ADxpert
Medienagentur GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.599,00 |
4.465,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
100,00 |
233,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.499,00 |
4.232,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.217,33 |
27.650,69 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.193,95 |
5.324,06 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.023,38 |
22.326,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
787,50 |
787,50 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
49.010,57 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
66.614,40 |
32.903,19 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
3.586,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
21.413,44 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
52.597,13 |
21.413,44 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
49.010,57 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.385,00 |
1.930,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
64.229,40 |
27.386,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
66.614,40 |
32.903,19 |
Anhang
ADxpert Medienagentur GmbH
München
_______________________________
ANHANG GEMÄSS § 264 HGB ZUM JAHRESABSCHLUSS
ZUM 31.12.
2010
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung des
Bilanzrichtlinienmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Gliederung der Bilanz liegt
die Vorschrift des § 266 HGB zugrunde. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
Die Bewertung erfolgt nach den
Bewertungsgrundsätzen des HGB sowie den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden wurden unverändert bzw. unter
Berücksichtigung des BilMoG beibehalten. Die
Vorjahreswerte wurden gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz
2 EGHGB nicht angepasst.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Immateriellen Vermögensgegenstände
sowie das Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände und auf
Sachanlagevermögen erfolgen entsprechend der
Nutzungsdauer linear pro rata temporis mit Sätzen
zwischen 20 % und 44 %. Der Sammelposten für
geringwertige Wirtschaftsgüter wurde wegen der
untergeordneten Bedeutung auch weiterhin in die
Handelsbilanz übernommen.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
sowie Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Rückstellungen wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
II.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens kann dem beigefügten
Anlagespiegel entnommen werden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Es besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag. Die drohende Überschuldung ist teilweise
durch eine Rangrücktrittserklärung des
Gesellschafters sowie einer positiven
Fortführungsprognose abgewendet.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Abgaben
an die Künstlersozialkasse, Buchführungskosten
sowie Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses
mit Steuererklärungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert. Mit Ausnahme der
Darlehensverbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter
haben sie eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
III.
Geschäftsführung
Zum alleinigen Geschäftsführer ist Herr
Reiner Even, München, bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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