Manufacture of metal forming machinery
AVANCIS GmbH
Solarstraße 3, 04860 Torgau, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Thomas Dr. Dalibor since 5/28/2025 | Managing Director |
Yanfei Gao since 5/28/2025 | Procura |
Jie Dr. Chen since 8/10/2021 | Procura |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
CNBM Research Institute for Advanced Glass Materials Group Co., Ltd. | 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
AVANCIS GmbHTorgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Organisation und Geschäftsmodell AVANCIS ist ein weltweit agierender Dünnschicht-Photovoltaik-Module Hersteller sowie Technologieanbieter mit internationaler Technologieführerschaft. AVANCIS GmbH mit Sitz in Solarstraße 3, 04860 Torgau, hat einen weiteren Standort in Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München. Die Schwerpunkte der Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft bestehen in der Forschung und Entwicklung der Photovoltaik-Technologie, insbesondere Dünnschicht Photovoltaik Technologie, die Produktion und der Vertrieb von Photovoltaik-Modulen, Vertrieb sowie Installation und Errichtungen von Photovoltaikanlagen sowie Planung, betriebsbereite Erstellung von Maschinen und Anlagen. 1.2 Forschung und Entwicklung AVANCIS übernimmt Forschungsaufgaben für die Weiterentwicklung der CIGS Dünnschicht Photovoltaik Technologie sowie Produktentwicklung. In der Pilotlinie am Standort München wurden die Entwicklungsaktivitäten für höhere Wirkungsgrade und bessere Erträge fortgesetzt. Neue Prozesse und Materialien wurden zur Steigerung des Spitzenwirkungsgrades eingesetzt. Die Effizienz der Single Junction CIGS Technologie wurde in 2023 weiterentwickelt und hat die 20 % Wirkungsgrad-Grenze für CIGS-Dünnschichtmodule der Größe 30 cm x 30 cm überschritten. Mit einem extern zertifizierten Wirkungsgrad von 20,3 % wurde der eigene Weltrekord auf diesem Modulformat um weitere 0,5 Prozentpunkte verbessert. Das Überschreiten der 20 % Wirkungsgrad-Grenze bedeutet einen weiteren Meilenstein für die CIGS-Technologie sowie für die kosteneffiziente Dünnschicht-Technologie im Allgemeinen und eröffnet weitere Perspektiven für den Einsatz gebäudeintegrierter Photovoltaik-Anlagen in der modernen Architektur bzw. beim nachhaltigen Bauen. Im Hinblick auf die mittelfristige weitere Steigerung der Dünnschicht-Modulwirkungsgrade wurden die Arbeiten zur Entwicklung von CIGS-basierten Tandemtechnologien in der Pilotlinie am Standort München fortgeführt. Für ein Tandem-Minimodul wurde in der pseudo-4T Tandem-Konfiguration mit einem Wirkungsgrad von 20,4 % ein höherer Wirkungsgrad als für die Single Junction Module erreicht. Die durch AVANCIS entwickelten Photovoltaik-Module sind insbesondere für den Einsatz in Fassadenaufbauten geeignet und in ihrem Design dementsprechend optimiert. Die besondere Ästhetik der "SKALA"-Module überzeugt Architekten, Bauherren und Investoren vor allem durch die Farbhomogenität der Glaspaneele, deren Blendfreiheit, der Farbvielfalt und der dynamischen Farbeindrücke. Die BIPV-Module von AVANCIS (BIPV= Building-integrated Photovoltaics, dt. gebäudeintegrierte Photovoltaik) dienen dem Witterungsschutz in vorgehängten hinterbelüfteten Fassaden und ersetzen so konventionelle, passive Fassadenmaterialien. Die Energieerzeugung findet an dem Ort des Energieverbrauchs statt, an den Gebäuden, in den Städten, wo Flächenpotenziale zu selten vollständig ausgeschöpft werden und leistet damit einen Beitrag zur Dekarbonisierung. Die Module verfügen über eine bauaufsichtliche Zulassung, je nach Produkttyp kann SKALA bei Beanspruchbarkeiten von bis zu 6 kN/m 2 eingesetzt werden, wodurch auch Fassaden im Hochhausbereich realisiert werden können. Weiterhin sind Größenanpassungen des Moduls möglich, was Kundinnen und Kunden ein breites Spektrum der Einbaumöglichkeiten ermöglicht. Die Glas-Glas-Module, welche von der Zellproduktion bis Modulfertigung in Deutschland gefertigt werden, entsprechen höchsten Qualitätsanforderungen. Der Aufbau ist auf eine hohe Robustheit gegenüber Witterungseinflüssen ausgelegt. Der Bekanntheitsgrad der Marke SKALA konnte durch Realisierung verschiedener BIPV-Projekte europaweit deutlich gesteigert werden. Besonders hervorzuheben ist, dass AVANCIS SKALA dabei nicht nur als Produkt betrachtet, sondern darüber hinaus auch als BIPV-Systemanbieter auftritt. Serviceleistungen, die über den reinen Produktcharakter im Vertrieb hinausreichen und eine feste Kundenbindung sowie eine höhere Wertschöpfung als Ziel verfolgen, wie eine interne BIPV-Beratung, Analysen zur technischen Machbarkeit, bis hin zur Projektbegleitung und Umsetzung, wurden geprägt. Im Wettbewerb mit anderen BIPV-Anbieter belegt AVANCIS das hochwertige Premium Segment, welches sich durch besonders robuste, langlebige, effiziente und ästhetisch anspruchsvolle Module und individuelle Systemlösung auszeichnet. 