BWI - Reichenbach GmbH
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Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Imelda Fiedler | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
GEFIE Apparatebau GmbHReichenbachJahresabschluss zum 31. Dezember 2006BILANZ zum 31. Dezember 2006AKTIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussSoweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. I. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer werden bei Software fünf Jahre zugrunde gelegt. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden überwiegend degressiv im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Auf die lineare Methode wird übergegangen, sobald sie zu höheren Abschreibungsbeträgen im Geschäftsjahr führt. Auf Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird die Jahresabschreibung zeitanteilig verrechnet. Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG (volle Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagenspiegel fünf Jahre fortgeführt und dann als Abgang ausgewiesen. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. II. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die steuerlich aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. III. Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und Ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. IV. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. C. Angaben zu Posten der BilanzI. Angaben zur Passivseite 1. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 21.523,36 (Vj. 9.657,42), von mehr als 5 Jahren betragen EUR 0,00 (Vj. 0,00) D. Angaben zu Posten der Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in den Vorjahren - nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. E. Sonstige AngabenI. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Zum Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres bestellt:
Die Geschäftsführerin ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Der Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. II. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Es handelt sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von maximal 253.089,48 EUR, welche für Karl-Heinz Fiedler gegenüber der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen abgegeben wurde. III. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Abschlussstichtag nicht.
Reichenbach, den 11. Juni 2007 Imelda Fiedler |
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