Kerkhoff Automobile GmbHLiquidated

48653 Coesfeld, DEU

Master Data

Registry
Register court Coesfeld HRB 9310
Previous
F & P Nummer FÜNFUNDDREIßIG GmbHT-car GmbH3 K Automobile GmbH
Registered
9/27/2004
Industry
Activities of agents involved in the wholesale of motor vehiclesRetail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight of more than 3,5 tonsRetail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight not exceeding 3,5 tons
Purpose
Der Automobilhandel sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

History

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Management

NameRole
Christian Kerkhoff
since 1/12/2015
Liquidator

Financial Report

Kerkhoff Automobile GmbH

Coesfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 15.664,00 103.716,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 677,00 2.945,00
II. Sachanlagen 14.987,00 100.771,00
B. Umlaufvermögen 1.041.000,10 1.268.199,88
I. Vorräte 446.599,55 642.070,83
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 540.440,46 509.264,67
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 53.960,09 116.864,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 9.330,86
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 58.464,73 5.794,18
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.115.128,83 1.387.040,92

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Verlustvortrag 105.794,18 -48.828,65
III. Jahresfehlbetrag 52.670,55 154.622,83
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 58.464,73 5.794,18
B. Rückstellungen 7.000,00 6.000,00
C. Verbindlichkeiten 1.108.128,83 1.381.040,92
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.115.128,83 1.387.040,92

Anhang


 
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Kerkhoff Automobile GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw. drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Sofern der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen, sind diese zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als 1 Jahr wird ggf. das Niederstwertprinzip beachtet.

 

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

 

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungs- kosten sowie Personalkostenabgrenzungen und übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind in Höhe von € 1.108.128,83 (Vorjahr: € 1.381.040,92) innerhalb eines Jahres fällig.

Sonstige Angaben
 

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige bedeutsame Hinweise 

Zum Bilanzstichtag besteht eine rechnerische bilanzielle Überschuldung. Die daraus resultierenden Pflichten sind der Geschäftsführung bekannt.
Eine positive Fortführungsprognose wurde von uns erstellt.

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung sind bestellt:

Herr Reinhold Kerkhoff
Herr Stefan Kerkhoff
Herr Christian Kerkhoff

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.


Coesfeld, den  29.08.2014

gez. Reinhold Kerkhoff
gez. Stefan Kerkhoff
gez. Christian Kerkhoff

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.09.2014 festgestellt.

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