1.3 Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 209 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 256). Zum Jahresende betrug die Mitarbeiteranzahl 200 (Vorjahr: 259). Der niedrigeren Mitarbeiteranzahl lagen die Umsetzungen von Kosteneffizienzmaßnahmen sowie der damit verbundene Personalabbau, insbesondere im Bereich der Produktion zugrunde. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Markt- und Wettbewerbsumfeld Der BIPV-Markt in Europa ist weiterhin geprägt von einer Aufbruchstimmung. Einige europäische Länder wie die Schweiz und Italien setzen in großer Vielzahl Projekte um, die PV-Module als Bestandteil der Gebäudehülle verstehen. In Deutschland ist ein vielseitiges Interesse zu spüren, getrieben durch vor allem politische Maßnahmen, die einen beschleunigten Ausbau der BIPV-Struktur fördern. Kontroversen, was die rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit dem neuartigen Baumaterial betreffen, hindern aber eine dynamischere Projektrealisierung. Die wachsende Anzahl von Einrichtungen, die auch herstellerunabhängig Beratungen von Architekten, Bauplanerinnen oder Bauherren unternehmen, wird als positiv wahrgenommen. Auch die fortschreitende Einbindung der Thematik in die Lehre und Ausbildung in verschiedenen Universitäten und Hochschulen ist positiv hervorzuheben. Das Marktwachstum ist international positiv, was mit dem weltweiten Interesse der dezentralen Energieerzeugung vor allem im urbanen Umfeld zu erklären ist. Die Vertriebsstruktur der AVANCIS GmbH mit besonderem Fokus auf eine gesamtheitliche BIPV-Lösung inklusive Systemintegration wird nicht nur in Deutschland, sondern weltweit als Vorteil angesehen, wobei auf internationaler Ebene geschulte Vertriebspartner lokale Netzwerke aufbauen. Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2023 gekennzeichnet durch eine moderate Wirtschaftsschrumpfung. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Für 2024 wird von allen Institutionen eine Stagnation erwartet (DIW 0,0 %, IfW +0,1 %). Der Internationale Währungsfonds erwartet eine Wachstumsrate für die Weltwirtschaft im Jahr 2024 von +3,1 %. Die Entwicklung ist maßgeblich davon beeinflusst, ob es gelingt die durch globale Krisen ausgelösten Störungen in den weltweiten Lieferketten wieder zu beseitigen und die Kostenspirale, besonders bei Energie und Rohstoffpreisen zu begrenzen. Sollte es hierbei zu weiteren Störungen kommen, so besteht ein deutliches Risiko, dass sich die Aussichten erneut verschlechtern. Die geplanten Umsatzerlöse konnten im Geschäftsjahr 2023 nicht erzielt werden. Der Umsatz aus dem Modulgeschäft bleibt mit 3,9 Mio. € zu geplanten 6,4 Mio. € unter den Erwartungen. Deutlich stärker gingen die Umsätze aus dem Transfer unserer R&D-Leistungen zurück. Ausgehend von einem geplanten Umsatz aus R&D-Aufträge in Höhe von 26,9 Mio. € konnte ein Umsatz von 11,9 Mio. € erzielt werden. Das geplante Equipment Geschäft konnte mit einem Umsatz von 3,5 Mio. € realisiert werden. Unsere Serviceleistungen für unsere chinesischen Fabriken blieben mit 0,5 Mio. € zu einem geplanten Umsatz von 2,3 Mio. € hinter den Erwartungen zurück. Eine fortwährend strikte Kostenkontrolle sowie die Reduzierung des Personalaufwands konnte ein negatives Jahresergebnis von minus 11,0 Mio. € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von 8,7 Mio. €) nicht verhindern. Das negative Jahresergebnis ist vor allem auf einen erheblichen Rückgang der Umsatzerlöse aus R&D-Aufträgen und einem Anstieg von Materialaufwand im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Die BIPV Modulverkaufsumsätze konnte nicht wie geplant deutlich verbessert werden. Hauptgrund ist hier die Verschiebung und teilweise Stornierung der erwarteten BIPV-Projekte aufgrund von Verzögerungen bei Bauprojekten sowie die generelle Abschwächung der Baukonjunktur in 2023. Ein weiterer Grund ist die Konkurrenz mit anderen BIPV Herstellern aufgrund des massiven Preissturzes von kristallinen Silizium-Photovoltaik-Modulen in 2023. 2.2 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Der Jahresabschluss der AVANCIS ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. 2.2.1 Ertragslage
• Die AVANCIS konnte im Jahr 2023 einen Umsatz von 19,7 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr i. H. v. 26,3 Mio. € erzielen. • Die gestiegenen Materialaufwendungen (2023: 9,2 Mio. €; 2022: 7,4 Mio. €) resultieren unter anderem aus dem höheren Verbrauch von Glas und Chemikalien sowie dem Zuwachs der sonstigen Dienstleistungen (2023: 2,3 Mio. €; 2022: 1,3 Mio. €). • Die sinkenden Personalaufwendungen von 4,0 Mio. € sind auf die vorgenommenen Restrukturierungsmaßnahmen mit dem Abbau von Personal sowie deren Folgen zurückzuführen. • Die sinkenden Abschreibungen von 0,7 Mio. € resultieren aus geringeren Abschreibungen für Sachanlagen in Höhe von 0,6 Mio. €. • Der Jahresfehlbetrag beträgt 11,0 Mio. € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i. H. v. 8,7 Mio. €). 2.2.2 Finanzlage
