BioProtect
GmbH
Sarstedt
(vormals: Laatzen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.999,00 |
12.117,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.998,00 |
12.116,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
509.267,42 |
505.296,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
449.346,32 |
414.968,35 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
59.921,10 |
90.328,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
539,72 |
225,00 |
| Aktiva |
519.806,14 |
517.638,46 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
329.387,99 |
369.261,49 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
304.387,99 |
344.261,49 |
| davon
Gewinnvortrag |
344.261,49 |
353.944,83 |
| B.
Rückstellungen |
91.550,00 |
84.050,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
98.868,15 |
64.326,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
98.868,15 |
64.326,97 |
| Passiva |
519.806,14 |
517.638,46 |
Anhang
zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.
Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
der
BioProtect GmbH, Laatzen
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die BioProtect GmbH mit Sitz in Laatzen ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer
HRB 203875 eingetragen.
Die Geschäftsanschrift der Gesellschaft ist sei
dem 1. September 2023 Am Boksberg 2, 31157 Sarstedt. Dort
befinden sich auch die Büroräume.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter
Anwendung der Vorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der
für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-
und Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB)
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Sie hat größenabhängige
Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
teilweise in Anspruch genommen.
Soweit ein Wahlrecht für die Darstellung
gesetzlich bestimmter Sachverhalte in der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang besteht,
erfolgen die Angaben teilweise im Anhang.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Die Gesellschaft hat von der Vorschrift des §
264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die
Erstellung eines Lageberichts verzichtet.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und die Sachanlagen sind zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet.
Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Negative Wertänderungen, die bis
zur
Bilanzaufstellung bekannt werden, wurden durch
entsprechende Abschreibungen berücksichtigt.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind
grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Bei Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Eine Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko wurde - wie im Vorjahr - nicht gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen gem. § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Es bestehen keine
Forderungen deren Laufzeit größer als ein
Jahr ist.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
in Höhe von EUR 344.770,35 (Vorjahr: EUR 327.285,24).
Unter Bezug auf die Vorschrift des § 274a Nr. 1
HGB wurde auf die Erstellung eines
Anlagengitters verzichtet.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von EUR 31.963,48 (Vorjahr: EUR
0,00).
4.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 268 Abs. 7
i.V.m. § 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Aus langfristigen Verträgen (insbesondere Miet-
und Leasingverträge) ergeben sich folgende
Verpflichtungen:
Fällig in weniger als einem Jahr: EUR 116.003,98
Fällig in zwei bis fünf Jahren: EUR
130.364,98
Fällig in über fünf Jahren: EUR 0,00
Im Geschäftsjahr wurden 18 Mitarbeiter
beschäftigt. Alle Mitarbeiter waren Angestellte.
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2023: Hervé Mangonaux, Kaufmann,
Hockenheim
sonstige Berichtsbestandteile
Hervé Mangonaux
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde
am 06.05.2024 festgestellt.
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