Lightspeed GmbHLiquidated

47546 Kalkar, DEU

Master Data

Registry
Register court Kleve HRB 11188
Registered
11/8/2011
Industry
Courier service activitiesRental and leasing of motor vehicles with a maximum weight not exceeding 3,5 tons by car sharingLogistics service activities
Purpose
Die Durchführung von Kurierfahrten und Transportdienstleistungen bis 3,5 t sowie Baudienstleistungen und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen für die keine Genehmigungen erforderlich sind, sowie der Betrieb von Friseursalons

History

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Management

NameRole
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

€25,000
100.00%

Financial Report

Lightspeed GmbH

Kalkar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

INHALTSÜBERSICHT:

ANLAGE I : KURZ-BILANZ PER 31.12.2014

ANLAGE II : ANHANG ZUR KURZ-BILANZ

ANLAGE III : ERGEBNISVERWENDUNGSBESCHLUSS

ANLAGE I

Bilanz

AKTIVA

A. Aufwendungen f. d. Erweiterung des Geschäftsbetriebes € 0,00
B. Anlagevermögen  
I. Immaterielle Vermögensgegenstände € 0,00
II. Sachanlagen € 42.747,00
III. Finanzanlagen € 0,00
C. Umlaufvermögen  
I. Vorräte € 2.734,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände € 44.857,71
III. Wertpapiere € 0,00
IV. Liquide Mittel € 21.219,68
V. Rechnungsabgrenzungsposten € 1.941,44
  € 113.500,23

PASSIVA

 
A. Eigenkapital  
I. Gezeichnetes Stammkapital € 25.000,00
II. ausstehende Einlagen € -12.500,00
III. Verlustvortrag € 15.529,61
IV. Jahresüberschuss € 34.816,86
V. Steuerlicher Ausgleichsposten € -644,00
B. Sonderposten mit Rücklageanteil € 0,00
C. Rückstellungen € 27.665,77
D. Verbindlichkeiten € 23.631,99
E. Rechnungsabgrenzungsposten € 0,00
  € 113.500,23

ANLAGE II

Anhang zur Kurzbilanz per 31.12.2014

(gem. §§ 264, 284 ff.) *)

Lightspeed GmbH

Vorbemerkung:

Bei unserer Gesellschaft handelt es sich um eine "kleine Kapitalgesellschaft" i.S. des § 267 Abs. 1 HGB, weil die gesetzlich aufgestellten zwei Normen im Berichtsjahr - wie auch im Vorjahr - nicht überschritten werden.

Die nachfolgenden Pflichtangaben beschränken sich daher auf die Erfordernisse für "kleine" Kapitalgesellschaften.

I. Jahresabschluß zum 31. Dezember 2014

1. Gliederung

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte gem. der Gliederungsvorschrift des

§ 266 HGB. Eine gegenüber dieser Gliederungsvorschrift bedingte abweichende Gliederung wurde nicht vorgenommen.

*) Anmerkung:

Im Hinblick auf die gem. § 288 HGB postulierten Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden nur die notwendigen Angaben in diesem Anhang aufgezeigt.

2. Bewertung

Die Bewertung erfolgte wie im Vorjahr entsprechend den Bestimmungen des GmbH- und Handelsgesetzes. Eine Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden i.S. des § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB war nicht feststellbar.

3. Abnutzbares Anlagevermögen

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der aufgelaufenen Abschreibungen bewertet. Die bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegten Nutzungsdauern erscheinen angemessen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (unter € 150,00) wurden im Berichtsjahr zu Lasten des Ergebnisses zu 100 % gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG abgeschrieben.

4. Vorräte

Die Vorräte sowie Hilfs- und Betriebsstoffe wurden grundsätzlich mit dem Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt, wobei jeweils das strenge Niederstwertprinzip beachtet wurde.

5. Forderungen

Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bewertet.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind unter Beachtung des Imparitätsprinzips mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

7. Rückstellungen (§ 249 HGB)

Notwendige Rückstellungen i.S.v. § 249 HGB wurden im Berichtszeitraum gebildet.

8. Bewertungswahlrecht

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

II. Geschäftsführung / Beirat

Im Geschäftsjahr 2014 war als Geschäftsführer ununterbrochen tätig:

 

Julia Kathrin Schneider, Reiherstraße 17, 47546 Kalkar

Ein Beirat war seitens der Gesellschafterversammlung nicht berufen worden.

III. Beteiligungen

Beteiligungen i.S.v. § 285 Nr. 11 HGB (s.a. § 287 HGB) von mindestens 20% an anderen Unternehmen bestanden nicht.

IV. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 2.323,83 €.

V. Verbindlichkeiten (lt. § 285 Nr. 1a und 1b HGB)

Gem. § 288 Satz 1 HGB müssen für "kleine" Kapitalgesellschaften folgende Verbindlichkeiten in diesem Anhang gesondert offengelegt bzw. dargestellt werden:

1. § 285 Nr. 1a HGB folgend, beträgt der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren € 0,00.

2. § 285 Nr. 1b HGB folgend, wurde ein Betrag an Verbindlichkeiten in Höhe von € 0,00 durch Sicherheiten abgedeckt.

 

Kalkar, 03. Dezember 2015

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