Im Geschäftsjahr 2023 entwickelte sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -5.057 TEUR (Vorjahr: -11.130 TEUR), aus der Investitionstätigkeit -744 TEUR (Vorjahr: -807 TEUR) und aus der Finanzierungstätigkeit 1.242 TEUR (Vorjahr: 7.859 TEUR). Die Liquiditätsbedarf der Gesellschaft wird im internen Berichtswesen regelmäßig überprüft. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gegeben. 2.2.3 Vermögenslage
• Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr stark gesunken (2023: 96 TEUR; 2022: 450 TEUR). Die Verbundforderungen sanken um 6,8 Mio. €, was aus unseren R&D-Verträgen resultiert. • Im Jahr 2023 sank das Eigenkapital gegenüber dem Vorjahr von 13,8 Mio. € auf 2,8 Mio. €, was in dem Jahresfehlbetrag in Höhe von 11,0 Mio. € begründet ist. 3. Chancen- und Risikobericht 3.1 Risikomanagement Das Risikomanagement im Unternehmen hat das Ziel, Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und Schaden abzuwenden oder zu minimieren. Die zentrale Verantwortung für die Risikoüberwachung übernimmt die Geschäftsleitung. Die dezentrale Risikoüberwachung übernehmen die Bereichsleiter und Führungskräfte. Organisatorisch werden Freigabeberechtigungen im Unternehmen durch eine Freigaberichtlinie sowie Unterschriftenreglungen geregelt. Das Risikomanagement im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wird hauptsächlich durch die Verwendung eines ERP-Systems umgesetzt. Als ERP-System hat die AVANCIS SAP R3 mit den Modulen Produktion, Materialwirtschaft, Logistik, Qualitätsmanagement, Vertrieb und Rechnungswesen mit den Teilmodulen Finance, Controlling, Investitionsmanagement im Einsatz. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem bezieht sich auf das ordnungsgemäße Führen und Aufbewahren von Büchern, einschließlich elektronischer Ablage und ermöglicht einerseits die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und anderseits wird die Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sichergestellt. Das Vier-Augen-Prinzip sowie die in Geschäftsgrundsätzen festgeschriebenen Kriterien werden durch eine SAP geführte Freigabestrategie gesichert. Die Steuerung der Gesellschaft erfolgt im Wesentlichen über die Entwicklung der Umsatzerlöse und des Jahresergebnisses und stellen die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren dar. Auch nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, wie die Erfassung der Kundenzufriedenheit und der Liefertreue werden bei AVANCIS mit hoher Priorität verfolgt. Einen hohen Stellenwert haben natürlich die Aktivitäten zum Umwelt- und Klimaschutz, was sich in einem aktiv gelebten und tief ausgeprägten Energiemanagement widerspiegelt. Das Lastverhalten jeder einzelnen Anlage wird tagaktuell ausgewertet und unterliegt einem stetigen Optimierungsprozess. Die Mitarbeiterzufriedenheit, die Qualifizierung unserer Mitarbeiter sowie die Verfolgung der Fluktuationsrate sind Indikatoren aus dem Bereich Personal. Für beide Standorte, München und Torgau, ist das integrierte Managementsystem für die Bereiche Qualität, Energie und Arbeitssicherheit gemäß den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 / DIN EN ISO 45001:2018 / DIN EN ISO 50001:2018 kontinuierlich ausgebaut worden. Die Konformität mit allen drei ISO-Normen wurde von einem externen, akkreditierten Dienstleister zertifiziert. AVANCIS schult die Mitarbeiter zu Prozessen, Produkten und Sicherheit im Arbeitsumfeld und führt externe und interne Audits durch. 3.2 Chancen und Risiken 3.2.1 Photovoltaik-Boom als Chance und Risiken Photovoltaik ist eine der Schlüsseltechnologien für Dekarbonisierung der Energieversorgung in Europa. Laut Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) in Berlin wurden in 2023 mehr als eine Million neue Anlagen installiert. Anteilig gehen diese neu installierten Anlagen zu etwa 50 % (7 GW) auf Anlagen auf Wohnhausdächern, zu 31 % (ca. 4,3 GW) auf Freiflächen und zu etwa 18 % (2,5 GW) auf Gewerbe- und Industriedächer zurück. Das verbleibende Prozent dieser Statistik, also 0,2 GW wird durch innovative Installationen, wie zum Beispiel die an Fassaden beschrieben. Stecker-PV-Geräte, welche in den vergangenen Jahren starken Zuwachs erhielten, sind nur teilweise in der Statistik aufgeführt, da davon auszugehen ist, dass ein Großteil der installierten Leistung nicht registriert wurde. Die für