Stella Vierte UG (haftungsbeschränkt)
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Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Abuzer Colak since 2/6/2006 | Managing Director |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Colak GmbHUrmitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
der Colak GmbH
A. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung Registerdaten zum Unternehmen, Gliederung, Vorjahresbeträge Der Jahresabschluss der Colak GmbH, Urmitz (Amtsgericht Koblenz, HRB 13808) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen zwei und 14 Jahren) angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden i. H. der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) werden im Zugangszeitpunkt sofort vollständig abgeschrieben. Die GWG-Grenze für die Erfassungspflicht wird dabei beachtet. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen, bilanziert. Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver Saldo wird in der Bilanz gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden zum notwendigen Erfüllungsbetrag bilanziert. Dazu wird der notwendige Verpflichtungsumfang unter Berücksichtigung von Lohn- und Gehaltstrends nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und auf den Bilanzstichtag abgezinst. Für die Abzinsung wird auf die tatsächlichen Laufzeitbänder abgestellt. Als Abzinsungsfaktor wurde der dazu von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,78 % angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden i. H. des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen i. H. der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Latente Steuern gemäß § 274 HGB werden nicht gebildet. B. Weitere Angaben zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen Gesellschafter Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten einen Betrag über EUR 27.278,97 aus Forderungen gegen Gesellschafter. Es handelt sich dabei um eine kurzfristige Ausleihung. Es bestehen Forderungen über EUR 6.016.375,93 (Vorjahr: 6.189.239,68) mit einer Restlaufzeit größer als einem Jahr. 2. Rückstellungen für Pen sionen und ähnliche Verpflichtungen Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolg eine Saldierung der Pensionsverpflichtung mit Wertpapieren des Anlagevermögens. Der Posten wird wie folgt erläutert:
Aus der verpflichteten Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn statt sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag i. H. von EUR 46.721. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.
3.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr beträgt 392 T€ (Vorjahr: 2.848 T€).Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer als einem Jahr beträgt 1.165 T€ (Vorjahr: 1.267 T€) Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten solche gegenüber Gesellschaftern über EUR 171,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Keine der bilanzierten Verbindlichkeiten sind, analog des Vorjahres, durch Grundpfandrechte besichert. C. Sonstige Angaben 1. Anzahl der Mitarbeiter Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 22 Arbeitnehmer (Vorjahr: 23 Arbeitnehmer) beschäftigt. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB betrugen 489 T € (Vorjahr: 644 T€).
Urmitz, den 20. Mai 2024 gez. Abuzer Colak, Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. Mai 2024 |
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