Master Data

Registry
Register court Steinfurt HRB 5781
Registered
4/27/2000
Industry
Wholesale of audio and video equipmentWholesale of electrical household appliancesRetail sale of audio and video equipment
Purpose
Groß- und Einzelhandel mit elektrischen Geräten aller Art, insbesondere mit Produkten aus dem Medienbereich der Unterhaltungselektronik, Telekommunikation, TV, HiFi, PC-Betriebssysteme

History

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Management

NameRole
Paul Hölzer
since 6/29/2004
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Ibbenbüren
€25,000
100.00%

Financial Report

Mac Media Handels GmbH

Ibbenbüren

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.708,08 1.913,62
I. Sachanlagen 831,00 1.095,00
II. Finanzanlagen 877,08 818,62
B. Umlaufvermögen 184.188,65 155.603,65
I. Vorräte 140.795,46 116.049,02
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 39.326,91 32.910,32
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.066,28 6.644,31
Bilanzsumme, Summe Aktiva 185.896,73 157.517,27

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 31.594,67 21.594,40
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -2.217,70 -2.217,70
2. eingefordertes Kapital 22.782,30 22.782,30
II. Kapitalrücklage 20.000,00 20.000,00
III. Bilanzverlust 11.187,63 21.187,90
B. Rückstellungen 4.400,00 5.100,00
C. Verbindlichkeiten 149.902,06 130.822,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 185.896,73 157.517,27

Anhang


 
I.    Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages erstellt.
 
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Abs. 1 HGB und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses von den Erleichterungen gemäß § 326 HGB Gebrauch gemacht. 

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung fand.

Die maßgeblichen Grundsätze der Jahresabschlusserstellung zum Bilanzansatz, -ausweis oder -gliederung sind im Vergleich zum Vorjahr eingehalten worden. In der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung wurde zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang vorgenommen werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Änderungen haben sich aufgrund der erstmaligen Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nicht ergeben.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dieser Annahme stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände des materiellen Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegegangen. Die Vermögensgegenstände wurden nach der linearen Methode abgeschrieben.

Für nach dem 1. Januar 2008 und bis zum 31. Dezember 2009 angeschaffte selbständig nutzbare und bewertbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten zwischen 410,00 € und 1.000,00 € wurde ein gesonderter Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird analog der steuerrechtlichen Regelung im Wirtschaftsjahr der Bildung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Die Vorräte wurden gemäß § 255 HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertungsgrundsätze des strengen Niederstwertprinzips wurden dabei beachtet. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. 

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Risiken durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Jahresabschlusserstellung bekannt gewordenen ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 

III.  Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände im Geschäftsjahr 2010 ist im Anlagenspiegel dargestellt worden.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Zum Abschlussstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen über 4.070.04 €. 

IV. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch folgenden Geschäftsführer:

Paul Hölzer, Ibbenbüren
 
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der im Berichtsjahr gezahlten Geschäftsführungsgehälter wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2011 festgestellt.

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