die Fassaden-BIPV sehr verheerende Analyse wird gestützt durch eine Aussage der Beratungsstelle BIPV des Helmholtz-Zentrums Berlins (BAIP) im Rahmen des PV-Symposiums: Diese gehen davon aus, dass in Deutschland ca. 16 Großprojekte mit BIPV-Fassaden in 2023 realisiert wurden (ca. ein Zehntel im Vergleich zur Schweiz). Das größte Risiko, welches auch hier durch das BAIP betont wurde, ist eine Unsicherheit zur technischen Umsetzung von BIPV-Projekten vor allem hinsichtlich des rechtlichen Rahmens. Die Solarbranche ist besonders in mittel- und westeuropäischen Ländern aufgrund von politischen Ausrichtungen, dem Drang nach Unabhängigkeit und generell gestiegenen Energiekosten weiterhin als erfolgversprechend anzusehen. Hinzu kommt ein in der Regel höherer Strombedarf aufgrund von Elektromobilität in vielen Haushalten und Gewerbebetrieben. Dennoch ist eine Photovoltaik-Anlage als eine Investition für Betreiber und/oder Gebäudeeigentümer zu verstehen. Durch das Ausbleiben bzw. durch einen gering bleibenden Anteil von staatlichen Förderungen werden Photovoltaik-Projekte teilweise nicht umgesetzt und alternative Energiequellen bevorzugt. Solare Energie ist von der Einstrahlung der Sonne abhängig, was dazu führt, dass der Strom entweder gespeichert werden oder von alternativen Energiequellen bezogen werden muss. Besonders die Preise und Verfügbarkeiten für Speichersysteme sind aktuell noch Risiken für den Einsatz von regenerativen Energien wie der Photovoltaik. Der Verkaufspreis der SKALA-Module konnte im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 konstant gehalten werden. Aufgrund von gestiegenen Material- und Energiekosten und der Einführung von "grünem Strom" (Strom aus erneuerbaren Energiequellen) für den Standort Torgau werden im Laufe des Jahres 2024 die Verkaufspreise entsprechend angepasst. Im Wettbewerbsvergleich von BIPV-Anwendungen befindet sich AVANCIS preislich im mittleren Bereich. Bei Projekten, bei denen vorwiegend eine Gesamtleistungsgrenze erreicht werden muss, wird der Verkauf durch mittlere elektrische Leistungen der BIPV-Module erschwert. Durch den Fokus auf Standardgrößen und eine somit verbundene automatisierte und standardisierte Produktion können allerdings dennoch vergleichsweise geringe Verkaufspreise generiert werden. Auf dem Dach-PV-Markt ist der Verkaufspreis der AVANCIS-Module vergleichsweise hoch, was zu geringen Verkaufschancen führt. Das Wettbewerbsumfeld wird zunehmend kompetitiv: Neben bereits seit langer Zeit im BIPV-Feld aktiven Akteuren bieten auch anderen PV-Hersteller oder Anbieter aus dem Fassaden- und Glasbau mittlerweile BIPV-Lösungen an. Während AVANCIS weiterhin auf die innovative, ressourcen- und wertschöpfungskettenschonende Dünnschichttechnologie setzt, nutzen Mitbewerber fast ausschließlich mono- oder polykristallines Silizium, welches dann ähnlich wie bei AVANCIS unter farbigen Deckgläsern versteckt wird. Hier hat SKALA weiterhin einen optischen Vorteil aufgrund der starken Homogenität der Solarzelle. Dennoch ist anzuerkennen, dass durch neue Farbtechnologien und Zellstrukturen auch andere Anbieter ästhetische Produkte herstellen können. Gegen Ende des Jahres konnte man vor allem auf dem deutschen Markt eine wachsende Fluktuation des Wettbewerbsfelds wahrnehmen. Auch in der Nische BIPV ist die starke Preiskonkurrenz zu PV-Modulen aus Drittländern zu spüren. Hohe Produktionskosten in Deutschland wirken sich negativ auf den Produktionsstandort aus, was Konkurrenten im BIPV-Bereich ähnlich wie andere Teilnehmer des PV-Sektors zur Abwanderung und/oder Schließung der Produktionsstätten in Deutschland bewegt bzw. bewegen könnte. Der Rückgang konventioneller PV-Produktion in Europa und damit wichtiger Zulieferer auch für AVANCIS, birgt Risiken hinsichtlich Kosten und Versorgungssicherheit. 3.2.2 Verlängerung der Wertschöpfungskette als Chance AVANCIS erarbeitet Simulationen, Modelle sowie technische und wirtschaftliche Berechnungen, um ihren Kunden die optimale Ausnutzung ihrer Fassaden zu ermöglichen. Seit 2023 bietet AVANCIS neben dem Verkauf von Photovoltaikmodulen auch Planung, Installation und Errichtungen von Photovoltaikanlagen an. Die Wertschöpfungskette und die Gewinnspanne der Gesellschaft wird erweitert. 3.2.3 Währungsrisiken Sowohl auf der Absatz- als auch auf der Beschaffungsseite hat AVANCIS in 2023 in geringem Umfang Transaktionen in Fremdwährungen abgewickelt. Ein nennenswertes Währungsrisiko besteht durch die Aufnahme von Darlehen in Fremdwährung. Wir beurteilen das Risiko aufgrund des Umfanges an Fremdwährungstransaktionen als mäßig. 