Retail sale of pharmaceutical products
REC Resident Engineering & Consultancy GmbH
Weinbergstraße 9, 55296 Gau-Bischofsheim, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Toralf Hals since 4/22/2008 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
REC Resident Engineering & Consultancy GmbHGau-Bischofsheim (vormals: Mainz)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010Allgemeine AngabenDie Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden nach den Bestimmungen der §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Im Interesse der Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung werden die sich auf die Forderungen und die Verbindlichkeiten beziehenden Pflichtangaben insgesamt im Anhang gemacht. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAnlagevermögen Als Anlagevermögen werden die Vermögensgegenstände ausgewiesen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände werden nur angesetzt, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Umlaufvermögen Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Aktive latente Steuern Von dem Wahlrecht, eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird kein Gebrauch gemacht. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Übersteigt der Zeitwert von Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, den Betrag dieser Schulden, so wird der übersteigende Betrag als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung gesondert aktiviert. Eigenkapital Als Eigenkapital wird das von den Gesellschaftern eingezahlte Kapital (gezeichnetes Kapital abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen und zuzüglich Kapitalrücklage) sowie das vom Unternehmen erwirtschaftete Kapital (Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag bzw. Bilanzgewinn/Bilanzverlust) bilanziert. Rückstellungen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet und werden zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Sie werden mit Vermögensgegenständen verrechnet, wenn diese dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Passive latente Steuern Wenn zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, dann werden in Höhe der sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung passive latente Steuern passiviert. Steuerliche Entlastungen aus solchen Differenzen werden ebenso verrechnet wie Entlastungen aus steuerlichen Verlustvorträgen, deren Nutzung innerhalb der nächsten fünf Jahre erwartet wird. Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs im Zugangszeitpunkt verbucht. Zum Bilanzstichtag findet eine Bewertung zum Devisenkassamittelkurs des Abschlussstichtags unter Beachtung des Anschaffungswertprinzips und des Realisationsprinzips statt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Erläuterungen zur BilanzUmlaufvermögen Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 4.563,73 Euro (Vorjahr 6.518,48 Euro). Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag fällig. Sonstige AngabenOrgane der Gesellschaft Geschäftsführer:
ErgebnisverwendungDie Angaben über die Ergebnisverwendung unterbleiben gem. § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB.
Gau-Bischofsheim, 28. Juni 2011 Die Geschäftsleitung |
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