Herr MaklerGmbH
Same addressActivities of real estate agencies relating to non-residential real estate
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Christian Kahle since 6/24/2016 | Managing Director |
Ulrike Katherina Batek since 6/24/2016 | Managing Director |
Dan Batek since 6/24/2016 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 49.00% | |
| 49.00% |
Company ownership and partner structure
3 shareholders
GmbH structure
2 of 3 shown
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Kahle GmbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2022I. Allgemeine Angaben1. Grundlagen der RechnungslegungDie Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Wertansätze in der Vorjahresbilanz der Firma zum 31.12.2021 wurden unverändert als Bilanzvorträge auf neue Rechnung übernommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. 3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBeim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. II. Erläuterungen zur Bilanz1. AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem als Anlage zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Im elektronisch offen gelegten Jahresabschluss ist der Anlagenspiegel nicht enthalten. 2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Restlaufzeiten der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:
3. Gezeichnetes Kapital und BilanzgewinnGezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Bilanzverlust In der Position Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von 300.762,08 EUR enthalten. 4. PensionsrückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei sind folgende grundlegende Annahmen in die Berechnung eingeflossen:
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
5. Laufzeiten der VerbindlichkeitenDie Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich gemäß § 268 Abs. 5 HGB wie folgt dar:
6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternGemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen gegenüber den Gesellschaftern folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
7. HaftungsverhältnisseHaftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. 8. Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestanden gemäß § 285 Abs. 3a HGB sonstige finanzielle Verpflichtungen wie folgt:
III. Sonstige Angaben1. GeschäftsführungWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei: Frau Ulrike Batek, Nürnberg alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin Herrn Dan Batek, Nürnberg alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer Herrn Christian Kahle, Nürnberg alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer. 2. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag mit dem Verlustvortrag zu verrechnen und als Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Feststellung des JahresabschlussesDer vorliegende Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 30.04.2024 festgestellt. 4. Weitere AngabenDie Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Nürnberg, den 30.04.2024 gez. Ulrike Batek gez. Dan Batek gez. Christian Kahle Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.4.2024. |
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