3.2.4 Energiepreise sowie Energiemanagement Die Großhandelspreise für Strom fielen im Kalenderjahr 2023 rund um die Hälfte auf 95,18 €/MWh im Vergleich zum Kalenderjahr 2022. Aufgrund des Beginns des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Jahr 2022 entwickelten sich die Strompreise dramatisch. Der Grund dafür lag in der starken Abhängigkeit des Strompreises zum Gaspreis. Dieser fiel konstant im Jahr 2023, da eine Gasknappheit abgewendet werden konnte. Zudem erhielt die AVANCIS GmbH über ihren Stromlieferanten monatliche Entlastungsbeträge, welche die erhöhten Preise dämpften. Auch im Kalenderjahr 2023 wurde über die externe Vergabe der Stromausschreibung an den VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. die Risiken im Stromeinkauf minimiert. Über ein vertikales Tranchen-Modell mit hinterlegten Stop-Loss-Limit und einem Take-Profit-Limit kann zukünftig zeitnah auf Preisschwankungen reagiert werden. Für das Lieferjahr 2024 wird ein weiterer Rückgang prognostiziert, jedoch wird das Preisniveau trotzdem deutlich über den Jahren 2019/2020 liegen. Gründe dafür liegen im höheren Gaspreis, dem Anstieg der Preise für die Emissionshandelszertifikate und dem Wegfall der Strompreisbremse im Kalenderjahr 2024. 3.2.5 Starke F&E-Kompetenzen Die AVANCIS Dünnschicht Photovoltaik Technologie geht auf die Pionierarbeiten in den 80er Jahren zurück und hat sich über viele Zwischenstationen zur heutigen Dünnschichttechnologie weiterentwickelt. AVANCIS betreibt ein eigenes F&E-Zentrum in München zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Dünnschicht-Frontend-Prozesse sowie ein Technologiezentrum in Torgau zur stetigen Weiterentwicklung der Dünnschicht PV-Produkte. Damit liegt die komplette Prozess- und Produktentwicklung von der PV-Zelle zum finalen PV-Modul in eigener Hand und kann damit unabhängig von Technologiezulieferern an Markt- und Kundenanforderungen ausgerichtet werden. Die Vermarktung der Technologie während aller Phasen ihres Lebenszyklus ist möglich. 3.2.6 Sicherstellung der Liquidität als Herausforderung Die finanzielle Lage der Gesellschaft wird im Rahmen unseres Risikomanagements stetig aufmerksam verfolgt, um Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig begegnen zu können. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt hauptsächlich durch Umsätze aus Geschäftstätigkeiten. Darüber hinaus wurden Kredite ausschließlich vom Gesellschafter gewährt. Darlehen von externen Banken mussten nicht aufgenommen werden. Durch die Patronatserklärung verpflichtet sich die Gesellschafterin der Gesellschaft AVANCIS derart mit finanziellen Mitteln auszustatten, dass AVANCIS jederzeit seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. 4. Prognosebericht Die Jahresergebnisse der Folgejahre werden im Wesentlichen weiterhin davon abhängen, ob es AVANCIS gelingt, den Sales Umsatz aus Modulgeschäft deutlich zu steigern, die mit dem Modulgeschäft relevanten Dienstleistungen und das Geschäftsfeld Maschinenbau erfolgreich zu etablieren bzw. weiter zu steigern. Ein wichtiger Hebel für die Steigerung des Jahresergebnisses ist weiterhin das Geschäftsfeld Modulverkauf sowie Dienstleistungen für die Einrichtung von Gebäudefassaden. Das Segment der erneuerbaren Energien und hier insbesondere der Stromerzeugung aus Solarenergie mittels PV ist ein langfristiges Wachstumsgebiet, nicht nur wegen der Verringerung des CO 2 -Ausstoßes, sondern auch wegen der Möglichkeit für Staaten, unabhängig von fossilen Energieträgern wie Öl, Kohle und Gas sowie von Kernkraft zu werden. Für den Endverbraucher ist selbst in unseren Breitengraden eine dezentrale PV-Anlage auf dem eigenen Dach in Hinblick auf Energie-Unabhängigkeit auf Haushaltsebene eine hochattraktive Investition. Mit den verschärften Energieeinsparmaßnahmen durch die Klimapolitik und das geplante Klimagesetz lassen sich für Neubaugebäude die gesetzlichen Anforderungen ohne Verwendung von erneuerbaren Energien nicht mehr erfüllen. In diesem Sinne wird davon ausgegangen, dass das PV-Segment weiterwächst. Im Jahr 2024 erwartet die Branche einen anhaltenden Solarboom, welcher sich auch im Umsatz der Gesellschaft bemerkbar machen wird. Im Bereich Forschung und Entwicklung werden im Jahr 2024 die Arbeiten zur Weiterentwicklung von CIGS-basierten Tandemtechnologien fortgeführt, um die Wirkungsgrade von Photovoltaikmodulen sowie Solarzellen zu steigern und langfristig die Herstellungskosten zu reduzieren. Im Bereich Forschung und Entwicklung sowie Technologietransfer wird die Gesellschaft R&D- und Dienstleistungsaufträge mit Gesellschaften abschließen, welche die CIGS-Fabriken betreiben, um die Leistung der Module in den CIGS-Fabriken zu erhöhen und die Kosten in den CIGS-Fabriken zu optimieren. Die Gesellschaft hat bereits R&D-Aufträge abgeschlossen und steht kurz vor dem Abschluss weiterer Dienstleistungsaufträge. Im Bereich Maschinenbau wurden im Jahr 2023 unterschiedliche Engineering Designs zur Realisierung von neuen Anlagenbauprojekten vorbereitet. Für das Jahr 2024 strebt AVANCIS die Entwicklung von neuen Anlagen für die Herstellung von CIGS-basierten Tandemmodulen an. Aufgrund der avisierten optimierten Kostenstrukturen, der deutlichen Steigerung des Umsatzes aus dem Modulgeschäft, der prognostizierten R&D- und Dienstleistungsaufträge sowie des weiterentwickelten Geschäftsfeldes Maschinenbau, gehen wir von einer positiven Entwicklung der Gesellschaft aus. Die Prognose ist allerdings Risiken im Geschäftsumfeld der Gesellschaft unterworfen.
