Stabillo
GmbH
Kraiburg a.
Inn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
7.185,35 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.185,35 |
0,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
1.024,97 |
6.435,57 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33,67 |
316,69 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
991,30 |
6.118,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
20.710,32 |
18.935,57 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.500,52 |
18.340,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
6.659,63 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.839,85 |
6.659,63 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.709,80 |
95,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.709,80 |
95,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
20.710,32 |
18.935,57 |
Anhang zum
Geschäftsjahr 2010
Stabillo
GMBH
A. Allgemeines
Die Gesellschaft wurde mit notarieller Urkunde Nr. 1
1288 Notar Dr. Andreas Nachreiner Mühldorf, am
26.08.2009 gegründet. Das Stammkapital hat €
25000,00 betragen.
Die Gesellschaft ist unter HRB 19419 beim Amtsgericht
Traunstein- Registergericht eingetragen.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Die Stabillo GmbH hat den Jahresabschluss nach
den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Abschreibungen
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear verrechnet.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden
die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
übrige Forderungen werden zum Nennkapital angesetzt.
Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer
Herrn Plötz Thomas
geführt.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Vorschüsse oder Kredite an die
Geschäftsführung wurden nicht gewährt.
Anteile an anderen Unternehmen (Anteil mehr als 1/5)
besitzt die Stabillo GmbH nicht.
Ein abschreibungsfähiger Geschäfts- oder
Firmenwert besteht nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.02.2012 festgestellt.
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