Master Data

Registry
Register court Kleve HRB 5128
Registered
12/16/1981
Industry
Agents involved in the sale of precision, photographic, optical equipment, watches, clocks, precious metal products and jewelleryWholesale of watches and jewelleryRetail sale of watches and jewellery
Purpose
der Handel mit Uhren, Schmuck, Gold- und Silberwaren, sowie Optikartikeln und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Margarete Rebbelmund
since 12/29/2004
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Neukirchen-Vluyn
DEM 42,000
84.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Peter Hubben GmbH

Neukirchen-Vluyn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 33.803,00 40.945,00
I. Sachanlagen 33.803,00 40.945,00
B. Umlaufvermögen 557.939,62 469.359,56
I. Vorräte 162.308,00 160.280,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 101.571,71 59.897,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 294.059,91 249.181,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.250,18 1.559,68
Summe Aktiva 592.992,80 511.864,24

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 407.123,72 348.048,95
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 322.484,36 266.506,14
III. Jahresüberschuss 59.074,77 55.978,22
B. Rückstellungen 16.859,08 9.488,61
C. Verbindlichkeiten 169.010,00 154.326,68
Summe Passiva 592.992,80 511.864,24

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

1. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs- abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410,00 €) wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahres des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Flüssige Mittel wurden zu Nennwerten bewertet.

Als Aktive Rechnungsabgrenzung wurden transitorische Abgrenzungsposten ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen betreffen die bis zum Bilanzstichtag nicht veranlagten Steuern.

3. Betriebsaufspaltung

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:

Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum der Gesellschafterin Margarete Rebbelmund.

Steuerrechtlich besteht deshalb eine sogenannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als sogenanntes Betriebsunternehmen und Frau Rebbelmund als sogenannte Besitzgesellschaft.

Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und Frau Rebbelmund als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner).

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Gliederung und die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Jahresabschluss ersichtlich.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 142.169,08 €

davon entfallen auf:

a) Steuern 20.837,98 €

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 €

c) gegenüber Gesellschaftern 60.816,03 €

Die Aufgliederung und die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten sind aus dem Jahresabschluss ersichtlich.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Rebbelmund Margarete Geschäftsführerin Alleinvertretung
Rebbelmund Peter Geschäftsführer Alleinvertretung

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Gewinnvortrag
322.484,36
Jahresüberschuss
59.074,77
Bilanzgewinn
381.559,13

wie folgt zu verwenden:

Vortrag auf neue Rechnungen 381.559,13

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

 

Neukirchen-Vluyn, den 20. März 2024

Peter Rebbelmund

Auf der Gesellschafterversammlung wurde der nachfolgende Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses gefasst:

Der Jahresüberschuss beträgt 59.074,77 €

Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrages ergibt sich ein Betrag in Höhe von 381.559,13 €, der zu verwenden ist.

Auf neue Rechnung werden 381.559,13 € vorgetragen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.3.2024.

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