Torgau, 24. Mai 2024 AVANCIS GmbH Helmut Frankenberger, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die AVANCIS GmbH (nachfolgend: AVANCIS) mit Sitz in Torgau ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der Handelsregisternummer HRB 30332 eingetragen. Der Abschluss der AVANCIS GmbH zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 238 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB angewandt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches. Er besteht gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang und ist um einen Lagebericht zu erweitern. Soweit die Vergleichbarkeit der Vorjahresbeträge nicht gegeben ist, wird hierauf bei der Erläuterung der einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hingewiesen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Gesellschafterin CNBM Research Institute for Advanced Glass Materials Group Co., Ltd. (nachfolgend: BDRIGI) verpflichtet sich gemäß ihrer Patronatserklärung, AVANCIS derart mit finanziellen Mitteln auszustatten, dass AVANCIS jederzeit ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Die Patronatserklärung ist zeitlich bis zum 30. September 2025 befristet. Die Patronatserklärung umfasst auch die AVANCIS Korea Inc. Bezüglich der wesentlichen Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann, verweisen wir auf unsere Darstellung im Lagebericht. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände wurden nach der linearen Methode nach der Abschreibungstabelle der Finanzbehörden (Bundesministerium der Finanzen) vorgenommen. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer beträgt zwischen 3 und 5 Jahren. Die Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen alle Kostenbestandteile, die steuerrechtlich die Wertuntergrenze darstellen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern unter Berücksichtigung der steuerlichen Abschreibungstabellen zugrunde (diese entsprechen im Wesentlichen der handelsrechtlichen Nutzungsdauer). Die planmäßigen Abschreibungen werden über die folgenden (gruppeneinheitlichen) Nutzungsdauern vorgenommen:
Bewegliche Anlagegüter im geringwertigen Bereich mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 € bis 1.000 € werden in einen jahresbezogenen Sammelposten eingestellt und über die Dauer von 5 Jahren linear abgeschrieben. Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. bei dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Wegfall der dauerhaften Wertminderung erfolgt eine Zuschreibung bis auf die historischen Anschaffungskosten. Umlaufvermögen Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Bei der Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird der gewogene Durchschnittspreis angesetzt. Unfertige und fertige Erzeugnisse sowie unfertige Leistungen werden mit Herstellungskosten bewertet, die neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen enthalten. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Ist der voraussichtliche Verkaufserlös abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten niedriger, wird dieser Wert angesetzt. Zudem werden Bestandsrisiken infolge verminderter Verwertbarkeit oder Veralterung durch Gängigkeitsabschläge berücksichtigt. Dem strengen Niederstwertprinzip wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Die Waren werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Geleistete Anzahlungen werden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips zum Nennwert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr werden gem. § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet und daraus resultierende Umrechnungsgewinne oder -verluste gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die aus Fremdwährungsgeschäften resultierenden Erträge und Aufwendungen werden zum Tageskurs im Zeitpunkt ihrer Entstehung umgerechnet. Flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Rückstellungen für Pensionen (einschließlich Sterbegeldern) wurden nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC) auf der Basis des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes in Höhe von 1,82 % errechnet, der sich aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen wurden mit 2,4 % bzw. 1,8 % p.a. angenommen. Zur Anwendung kamen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre zugrunde gelegt. