Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 742348
Registered
8/21/2008
Industry
Buying and selling of own non-residential real estateActivities of holding companiesRenting and operating of own or leased non-residential real estate
Purpose
Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der COLONNA GmbH & Co. Immobilien KG, deren Gegenstand derzeit der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Bebauung und Vermietung, insbesondere im Wege des Immobilien-Leasings, sowie ggf. deren anschließende Verwertung, ist. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in § 34 c der Gewerbeordnung aufgeführt sind.

History

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Management

NameRole
Managing Director
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
COLONNA GmbH & Co. Immobilien KG
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

COLONNA GmbH & Co. Immobilien KG
Germany
€50,000
100.00%

Financial Report

COLONNA GmbH

Rutesheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen        
III. Finanzanlagen   1,00   1,00
B. Umlaufvermögen   26.499,74   25.654,07
I. Vorräte        
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände        
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks        
C. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Aktiva   26.500,74   25.655,07

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag   55,07   131,76
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   45,30   -76,69
B. Rückstellungen   650,00   600,00
C. Verbindlichkeiten   750,37   0,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   26.500,74   25.655,07

Anhang

1.

ALLGEMEINE ANGABEN

2.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Colonna GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt.

3.

Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

-. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

a)

Gliederung (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht.

b)

Vorjahreszahlen

Die Betragsangaben für das Vorjahr sind in allen Fällen vergleichbar.

4.

GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

1.

Bilanzierungsmethoden (§ 246 bis § 251 HGB)

2.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 246 Abs. 1 HGB).

3.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet (§ 246 Abs. 2 HGB).

4.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert (§ 247 Abs. 1 HGB).

5.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB).

6.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

7.

Unter der Bilanz zu vermerkende Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen nicht.

8.

Bewertungsmethoden (§ 252 bis § 256 HGB)

9.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

10.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

11.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

12.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB).

5.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

a)

Anlagevermögen

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

b)

Umlaufvermögen

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit gegeben, wurden sie auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben. War ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, so ist auf den beizulegenden Wert bzw. den Marktpreis abgeschrieben worden.

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Aus Geringfügigkeitsgründen wurde auf den Ansatz einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf den Ansatz von Einzelwertberichtigungen verzichtet.

c)

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

d)

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

1.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).

2.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

6.

ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

1.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

2.

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen keine.

7.

SONSTIGE ANGABEN

1.

Geschäftsführer

Vorname Nachname Wohnort ausgeübter Beruf
Jan Bolay Rutesheim Geschäftsführer
Timm Bolay Rutesheim Geschäftsführer

 

Rutesheim, den 30. Juni 2015

Jan Bolay, Geschäftsführer

Timm Bolay, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2015

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