Master Data

Registry
Register court München HRB 152798
Registered
6/11/2004
Industry
Publishing of journals and periodicalsPublishing of newspapersBook publishing
Purpose
Herstellung und Vertrieb von und Werbung für Druckerzeugnisse, Bild-, Ton- und Datenträger jeder Art.

History

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Management

NameRole
Managing Director
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Burkhard P. BierschenckMagical Media GmbH
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€58,000
100.00%

Financial Report

BC Publications GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Umlaufvermögen

63651

33231

I. Vorräte

21112

10107

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

41541

21585

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

998

1540

Summe Aktiva

63651

33231



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital


30570

11790

I. Gezeichnetes Kapital

58000

58000

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-27424

-46210

B. Rückstellungen

12755

5716

C. Verbindlichkeiten

20326

15725

Summe Passiva

63651

33231

ANHANG

Allgemeine Angaben

Für die Offenlegung sind gegenüber dem festgestellten Anhang die größenabhängigen Erleichte­rungen gem. § 326 HGB und anderen im HGB niedergelegter Vorschriften beansprucht worden.

Im Jahresabschluß des Berichtsjahres wurden bezogen auf den Jahresabschluß des Vor­jahres keine Ab­weichungen in den angewandten Bewertungs- und Dar­stellungs­me­tho­den, den Ab­schrei­bungs­methoden, der Abschrei­bung auf Gering­wer­tige Wirt­schafts­güter, der Be­wertung von For­de­rungen und Ver­bindlichkeiten, der Ermittlung der An­schaf­fungs- und Her­stellungs­kosten von Anlage- und Umlaufvermögen und der Ent­schei­dung zwischen Ge­samt- und Um­satz­kosten­verfahren vorgenom­men.

Soweit der Jahres­abschluß Bestand­teile von Bedeutung enthält, die dazu führen, daß bei An­wen­dung der Grund­sätze ord­nungsge­mäßer Bilanzierung kein den tatsäch­li­chen Ver­hältnissen entspre­chen­des Bild der Vermögens-, Fi­nanz- und Er­trags­lage vermittelt wird, werden diese in den nach­folgenden Er­läuterungen zum Anhang dargestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundsätzlich wur­den bei der Erstel­lung des Jahresab­schlusses alle han­dels­rechtlichen Bi­lan­zie­rungs- und Bewertungsvor­schriften nach dem Wort­laut der ent­sprechenden ge­setz­lichen Re­gelun­gen be­rücksichtigt. Un­ter­neh­mensspezifi­sche oder andere Gründe, die ein Abwei­chen hiervon er­forder­lich gemacht oder gerechtfertigt hätten, lagen nicht vor.

Hinsichtlich des Anlagevermögens wurden die jeweili­gen Anschaffungs- und Herstel­lungsko­sten, vermindert um planmäßige Ab­schreibungen, akti­viert. So­weit die Wirt­schaftsgüter dem Unter­neh­men bereits im Vorjahr dienten, wur­den die Vorjahreswerte un­verändert übernom­men.

Forderungen und sonstige Vermö­gensgegenstände sind zu Nennwerten, jeweils unter Abzug von Einzelwertbe­richtigungen (im Falle erkennbarer Einzelrisiken) bzw. pauschaler Wertbe­richtigungen be­wertet.

Verbindlichkeiten sind mit den Rück­zahlungsbeträgen angesetzt, Rück­stellungen mit den Werten der bekann­ten oder wahr­scheinlichen Ver­pflichtungen. Soweit aus steuerlichen Grün­den Abzinsun­gen vorzunehmen waren, sind diese nicht in die Bilanz­ansätze eingegan­gen, son­dern in einer Ne­benrech­nung zur Herleitung der Steu­erbilanz erfaßt.

Bilanzpositionen in Fremdwährung wurden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles gebucht. Speziell für die Erstellung des Jahresabschlusses wurden keine Neubewertungen vorgenommen.

Angaben zur Glie­derung

Die Gliederung der Bilanz und der Ge­winn- und Verlust-Rechnung folgt dem Schema in den §§ 266 und 275 HGB. Abweichun­gen vom gesetzli­chen Gliederungs­schema wa­ren nicht er­for­der­lich und wurden nicht vorge­nommen.

Die gem. §§ 266 und 275 HGB auf­geführten Positionen der Bilanz und der GuV sind darge­stellt, wenn im Be­richtsjahr oder im Vorjahr hierfür Werte anzu­setzen waren. Die größen­ab­hängigen Er­leichterungen gem. § 266 Abs. 1 HGB, § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB für kleine und mittelgroße Kapital­gesellschaften wur­den sinn­gemäß in Anspruch genom­men.

Erläuterungen zur Bilanz

Latente Steuern waren nicht auszuweisen.

S onstige Angaben

Anzahl der Arbeitnehmer im Berichtsjahr:

Kaufmännische Mitarbeiter 0

Gewerbliche Mitarbeiter 0

Zum Abschlußstichtag wurde die Geschäftsführung ausgeübt durch

· Herrn Burkhard Bierschenck, München

Ein Aufsichtsrat war zum Abschlußstichtag nicht bestellt.

 

B. Bierschenck

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.11.2012

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