,16
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 79.730,60 222.854,74
Bilanzsumme, Summe Aktiva 210.684,96 354.068,53

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 198.551,29 284.388,01
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 259.388,01 222.544,86
III. Jahresfehlbetrag 85.836,72 -36.843,15
B. Rückstellungen 3.893,00 10.000,81
1. sonstige Rückstellungen 3.893,00 10.000,81
C. Verbindlichkeiten 8.240,67 59.679,71
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 424,35 51.861,66
2. sonstige Verbindlichkeiten 7.816,32 7.818,05
davon aus Steuern 7.816,32 7.818,05
Bilanzsumme, Summe Passiva 210.684,96 354.068,53

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden zumindest teilweise in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde, falls überhaupt erforderlich, gegenüber dem Vorjahr lediglich aus folgenden Gründen abgewichen:

Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung

Anpassung an rechtliche Änderungen

Ungenügender Darstellungsraum

Vereinheitlichung verschiedener Einzelabschlüsse

Umstellung auf neue EDV-Anwenderprogramme

Einordnung des Unternehmens in eine andere Größenklasse

Währungsumstellung

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich, ggf. mit Ausnahme der durch das BilMoG vorgeschriebenen Positionen, nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind, unter der o.g. Einschränkung, mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden, falls vorliegend, die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen, außer diese hätten vom Handelsrecht abweichende Ergebnisse gezeitigt.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung bei Zugang bis Mitte des Geschäftsjahres und danach - wurde, solange zulässig, gemäß EStR 44 Abs. 2 Satz 3 Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben. Auch für handelsrechtliche Zwecke wurde unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts der Wirtschaftlichkeit so verfahren, weil der Sammelposten für das Unternehmen insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.

Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

Vorräte

Vorräte sind nicht vorhanden.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde ggf. durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden von der Mandantin nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Allgemeines

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen bzw. Schulden zu anderen Bilanzpositionen (§ 265 Abs. 3 S. 1 HGB) war im Berichtszeitraum nicht zu vermerken.

Aktivposten
Anlagevermögen

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Umlaufvermögen

Nach § 42 Abs. 3 GmbHG bestanden am Abschlussstichtag kurzfristige Forderungen an Gesellschafter i.H.v. EUR 217,76 aus noch nicht abgerechneten Reisekostenvorschüssen, die bis zum Erstellungstag des Jahresabschlusses bereits ausgeglichen waren.

Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Kontennachweis ersichtlich.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Passivposten
Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil

Der Gewinnvortrag betrug EUR 259.388,01 (Vorjahr EUR 222.544,86).

Ein Sonderposten mit Rücklagenanteil wurde nicht gebildet.

Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 7.816,32

davon entfallen auf:

Steuern EUR 7.816,32

im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) (Vorjahr: keine).

Der Gesamtbetrag aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1a HGB) beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, wurden von der Geschäftsleitung nicht benannt.

Es bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. Für Fahrzeuge bestehen die üblichen Leasingverpflichtungen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, die aber für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige Angaben

Beteiligungen

Das Unternehmen ist nicht mit mindestens 1/5 an anderen Unternehmen beteiligt.

Ergänzende Angaben

Geschäftsführer
Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Nikoleit Gero Unternehmensberater Einzeln
Bezüge

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge kann, da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt, gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet werden.

Beschluss

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 25. Juli 2011 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer/der Geschäftsführung wird Entlastung erteilt.

Ottobrunn, 25.07.2011

gez. Gero Nikoleit

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