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB beträgt T€ 19 und ist ausschüttungsgesperrt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist. Die Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen wurden auf der Grundlage der Restlaufzeit mit den Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Die Gesellschaft verfügt über abzugsfähige temporäre Differenzen aus dem Unterschied von handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen. Diese resultieren im Wesentlichen aus den Bilanzposten Anlagevermögen, Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und sonstige Rückstellungen und vorhandener steuerlicher Verlustvorträge. Bei der Ermittlung wurde ein Steuersatz von 30 % zugrunde gelegt. In Anwendung des Wahlrechtes gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde auf einen Ansatz des sogenannten Aktivüberhangs von latenten Steuern verzichtet. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in dem Anlagenspiegel im Anhang dargestellt. Die aktivierten Entwicklungsleistungen unterliegen der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Im Geschäftsjahr wurden keine Entwicklungsleistungen aktiviert. Die gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 18,2 Mio. €. Die Gesellschaft hält im Geschäftsjahr weiterhin 100 % der Anteile an der AVANCIS Korea Inc. Das Eigenkapital der Beteiligung betrug zum 31.12.2023 1.826.026 TKRW, das Jahresergebnis 2023 belief sich auf -5.830.718 TKRW (1.433,66 KRW = 1 €). Darüber hinaus ist die AVANCIS seit Juli 2019 an der AVANCIS (Shanghai) Photovoltaic Technology Limited Company, Shanghai, China, zu 100 % beteiligt. Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug zum 31.12.2023 2.020.259,04 RMB. Der Jahresüberschuss 2023 belief sich auf 471.039,41 RMB (7,8509 RMB = 1 €). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von 597 T€ (Vj.: 6.943 T€) aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von 15 T€ (Vj.: 90 T€) aus sonstigen Vermögensgegenständen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten in Höhe von 336 T€ (Vj.: 6.388 T€) Forderungen gegen den Gesellschafter. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Vorsteuererstattungsansprüche (669 T€; Vj.: 732 T€) und Erstattungsansprüche aus der Strompreisbremse in Höhe von 322 T€. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Eigenkapital Das Eigenkapital hat sich im Jahre 2023 wie folgt entwickelt:
Rückstellungen Die Rückstellungen (4.740 T€) betreffen die Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen (1.383 T€) sowie mit 3.357 T€ die sonstige Rückstellungen. Sonstige Rückstellungen wurden für Gewährleistungsansprüche (1.057 T€), für ausstehende Eingangsrechnungen (1.003 T€), für Rückbauverpflichtungen (543 T€), für ausstehende Urlaubs- und Bonizahlungen sowie Prämien (546 T€), für voraussichtlich anfallende Kosten für Berufsgenossenschaftsbeiträge und Schwerbehindertenabgabe (161 T€) sowie für Abschluss- und Prüfungskosten (48 T€) gebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von 1.124 T€ aus erhaltenen Anzahlungen und in Höhe von 2.336 T€ aus sonstigen Verbindlichkeiten sowie in Höhe von 38.773 T€ aus Darlehensverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben in Höhe von 42.233 T€ eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin BDRIGI in Höhe von 38.773 T€ (Vj.: 39.010 T€) enthalten. Die Gesellschafterin hat keinen Rangrücktritt erklärt. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen Verpflichtungen aus dem Bestellobligo in Höhe von 2.000 T€ sowie andere sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 1.200 T€. Von dem Bestellobligo haben 218 T€ eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen vollumfänglich gegenüber Dritten. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse betreffen mit 3.900 T€ Modulverkäufe, mit 11.900 T€ Erlöse mit der Gesellschafterin aus der Auftragsforschung, mit 4.000 T€ Erlöse mit verbundenen Unternehmen aus dem Projektmanagement (zur Errichtung weiterer Solarmodulfabriken) sowie dem Maschinenbau und mit 5 T€ sonstige Umsatzerlöse. Von den Umsatzerlösen, die mit verbundenen Unternehmen erzielt wurden, entfielen 474 T€ auf die sich im Bau befindliche Fabrik 5 und 8 T€ auf die Fabrik 6, beide in China. Insgesamt wurden aus Modulverkäufen mit dem Drittland 916 T€, mit dem übrigen Gemeinschaftsgebiet 810 T€ und mit Deutschland 2.216 T€ Umsatzerlöse erzielt. In den sonstigen betrieblichen Erträgen von 3.108 T€ die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen (788 T€) und Kursgewinnen (922 T€) resultieren, sind auch periodenfremde Erträge in Höhe von 7 T€ enthalten. Zudem sind Erträge aus Sachbezügen für KfZ-Gestellung in Höhe von 53 T€ sowie Zuschreibungen auf Sachanlagen i. H. v. 412 T€ enthalten. Unter der Position der sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden Vorjahresbeträge i. H. v. 1.306 T€ angepasst, welche den Aufwendungen für bezogene Leistungen zugeordnet werden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (10.396 T€) enthalten 167 T€ periodenfremde Aufwendungen, wovon 1 T€ auf Forderungsverluste sowie auf sonstige periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 166 T€ entfallen. Aus der Währungsumrechnung sind Aufwendungen in Höhe von 861 T€ (Vj.: 169 T€) enthalten. In den Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sind periodenfremde Erträge in Höhe von 6 T€ enthalten. Bei den Zinsaufwendungen in Höhe von 575 T€ betreffen 551 T€ Zinsen für Darlehen der Gesellschafterin und 25 T€ Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen. V. Sonstige Angaben Honorar Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr beträgt 55 T€ für Abschlussprüferleistungen. Belegschaft Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr 2023 209 Mitarbeiter beschäftigt, davon 144 Angestellte und 65 gewerbliche Arbeitnehmer. Darüber hinaus waren durchschnittlich 2 Auszubildende beschäftigt. Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr: Herr Helmut Frankenberger (Chief Executive Officer AVANCIS) Für die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Pensionsrückstellungen für ausgeschiedene Geschäftsführer bestehen nicht. Konzernabschluss Die AVANCIS GmbH, Torgau gehört über ihre Gesellschafterin, die CNBM Research Institute for Advanced Glass Materials Group Co., Ltd., zum chinesischen Baustoff- und Glaskonzern China National Building Materials Group (nachfolgend: CNBM). Der Konzernabschluss (größter Kreis) ist am Sitz der Gesellschaft einzusehen. Die AVANCIS GmbH erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen. Der Konzernabschluss der AVANCIS GmbH wird im Bundesanzeiger offengelegt. Nachtragsbericht Besondere Umstände zeigen sich weiterhin im Jahr 2024 aus der geopolitischen Lage mit einhergehender Energiekrise und der eskalierenden Rohstoffsituation. Die weltweit unterbrochenen Lieferketten, als Auswirkungen der Situation in der Ukraine und Russland und die damit verbundenen Sanktionen und deren Einflüsse auf die weltwirtschaftlichen Zusammenhänge stellen das Unternehmen auch 2024 vor große Herausforderungen. Geschäfte mit nahestehenden Personen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Konditionen lagen im Geschäftsjahr nicht vor.
Torgau, 24. Mai 2024 AVANCIS GmbH Helmut Frankenberger, Geschäftsführer Anlagespiegel
sonstige Berichtsbestandteile
Torgau, 24. Mai 2024 AVANCIS GmbH Helmut Frankenberger, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.07.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die AVANCIS GmbH, Torgau Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der AVANCIS GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der AVANCIS GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Das Unternehmen hat im Jahr 2023 wieder einen Jahresfehlbetrag erzielt. Ich verweise auf die Ausführungen im Lagebericht, mit denen die gesetzlichen Vertreter die Ursachen erläutern. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 2.851,8 und damit 5,4 % der Bilanzsumme. Weitere Verluste können einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag verursachen. Die Liquidität der Gesellschaft ist durch die Muttergesellschaft sichergestellt. Das wird mit den Ausführungen unter "I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss" im Anhang sowie den Angaben in Abschnitt "3. Chancen- und Risikobericht" im Unterabschnitt "Sicherstellung der Liquidität als Herausforderung" des Lageberichts von den gesetzlichen Vertretern erläutert. Sofern diese finanzielle Unterstützung nicht gewährt würde, besteht für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der AVANCIS eine wesentliche Unsicherheit und gleichzeitig ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Mein Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Der Gesellschafter hat demgemäß seine Patronatserklärung erneuert und sich verpflichtet, AVANCIS so mit finanziellen Mitteln auszustatten, dass AVANCIS jederzeit ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Die Patronatserklärung ist zeitlich bis zum 30. September 2025 befristet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellung ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle
Leipzig, 24. Mai 2024 Dipl.-Kfm. Björn Reinhardt, Wirtschaftsprüfer |
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