Master Data

Registry
Register court Ulm HRB 722068
Registered
3/10/2008
Industry
Media representationAdvertising agenciesComputer consultancy activities
Purpose
Beratung, Betreuung und Unterstützung von Auftraggebern im Bereich Werbung, insbesondere Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen

History

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Management

NameRole
Alexander Fichtner
since 3/10/2008
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Christine Fichtner
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Christine Fichtner
73453 Abtsgmünd
€25,000
100.00%

Financial Report

studio pro media gmbh

Abtsgmünd

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2011 bis zum 29.02.2012

Bilanz auf den 29. Februar 2012

AKTIVA

2011/2012 2010/2011
A. Ausstehende Einlagen   0,00 12.500,00
B. Anlagevermögen      
I. Sachanlagen 55.554,00    
II. Finanzanlagen 0,00 55.554,00 41.799,00
C. Umlaufvermögen      
I. Vorräte 1.000,00    
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 39.924,79    
III. Wertpapiere 0,00    
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 22.642,14 63.566,93 40.793,79
D. Rechnungsabgrenzungsposten   2.969,00 2.409,00
  122.089,93 97.501,79

PASSIVA

     
  2011/2012 2010/2011
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital      
II. Gewinnvortrag      
III. Jahresüberschuss   71.526,99 67.623,03
B. Rücklagen   0,00 0,00
C. Rückstellungen   8.604,88 5.172,87
D. Verbindlichkeiten   41.958,06 24.705,89
  122.089,93 97.501,79

Anhang

I. Allgemeine Angaben, Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen Handelsrechts sowie unter Berücksichtigung ergänzender Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und des GmbH-Gesetzes erstellt. Es waren zudem die Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes zu beachten.

Nach den Größenklassen des § 267 HGB handelt es sich um eine kleine Gesellschaft. Es wurde deshalb großteils, insbesondere bei der Offenlegung, von den für diese Gesellschaften vorgesehenen Erleichterungsvorschriften Gebrauch gemacht. Angaben, die wahlweise in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden dürfen, sind mit Ausnahme der Angabe der meisten Vorjahres-vergleichszahlen im Anhang gemacht worden.

Die Bewertung wurde entsprechend § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Fortführung der Unternehmertätigkeit vorgenommen. Aktiva wurden nicht mit Passiva und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Immaterielle Wirtschaftsgüter waren nicht zu bewerten. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen auf der Basis der voraus-sichtlichen Nutzungsdauern vermindert. Bis zum 28.02.2011 nach steuerlichen Grundsätzen vorgenommene Abschreibungen und Wertansätze wurden entsprechend § 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt. Die in 2011/2012 angeschafften Geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 410,00 Euro wurden voll abgeschrieben. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung mit dem zu erwartenden Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden ebenfalls alle bis zum Abschlusszeitpunkt entstandenen oder bis zur Abschlusserstellung erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden gleichfalls mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge wurden unabhängig von ihren jeweiligen Zahlungszeitpunkten berücksichtigt. Alle im Jahresabschluss gemachten Betrags-angaben lauten auf Euro (€), soweit sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt.

Schon seit dem Geschäftsjahr 2010/2011 wird ausschließlich nach handelsrechtlichen Bestimmungen bilanziert und bewertet. Darüber hinaus fand in 2011/2012 kein grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr statt. Der Bilanzzusammenhang mit dem Vorjahr ist gewahrt.

Die Geschäftsvorfälle des Jahres wurden von der Gesellschaft unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung verbucht. Die dem Abschluss zugrunde liegende Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wurde ebenfalls mittels elektronischer Datenverarbeitung erstellt. Es wurde eine Inventarliste und ein Anlagenverzeichnis erstellt.

II. Zusätzliche Angaben, Unterschrift der Geschäftsleitung

Während des Geschäftsjahres 2011/2012 wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Alexander Fichtner geführt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ihm wurden keine Kredite gewährt. Es wurden auch keine Haftungsverhältnisse für ihn eingegangen.

In 2011/2012 ergaben sich keine wesentlichen Veränderungen bezüglich der Gesellschaft und der Beteiligungsverhältnisse. Die Gesellschafterin hat im Mai 2011 die bis dahin noch ausstehende Einlage vollständig eingezahlt. Für sie wird bei der Gesellschaft ein Verrechnungskonto geführt mit einem Forderungssaldo am Bilanzstichtag.

Auf den Abschlusszeitpunkt wurde ein Lagebericht gemäß § 289 HGB aufgestellt. Die Offenlegungspflichten nach dem HGB werden von der Gesellschaft eingehalten.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine nicht aus der Bilanz ersichtlichen Eventual-verbindlichkeiten oder Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB. Im übrigen ist mit einer Inanspruchnahme aus am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsverhältnissen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung nicht zu rechnen.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt zum Abschlussstichtag 25 646,43 € , der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren und mehr beträgt 0,00 €. Die langfristigen Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte an Sachanlagen gesichert.

Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 2011/2012 beträgt 5 Personen, davon 1 Geschäftsführer, 2 Vollzeitkräfte und 2 Teilzeitkräfte.

Die Ertragsteuern des Jahres 2011/2012 sind in voller Höhe durch das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verursacht.

Gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB ist die Aufstellung des Jahresabschlusses unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses erfolgt. Nach dem Gesellschafterbeschluss vom 30.11.2012 ist das Ergebnis des Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen.

Nachfolgend wird der Jahresabschluss der studio pro media gmbH auf den 29. Februar 2012 gemäß § 245 HGB von deren Geschäftsführer rechtswirksam unterzeichnet.

 

Abtsgmünd, den 30. November 2012

Alexander Fichtner, Geschäftsführer

der studio pro media GmbH

Anlagespiegel

Entwicklung der Buchwerte
Anlageposition Stand 01.03.2011 + Zugang - Abgang Abschreibung Stand 29.02.2012
Mieterbaumaßnahmen 1.822,00   0,00 260,00 1.562,00
Maschinen u. Anlagen 0,00   0,00 0,00 0,00
Fuhrpark 13.141,00 + 33.731,41    
    - 9.791,00 4.819,41 32.262,00
Betriebs- u. Geschäftsausstattung 19.812,00 + 2.369,60 4.805,60 17.376,00
Geringwertige Wirtschaftsgüter (POOL) 7.024,00 + 4.137,55 6.807,55 4.354,00
  41.799,00 + 40.238,56    
    - 9.791,00 16.692,56 55.554,00

Weitere Angaben:

Summe AK/HK bis 01.03.11 Summe AfA bis 29.02.2012
Mieterbaumaßnahmen 2.602,67 1.040,67
Maschinen u. Anlagen 0,00 0,00
Fuhrpark 15.546,22 5.553,13
Betriebs- u. Geschäftsausstattung 25.612,84 10.606,44
Geringwertige Wirtschaftsgüter 13.352,64 13.136,19
  57.114,37 30.336,43

Verbindlichkeitenspiegel

Davon mit einer Restlaufzeit von:
Verbindlichkeiten gesamt bis 1 Jahr 5 J. u. mehr
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 16.311,63 0,00   -
Verbindlichkeiten aus L+L 12.090,81 12.090,81    
Sonstige Verbindlichkeiten 13.555,62 13.555,62   -
  41.958,06 25.646,43 * - **

* Vorjahreswert 18.215,32

** Vorjahreswert 0,00

In den Verbindlichkeiten sind 7.947,08 Verbindlichkeiten aus Steuern, 3.576,16 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit und 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i. S. von § 42 Abs. 3 GmbHG enthalten.

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