Lucom GmbH
Elektrokomponenten und Systeme
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.436,00 |
8.843,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.434,00 |
8.841,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.064.512,73 |
1.171.752,20 |
| I.
Vorräte |
678.338,87 |
326.407,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
221.738,68 |
367.334,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
164.435,18 |
478.010,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.791,02 |
19.297,38 |
| Aktiva |
1.094.739,75 |
1.199.892,58 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
680.453,64 |
300.428,33 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Gewinnrücklagen |
274.352,44 |
274.352,44 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
380.025,31 |
|
| B.
Rückstellungen |
136.283,87 |
122.340,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
278.002,24 |
777.124,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
278.002,24 |
777.124,20 |
| Passiva |
1.094.739,75 |
1.199.892,58 |
Anhang
1.
Vorbemerkung
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach dem
Handelsgesetzbuch um eine kleine Kapitalgesellschaft,
nachdem zu den beiden letzten Bilanzstichtagen mindestens
zwei der drei nach § 267 Abs. HGB genannten Merkmalen
nicht überschritten sind.
Eine Prüfung des Jahresabschlusses nach den
§§ 316 ff HGB war deshalb nicht erforderlich.
Soweit erforderlich und zweckmäßig wurden
Vereinfachungsregelungen angewendet oder darauf verzichtet.
2.
Angabe zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma LUCOM GmbH
Elektrokomponente und Systeme wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Der Bilanzzusammenhang ist gewahrt. Die Gliederung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht
den Vorschriften der §§ 266 HGB (Bilanz) und
§ 275 Absatz 1 HGB (Gewinn- und Verlustrechnung nach
dem Umsatzkostenverfahren).
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
ermittelt.
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertung erfolgte
angabengemäss zu den Anschaffungskosten abzüglich
Rabatte und Skonti bzw. zum niedrigeren Teilwert. Der
Geschäftsführer hat versichert, dass
Doppelerfassungen grundsätzlich ausgeschlossen sind,
dass sich alle Posten im wirtschaftlichen Eigentum der GmbH
befinden und dass Kommissionsware fremder Unternehmer nicht
enthalten war.
Angabengemäss sind aus Vorsichtsgründen
Bewertungsabschläge bei nicht leichtgängigen
Waren vorgenommen worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
abzüglich Wertberichtigungen für erkennbare
Einzelrisiken angesetzt.
Forderungen in anderen Währungen wurden zum
entsprechenden Devisenkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden
für Ausgaben im Berichtsjahr gebildet, soweit sie
Aufwand der Folgejahre darstellen.
Das gezeichnete Kapital beträgt DM 51.000,00 (
€ 26.075,89.)
In den anderen Gewinnrücklagen ist der
kumulierte Abzinsungsbetrag € 7.077,33 aus den
Rückstellungen enthalten.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle am
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken.
Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB
wurden für die zum Bilanzstichtag noch nicht
genommenen Überstunden und Urlaubstage gebildet und
für Garantierückstellungen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu
einem Jahr betragen € 278.002,24 (Vorjahr: €
777.124,20).
Währungsschulden waren zum Bilanzstichtag nicht
vorhanden.
3.
Verbindlichkeiten gemäß § 285 Absatz 1
Nr. 1 b HGB
Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
4.
Eventualverbindlichkeit
Eventualverbindlichkeiten aus der Begebung und aus
der Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
sowie aus Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus
Gewährleistungsverträgen oder aus Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen am
Bilanzstichtag nicht.
5.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Zum Geschäftsführer war Herr Jens Hilgner
bestellt.
6.
Angaben nach § 42 Absatz 3 GmbH-Gesetz
Gegen die Gesellschafterin bestand zum Bilanzstichtag
keine Verbindlichkeit (Vorjahr: € 305.263,16).
Weitere Ausleihungen und Forderungen gegenüber
der Gesellschafterin bestanden zum Abschlussstichtag
nicht.
7.
Sonstige Pflichtangaben, Angaben zur Vermittlung eines
besseren Einblicks in die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder. Es liegen keine besonderen Umstände nach
§ 264 Absatz 2 HGB vor, die zusätzliche Angaben
erforderlich machen würden.
Im Jahr 2021 waren durchschnittlich 21 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Fürth, den 18. Januar 2022
gezeichnet Jens Hilgner
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2022 festgestellt.
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