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Register court Königstein HRB 9984
Previous
software & benefit GmbHMLT Compliance Solutions GmbH
Registered
4/10/2001
Industry
Computer consultancy activitiesBusiness and other management consultancy activitiesOther information technology and computer service activities
Purpose
Strategieberatung und die Erbringung von Dienstleistungen für Dritte, auch für Aufgabenstellungen in den Bereichen Governance und verhaltensbedingtes Risikomanagement einschließlich gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der jeweiligen Beratungsinhalte sowie die Erbringung von Beratungsleistungen einschließlich der Entwicklung von Algorithmen und Software mit Spezialisierung auf effiziente Rechenverfahren sowie der Import und Export von Waren jeder Art, soweit hierfür nicht eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist.

History

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Management

NameRole
Dennis Dr. Luxen
since 10/22/2018
Managing Director
Harald Luxen
since 10/22/2018
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
LEYTRON ADVISORS GmbHSelf-held cycle
100.00%

Financial Report

LEYTRON ADVISORS GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 104.060,00 115.058,23
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 82.366,26 90.709,35
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.693,74 24.348,88
Summe Aktiva 104.061,00 115.059,23

Passiva

   
  31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 11.713,32 13.450,01
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 11.549,99 12.104,87
III. Jahresfehlbetrag 1.736,69 -554,88
B. Rückstellungen 1.200,00 1.200,00
C. Verbindlichkeiten 91.147,68 100.409,22
Summe Passiva 104.061,00 115.059,23

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Ein Jahresabschluss der Leytron Advisors GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

- Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten

- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

- Aufgliederung und Erläuterung zur Bilanz

- Sonstige Angaben

II. Gliederung und Darstellung

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden diese Posten im Anhang dargestellt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Bis zum Bilanzstichtag wurde kein Sachanlagevermögen erworben.

Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bis zum Bilanzstichtag waren kein Abschreibungen des Anlagevermögens zu verbuchen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer betrug durchschnittlich 3 Jahre.

Abschreibungen aufgrund ausschließlich steuerrechtlicher Vorschriften wurden aktivisch von den jeweiligen Bilanzposten abgesetzt.

Bis zum Bilanzstichtag wurde kein Finanzanlagevermögen erworben.

Umlaufvermögen

Am Bilanzstichtag waren keine in Auftrag befindliche Aufträge zu bilanzieren.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden bis zu Bilanzstichtag nicht erworben.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro.

Sonderposten mit Rücklageanteil

Im laufenden Geschäftsjahr wurde keine Investitionszulage gebildet.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e) EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug bzw. es sich um verzinsliche Verbindlichkeiten, Anzahlungen oder Vorausleistungen handelte.

In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten.

In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten enthalten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag lagen Angaben gemäß keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten vor.

IV. Sonstige Angaben

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen nicht.

Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 91.147,68.

Zugunsten der Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

An Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt.

Die Gesellschafterin beabsichtigt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.736,69 auf neue Rechnung vorzutragen.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

Herrn Harald Luxen

Herrn Dr. Dennis Luxen

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Frankfurt am Main, den 09. Jul. 2018

Harald Luxen

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.7.2018.

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