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Master Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Martin Link since 10/19/2007 | Managing Director |
Beneficial OwnersBeta
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
Förderverein Mundelsheimer Bruderschaft | 100.00% |
ShareholdersBeta
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
INTEC GmbHBesigheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Anhang 2023I. Allgemeine Angaben Die INTEC GmbH mit Sitz in Besigheim ist unter der Nummer HRB 724331 in das Handelsregister der Stadt Stuttgart eingetragen. Die INTEC GmbH ist vom zuständigen Finanzamt als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dienend im Sinne der Abgabenordnung anerkannt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der INTEC GmbH, Besigheim, wurde nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gemäß der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt und gegliedert. Die INTEC GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und als gemeinnützige Körperschaft von den Ertragsteuern befreit. Am Stammkapital ist der Förderverein Mundelsheimer Bruderschaft e.V., Besigheim, mit T€ 25,0 beteiligt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt worden. Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Anschaffungskostenminderungen werden abgesetzt. Es kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs nach § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für den im Juni 2016 in Betrieb genommenen Neubau beläuft sich auf 25 Jahre. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Geschäftsausstattung richtet sich nach den steuerlichen Vorschriften. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten. Fertige Erzeugnisse und Waren werden zu Herstellungskosten bilanziert und enthalten keine Fremdkapitalzinsen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nominalwerten angesetzt. Das Eigenkapital und die Rücklagen unterliegen den Beschränkungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51 ff. der Abgabenordnung). Die Gesellschaft erhält zum Teil für die Finanzierung von Investitionen Zuschüsse. Diese Zuschüsse werden gemäß der HFA Stellungnahme 1/1984 i. d. F. von 1990 des Instituts der Wirtschaftsprüfer nicht an den Anschaffungskosten der Investitionen gekürzt, sondern als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Die Auflösung der Sonderposten wird entsprechend dem Werteverzehr der mit den Zuschüssen beschafften Anlagegüter über die Gewinn- und Verlustrechnung durchgeführt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Die Verbindlichkeiten sind jeweils im Einzelnen zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Das Gliederungsschema der Bilanz wurde unter Bezugnahme auf § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB zur Darstellung der bisher erhaltenen und verwendeten Investitionskostenzuschüsse auf der Passivseite um den Posten "Sonderposten aus Investitionszuschüssen" erweitert. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (ZVK-KVBW). Diese mittelbaren Versorgungszusagen werden in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht passiviert. Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Hauptsitz in Karlsruhe. Dem KVBW ist die Zusatzversorgungskasse (ZVK) als rechtlich unselbständige Einrichtung angeschlossen. Zweck der Zusatzversorgungskasse ist es, Arbeitnehmern der Beteiligten im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Anstalt ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Die Altersversorgung wird durch Umlagen finanziert. Die Höhe des Umlagesatzes beträgt für das Geschäftsjahr 6,3 %. Dieser setzt sich aus einem Arbeitgeberanteil von 5,75 % und einem Arbeitnehmeranteil von 0,55 % zusammen. Seit 2020 wird ein Zusatzbeitrag in Höhe von 0,54 % erhoben. Der zusätzlich vom Arbeitgeber zu zahlende Sanierungszuschuss beträgt für das Geschäftsjahr 2023 2,2 % (Vorjahr: 2,2 %) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Im Berichtsjahr betrug die Höhe der verbeitragten Löhne und Gehälter € 171.161,64. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen T€ 187 (Vorjahr: T€ 204). Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von T€ 193 (Vorjahr: T€ 204) durch Grundschulden besichert. IV. Sonstige Angaben Die jahresdurchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 17 (Vorjahr: 17). Gesellschafter: Alleingesellschafter ist der Förderverein Mundelsheimer Bruderschaft e.V., Besigheim.
Besigheim, am 21. Oktober 2024 INTEC GmbH Paul Möhrer Martin Link |
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