Comron
GmbH
Puchheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.281,00 |
3.884,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
582,00 |
2.066,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.699,00 |
1.818,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
99.134,30 |
97.656,73 |
| I.
Vorräte |
25.025,35 |
28.424,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
74.108,95 |
69.232,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.151,39 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.812,59 |
1.616,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
52.430,23 |
43.383,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
155.658,12 |
146.540,44 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
68.383,71 |
52.883,81 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.046,52 |
15.499,90 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
52.430,23 |
43.383,71 |
| B.
Rückstellungen |
15.905,10 |
6.364,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
139.753,02 |
140.176,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
112.712,89 |
115.176,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
155.658,12 |
146.540,44 |
Anhang zum Jahresabschluss 2010
Comron GmbH, Zeppelinstraße 4, 82178 Puchheim
A. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Comron GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden
Angaben im Anhang und nicht der Bilanz oder Gewinn- oder
Verlustrechnung gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt und ist voll einbezahlt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
62.887,60
Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0,00 Euro
|
Ausschüttungssperre
Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein
Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine
Forderungen und Verbindlichkeiten.
E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Günther Walch, Dipl.-Ing. (FH), Olching
Bilanzielle Überschuldung und deren Beseitigung
Die Gesellschaft ist am 31.12.2010 bilanziell
überschuldet. Eine wirtschaftliche Überschuldung
der Gesellschaft i S. d. § 19 InsO liegt nicht vor, da
die Fortführung des Unternehmens nach den
Umständen entsprechend wahrscheinlich ist.
Gläubiger sind mit Ihren Ansprüchen gegen
die Gesellschaft aus eigenen Forderungen sowie mit
möglichen Regressansprüchen aus persönlichen
Inanspruchnahme für die Bankverbindlichkeiten der
Gesellschaft in der Gestalt zurückgetreten, dass alle
Forderungen anderer Gläubiger vorrangig zu befriedigen
sind. Qualifizierte Rangrücktrittserklärungen der
Gläubiger liegen vor. Die Verbindlichkeiten
gegenüber anderen Gläubigern sind durch das
Vermögen gedeckt.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Ort Datum Unterschrift
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2011 festgestellt.
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